Darf ein Hartz IV Bezieher bzw. jemand der Grundsicherung Sozialhilfe) bekommt ein (bzw. der einzige) geschäftsführender Vorstand eines nicht gemeinnützigen Vereins e. V. sein, solange er nicht mehr als die erlaubten 500 Euro Aufwandsentschädigung im Jahr dafür bekommt? Der Verein ist unter anderem Eigentümer eines Grundstückes mit einem kleinen Wohnhaus, in dem auch eine Wohnung zu ortsüblichen Konditionen vermietet wird an ein anderes Vereinsmitglied, dass ebenfalls Hartz IV Bezieher ist.