"Gäste zahlen keine Miete. Untervermietung ist verboten. Untermietvertrag/Gästemietvertrag oder was auch immer Ihr da pseudomäßig abgeschlossen habt ist nicht gültig. Gast ist offiziell Wohnungslos. Gast hat keine Unterlagen für ARGE. Hauptmieter ist in der Pflicht zu zahlen."

Kannst Du das naeher erlaeutern Mehli85 nur zum besseren Verstaendnis. Ich selbst kenne mich da nicht aus und wie schon gesagt, es ist auch nicht meine Whg. Zeige die Antworten dann dem Hauptmieter. Es wurde nichts "pseudomäßig abgeschlossen" sondern mit Hinweiss des Vermieters da rechtlich angeblich nichts gegen eine Gastvermietung ausspricht. Hat jemand einen Paragraphen, der ganz klar besagt, das Gaeste keine Gebuehr fuer die Wohnraumnutzung zahlen? Vielen Dank fuer die Antworten

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Es ist kein faules EI Dackelmann888. Betriebskostenabrechnung lag vor 8 Wochen noch nicht vor weil Hauptmieter selbst noch kein Jahr drinnen gelebt hat. Und wer sagt Gast zahlt keine Miete? Ein Hotelgast muss doch auch was fuer die Nutzung eines Raumes zahlen? Wie dem auch sei, es wurde schriftlich mit der Person ausgemacht, dass ein gewisser Betrag monatlich gezahlt wird. Wohnung ist komplett moebiliert (vom Hautmieter). Es ist uebrigens nicht meine Wohnung, ich frage fuer jemanden. Der Vermieter weiss von diesem Verhaeltnis. Hauptmieter moechte jetzt wissen was zu tun ist/ machbar ist. Vertraglich darf der Gast diese Wohnung noch 10 Monate nutzen, dann kommt Hauptmieter aus dem Ausland zurueck und nutzt Wohnung wieder als Eigenbedarf.

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Bei der Kredit Karte muss die Firma natürlich vorher mit der Bank reden, damit es da keine Blockaden gibt aber bei den grossen Firmen wo ich gearbeitet hatte, gabs da nie Probleme.

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18 Jährige - Kinderunterhaltsanspruch, Rechte, Pflichten, Berechnung

KM lebt mit nur einem Kind (18) in einer 4 Raumwohnung. Zweite Kind (13) lebt seit November 2010 im Heim und KM zahlt Unterhalt in Höhe von 250 EUR ans Heim. 18 Jährige geht noch zur Schule und macht Abi. KM ist seit Januar Frührentner und bezieht ca. 1900 Netto im Monat Rente. KM gibt (grundlos) vier Wochen Frist an 18 Jährige ihre Sachen zu packen und auszuziehen. Ausser Ihre Anziehsachen, Schulsachen und Fotos darf sie nichts mitnehmen. 18 Jährige geht zum JA, die sie aber wieder wegschicken mit der Begründung da sie nun 18 ist, sind sie nicht mehr für sie zuständig. Sie wird ans JobCenter verwiesen, die sie ebenfalls wegschicken da sie noch in der Schule ist. 18 Jährige ist nun sehr verzweifelt und weiss nicht weiter: wohin? wie? was? etc.

KM hat ihr bereits weiss gemacht, dass sie gar nicht erst mit Unterhaltsforderungen kommen braucht, da sie weiss, sie muss NICHTS zahlen (warum das so ist, keine Ahnung). KM bezog bisher 320 EUR Unterhalt f. 18 Jährige von ihrem Vater und staatliches Unterhalt. 18 Jährige wird das nun ab dem Auszug selbst ausgezahlt kriegen was aber bei weitem nicht reicht um sich eine eigene Whg. zu finanzieren.

Fragen:

1.) Was für Rechte hat 18 Jährige da sie noch zur Schule geht, dementsprechend weder eine Ausbildung macht noch ein eigenes Einkommen hat?

2.) Was für Pflichten hat KM gegenüber 18 Jähriger (gleiche wie ihr Vater?)?

3.) Gibt es eine Minimumsgrenze an Unterhalt und kann ein Gericht auch anordnen 20 EUR im Monat ans Kind zahlen zu müssen aus Prinzip des Kinder-Unterhaltes?

4.) Anhand der Zahlen oben, wie viel denkt Ihr müsste die Mutter zahlen? Wenn argumentiert wird, dass sie 1100 EUR Selbstgrenze hat und es sich nicht leisten kann für das 18 Jährige Kind aufzukommen:

5.) Werden die Wohnverhältnisse mit berücksichtigt? (d.h. eine Frau alleine MUSS NICHT in einer 4 Raumwohnung leben, MUSS KEINEN Neuwagen fahren oder wie es nun zusätzlich passiert ist, ein Grundstück kaufen?) Gibt es einen allgemeinen Lebenssatz oder kann KM in Saus und Braus leben damit nicht genug Geld fürs Kind übrig bleibt?

6.) Wenn 18 Jährige aus der Whg raus ist, hat sie ein Anspruch auf ihr Bett? TV, PC etc. Sachen, die sie mal geschenkt bekam und wo KM nun argumentiert, sie hats bezahlt und es ist ihrs?

7.) Wer ist für 18 Jährige zuständig? Laut online Info und Gesetzes-Paragraphen doch das JA oder? Was kann 18 Jährige tun wenn sich das JA weigert ihr zu helfen?

Vielen, vielen Dank im Voraus für alle Antworten und Hilfestellungen.

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Update: Sie wurde soeben vor die Tür gesetzt, kam nach Hause, Schlüssel wurde ihr abgenommen und zur Tür wieder hinausgeschoben. So, wer hat nun Rat im Bezug auf die neue Situation? :((

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18 Jährige - Kinderunterhaltsanspruch, Rechte, Pflichten, Berechnung

KM lebt mit nur einem Kind (18) in einer 4 Raumwohnung. Zweite Kind (13) lebt seit November 2010 im Heim und KM zahlt Unterhalt in Höhe von 250 EUR ans Heim. 18 Jährige geht noch zur Schule und macht Abi. KM ist seit Januar Frührentner und bezieht ca. 1900 Netto im Monat Rente. KM gibt (grundlos) vier Wochen Frist an 18 Jährige ihre Sachen zu packen und auszuziehen. Ausser Ihre Anziehsachen, Schulsachen und Fotos darf sie nichts mitnehmen. 18 Jährige geht zum JA, die sie aber wieder wegschicken mit der Begründung da sie nun 18 ist, sind sie nicht mehr für sie zuständig. Sie wird ans JobCenter verwiesen, die sie ebenfalls wegschicken da sie noch in der Schule ist. 18 Jährige ist nun sehr verzweifelt und weiss nicht weiter: wohin? wie? was? etc.

KM hat ihr bereits weiss gemacht, dass sie gar nicht erst mit Unterhaltsforderungen kommen braucht, da sie weiss, sie muss NICHTS zahlen (warum das so ist, keine Ahnung). KM bezog bisher 320 EUR Unterhalt f. 18 Jährige von ihrem Vater und staatliches Unterhalt. 18 Jährige wird das nun ab dem Auszug selbst ausgezahlt kriegen was aber bei weitem nicht reicht um sich eine eigene Whg. zu finanzieren.

Fragen:

1.) Was für Rechte hat 18 Jährige da sie noch zur Schule geht, dementsprechend weder eine Ausbildung macht noch ein eigenes Einkommen hat?

2.) Was für Pflichten hat KM gegenüber 18 Jähriger (gleiche wie ihr Vater?)?

3.) Gibt es eine Minimumsgrenze an Unterhalt und kann ein Gericht auch anordnen 20 EUR im Monat ans Kind zahlen zu müssen aus Prinzip des Kinder-Unterhaltes?

4.) Anhand der Zahlen oben, wie viel denkt Ihr müsste die Mutter zahlen? Wenn argumentiert wird, dass sie 1100 EUR Selbstgrenze hat und es sich nicht leisten kann für das 18 Jährige Kind aufzukommen:

5.) Werden die Wohnverhältnisse mit berücksichtigt? (d.h. eine Frau alleine MUSS NICHT in einer 4 Raumwohnung leben, MUSS KEINEN Neuwagen fahren oder wie es nun zusätzlich passiert ist, ein Grundstück kaufen?) Gibt es einen allgemeinen Lebenssatz oder kann KM in Saus und Braus leben damit nicht genug Geld fürs Kind übrig bleibt?

6.) Wenn 18 Jährige aus der Whg raus ist, hat sie ein Anspruch auf ihr Bett? TV, PC etc. Sachen, die sie mal geschenkt bekam und wo KM nun argumentiert, sie hats bezahlt und es ist ihrs?

7.) Wer ist für 18 Jährige zuständig? Laut online Info und Gesetzes-Paragraphen doch das JA oder? Was kann 18 Jährige tun wenn sich das JA weigert ihr zu helfen?

Vielen, vielen Dank im Voraus für alle Antworten und Hilfestellungen.

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Egoline: "Ist eventuelle Unterbingung bei Freunden, Verwandten möglich? Eventuell Sozialamt um Unterstützung bei Wohnungssuche bitten..."

Unterbrinung bei Freunden ist nicht möglich, da diese auch alle noch in der Schule sind und bei ihren Eltern leben. Bei Verwandten gibt es leider auch keine Möglichkeiten. Meine Oma, die ihr geholfen hätte, ist leider vor 2 Jahren gestorben :(

Sozialamt kann angeblich nichts für sie tun, da das JA zuständig ist. Sie dreht sich echt im Kreis :(

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18 Jährige - Kinderunterhaltsanspruch, Rechte, Pflichten, Berechnung

KM lebt mit nur einem Kind (18) in einer 4 Raumwohnung. Zweite Kind (13) lebt seit November 2010 im Heim und KM zahlt Unterhalt in Höhe von 250 EUR ans Heim. 18 Jährige geht noch zur Schule und macht Abi. KM ist seit Januar Frührentner und bezieht ca. 1900 Netto im Monat Rente. KM gibt (grundlos) vier Wochen Frist an 18 Jährige ihre Sachen zu packen und auszuziehen. Ausser Ihre Anziehsachen, Schulsachen und Fotos darf sie nichts mitnehmen. 18 Jährige geht zum JA, die sie aber wieder wegschicken mit der Begründung da sie nun 18 ist, sind sie nicht mehr für sie zuständig. Sie wird ans JobCenter verwiesen, die sie ebenfalls wegschicken da sie noch in der Schule ist. 18 Jährige ist nun sehr verzweifelt und weiss nicht weiter: wohin? wie? was? etc.

KM hat ihr bereits weiss gemacht, dass sie gar nicht erst mit Unterhaltsforderungen kommen braucht, da sie weiss, sie muss NICHTS zahlen (warum das so ist, keine Ahnung). KM bezog bisher 320 EUR Unterhalt f. 18 Jährige von ihrem Vater und staatliches Unterhalt. 18 Jährige wird das nun ab dem Auszug selbst ausgezahlt kriegen was aber bei weitem nicht reicht um sich eine eigene Whg. zu finanzieren.

Fragen:

1.) Was für Rechte hat 18 Jährige da sie noch zur Schule geht, dementsprechend weder eine Ausbildung macht noch ein eigenes Einkommen hat?

2.) Was für Pflichten hat KM gegenüber 18 Jähriger (gleiche wie ihr Vater?)?

3.) Gibt es eine Minimumsgrenze an Unterhalt und kann ein Gericht auch anordnen 20 EUR im Monat ans Kind zahlen zu müssen aus Prinzip des Kinder-Unterhaltes?

4.) Anhand der Zahlen oben, wie viel denkt Ihr müsste die Mutter zahlen? Wenn argumentiert wird, dass sie 1100 EUR Selbstgrenze hat und es sich nicht leisten kann für das 18 Jährige Kind aufzukommen:

5.) Werden die Wohnverhältnisse mit berücksichtigt? (d.h. eine Frau alleine MUSS NICHT in einer 4 Raumwohnung leben, MUSS KEINEN Neuwagen fahren oder wie es nun zusätzlich passiert ist, ein Grundstück kaufen?) Gibt es einen allgemeinen Lebenssatz oder kann KM in Saus und Braus leben damit nicht genug Geld fürs Kind übrig bleibt?

6.) Wenn 18 Jährige aus der Whg raus ist, hat sie ein Anspruch auf ihr Bett? TV, PC etc. Sachen, die sie mal geschenkt bekam und wo KM nun argumentiert, sie hats bezahlt und es ist ihrs?

7.) Wer ist für 18 Jährige zuständig? Laut online Info und Gesetzes-Paragraphen doch das JA oder? Was kann 18 Jährige tun wenn sich das JA weigert ihr zu helfen?

Vielen, vielen Dank im Voraus für alle Antworten und Hilfestellungen.

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Vielen Dank soweit für die schnelle Antworten. Ich selbst befinde mich nicht in dieser Situation aber bin mit der Person verwandt, lebe im Ausland (kenne mich daher mit den deutschen Gesetzen nicht mehr aus) und fühle mich sehr hilflos. Sie wurde nun schon 2x. innerhalb der letzten 2 Wochen vom JA weggeschickt (immer die gleiche Beraterin) und ich habe ihr nun gesagt, dass sie den Chef verlangen soll und dann mit Anwalt drohen soll. Es ist im Moment eine sehr frustrierte Situation, da das JA ihr nicht hilft, KM sagt sie muss nichts zahlen und da die 18 Jährige noch in der Schule ist und dementsprechend kein eigenes Einkommen hat, sieht sie kein Licht im Tunnel.

Das JA kennt die Familiengeschichte seit Jahren und hat bisher nie direkt geholfen. Ihre kleine Schwester ist letztes Jahr abgehaun und konnte nur so (plus sie ist minderjährig) und endlich Hilfe beim JA durch Heimunterbringung beanspruchen. Keiner scheint die Familienprobleme ernst zu nehmen :(

über weitere Antworten bin ich sehr, sehr dankbar.

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