Naja - es besteht ein Unterschied zwischen Diplomaten und Konsuln. Insofern kann man nicht von DIPLOMATISCHER Immunität reden. Aber der Konsul besitzt auch Immunität gegenüber dem Empfangsstaat. Die rechtlichen Regelungen zu den konsularischen Beziehungen findest du im WÜK (Wiener Übereinkommen über das Recht der konsularischen Beziehungen) . Nach Art. 40ff WÜK darf der Konsul vom Empfangsstaat nicht zur Rechenschaft gezogen werden, d.h. z.b. nicht vor Gericht Art. 43 WÜK gestellt werden. NAch Art. 31, 33 WÜK genießen Räumlichkeiten und Schriftstücke des Konsul Schutz vor dem Empfangsstaat.
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Das Diplomaten- und Konsularrecht ist im WÜK (Wiener Übereinkommen über das Recht der konsularischen Beziehungen) und im WÜD (Wiener Übereinkommen über das Recht der diplomatischen Beziehungen) geregelt. In Art. 3 WÜD, 5 WÜK findest du die unterschiedlichen Aufgaben áufgelistet. Generell kann man sagen, dass die diplomatischen Beziehungen intensiver sind. Bsp. die diplomatische Mission kann die Aufgaben der konsularischen mit übernehmen Art. 3 WÜK. Intensiverer Schutz des Diplomaten ergiebt sich auch aus der Ausgestaltung des WÜD als self- contained regime, d.h. auf Verstöße gegen die WPD darf nur mit Mitteln der WÜD reagiert werden, z.b. Erklärung der PErson des Diplomaten zur persona non grata Art. 9 WÜD