zu 1. Ist das Gelände irgendwie gesichert? Schranke, Zaun oder Hinweisschild, dass es sich um Privatgelände, Werksgelände etc.pp handelt?

Hast du deine Versicherung schon kontaktiert? Bei einfachen Diebstahl ist der Fahrraddiebstahl auch ausserhalb der eigenen vier Wände versichert.

...zur Antwort

was steht denn in den Bedingungen?

...zur Antwort

Wichtig ist auf jedenfall die private Haftpflichtversicherung. Ob man eine Rechtschutz- oder Unfallversicherung brauch hängt vom persönlichen Bedarf ab. Hast du eine Familie, ist eine Risikolebensversicherung ratsam.

Welche Versicherungen hast du denn, wenn du fragst ob man diese kündigen sollte?

...zur Antwort
bewerbung so okay oder mist^^

könntet ihr einmal über die bewerbung schauen ob sie so okay ist?

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Automobilkaufmann

Sehr geehrter Herr gn,

der tägliche Kontakt zu Menschen, die technische Entwicklung von Fahrzeugen und die Arbeit in kaufmännischen Strukturen sollen meine Ausbildung bestimmen. Durch die Agentur für Arbeit bin ich auf Ihre Stelle aufmerksam geworden. Da ich gerne einen Beruf in der Automobilbranche erlernen möchte, bewerbe ich mich bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz zum 1. August 2011 als Automobilkaufmann. 

Zurzeit besuche ich das Berufskollege am Bildungspark, dass ich im Sommer 2011 mit einer guten Fachoberschulreife verlassen werde.

Warum ich Automobilkaufmann werden will? Das Interesse für Autos, sowohl Technik als auch Aussehen und Luxusfaktor, war schon immer gegeben. So sammle ich privat Modellautos und schau mir gerne Autozeitschriften an. Des Weiteren verfolge ich höcht interessiert die aktuelle Situation auf dem internationalen Automarkt. Es ist faszinierend, welche technischen Möglichkeiten es heutzutage gibt. Ich freue mich jetzt schon darauf, einmal solche Autos verkaufen zu dürfen.

Durch meine Praktika und meinem Nebenjob als Kellner habe ich gelernt mit schwierigen Situation beim Kontakt mit Menschen umzugehen und mit dem Zwiespalt von Zurückhaltung und Freundlichkeit klar zukommen.  Mit mir gewinnen Sie einen Auszubildenden, der optimistisch und interessiert durchs Leben geht.Meine Freunde schätzen mich aufgrund meiner Verantwortungsbereitschaft, Engagements und Verlässlichkeit. Selbstständig zu arbeiten bereitet mir keine Schwierigkeiten und ich ergreife gerne die Initiative.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich diese Charaktereigenschaften auch in Ihrem Hause gut einbringen lassen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich in Ihrem Unternehmen meine Ausbildung machen könnte.

Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grü

...zum Beitrag

ist gut.

Viel Erfolg.

...zur Antwort

...zur Antwort
Kaufrecht?!

Hallo,

ich habe ein Problem, wo ich nicht weiß, wie ich damit am Besten umgehen soll/muss.

Ich arbeite in einem o2 Partner Shop als Aushilfe seit August 2010.Ich hatte ganz normal wie jeden Tag einen Kunden bei mir, der seinen Vertrag verlängern wollte & ein neues Handy haben wollte.Ich habe ihm beide vorgestellt, beide vom gleichen Herstellen und die Verpackung ist gleich.Als der Kunde sich dann entschieden hat, welches er haben möchte, habe ich das andere Gerät wieder eingepackt und in unser Lager geräumt.Dabei ist mir ein schlimmer Fehler unterlaufen.Beim einpacken der Geräte habe ich den Deckel des Kartons vertauscht. Heißt, dass er ein Gerät gekauft hat zu einem günstigeren Preis. Im Lagen haben wir jetzt ein Gerät in einer falschen Packung. So, das habe ich dann gestern gemeinsam mit meinem Shopmanager an die Zentrale geleitet. Also an die Geschäftsleitung und an die Regionsleiterin. Die Regionsleiterin hat dann im Shop angerufen & hat mir zu einem neuen Handy gratuliert.Heißt ich muss den Kunden erreichen, dass er in den Shop kommt um das Gerät was er ja "gekauft" hat zu holen. Bisher habe ich ihn nichts erreicht.Ich muss jetzt ein Handy im Wert von 509€ kaufen.

Was kann ich tun?Bürgt evtl. die Haftpflichversicherung dafür?Ich versteh es nicht. Ich habe es nicht mit Absicht gemacht und muss jetzt 500€ zahlen, weil ich die Verpackungen vertauscht habe :(Dummer Fehler, ich weiß.Aber ist man nicht irgendwie über die Firma versichert, wenn man mal einen Fehler mit Geräten macht, die einen hohen Wert haben ????

Was passiert, wenn ich das Geld nicht habe?Darf mir die Firma einfach das Geld vom Gehalt abziehen??

Wie soll ich mich am Besten verhalten ??

...zum Beitrag

Hallo,

zuallererst würde ich versuchen den Kunden zu erreichen und auf das Missgeschick aufmerksam zu machen.

Des Weiteren dürfte es über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. du hast ja nicht grob fahrlässig gehandelt und wenn muss man es dir nachweisen. Fehler passieren überall, gerade wenn Menschen am Werk sind. Mach dich nicht verrückt.

...zur Antwort

Theoretisch einfach mal nachfragen. Ich meine wenn der Sachbearbeiter weiß, dass es auf das falsche Konto gegangen ist und die Seatbank es wieder zurücküberweist, dann kann er es doch nochmal anweisen. Ist ja nicht deine Schuld.

Es kann vorkommen, dass es eine gewisse Zeit dauert bis das Geld dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann, gerade wenn bei der Überweisung nicht der richtige Verwendungszweck genannt ist.

...zur Antwort

Hallo,

was soll denn die Versicherung leisten. Pflegestufe I, II oder III oder alle 3 Stufen. Soll Demenz mitversichert sein? Soll die Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB XI) oder Punkesystem (ADL-Definition) erfolgen? Einmalbeitrag und/oder flexibel? Todesfall mitversichern? Wartezeit?

Wie Sie sehen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Zeitschrift Öko-Test hat einmal Pflege-Tagegeld-Versicherungen verglichen die auch im Internet zu finden ist oder die aktuelle März-Ausgabe der "Finanztest" von der Stiftung Warentest. In der werden die Pflegerenten verglichen.

...zur Antwort

Es heißt bei mir im Mietvertrag unter dem Punkt Schönheitsreperaturen:

1. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen (das Tapezieren, das Anstreichen der Wäne und Decken, das Pflegen der Fußböden, das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen.

Die Zeitfolge beträgt:

  • alle 2 jahre in Wohnküchen
  • alle 3 Jahre in Küchen und Kochnischen
  • alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen
  • alle 5 Jahre in Bädern, Fluren, WC-Anlagen
  • alle 7 Jahre in allen Nebenräumen

Unabhängig von diesem Turnus sind die Innenseiten der Fenster und Wohnungseingangstüren nach Erfordernis zu streichen. Ausgenommen vom anstrich bleiben Naturholz, Aluminium und Kunststoff. Löcher in Wänden, Decken und Holz sind handerksgerecht zu schließen. Dekorationsschäden sind zu beseitigen. Soweit der Zustand es erfordert, sind die Schönheitsreperaturen früher auszuführen.

2. Ohne Rücksicht auf Verschulden ist der Mieter verpflichtet, kleine Instandhaltungen der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Diese Instandhaltungskosten umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen der Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Ferner hat der Mieter zerbrochene Innen- und Aussenscheiben in den Mieträumen auf eigene Kosten zu ersetzen.

3. Kommt der Mieter den von ihm übernommenen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und fristsetzung nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Bei drohender Gefahr und unbekannten Aufenthalt des Mieters bedarf es dazu weder einer Mahnung noch einer Fristsetzung. Der Mieter trägt die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 77 Euro und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten enstehende Aufwand 154 Euro, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Netoomiete, nicht übersteigen.

 

Gemäß (BGH Az VII ZR 361/03) ist die Formulierung bei mir enthalten.

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen ... in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen.

...zur Antwort

Am besten zu deiner Bank gehen. Die können dir auf den Cent genau sagen, wieviel du noch zu zahlen hast wenn du ihn sofort ablösen möchtest.

...zur Antwort

Da man über das Internet keine Diagnosen stellen kann, ist der Weg zu einem Arzt der richtige.

...zur Antwort

Auf jedenfall einen guten Abschluss. Die mittlere Reife sollte es schon sein. Die Chancen steigen eventuell wenn du mal ein Praktikum in einer Kanzlei machst mit der Chance auf eine Ausbildung.

Deutsch und Mathematik sollten nicht schlechter als 3 sein.

...zur Antwort

Du kannst eine Ausbildung zum Bankkaufmann machen, nächster Schritt ist eventuell eine Weiterbildung zum Bankfachwirt oder du studierst nebenbei noch.

Tätigkeitsfelder sind verschieden. Kundenberater am Schalter oder in einer Abteilung der jeweiligen Bank. Je nachdem für was man sich interessiert. Der typische Bankkaufmann sitzt eher am Schalter. Mit einem Studium kannst du auch je nachdem im Controlling oder Risikomangemant arbeiten. Gibt da schon einiges.

...zur Antwort

Normaler Weise erfolgt eine Kündigung nur aus wichtigem Grund.

Wurde bei der Kreditanfrage auch eine Schufaauskunft eingeholt? Ist diese eventuell negativ?

...zur Antwort

Hallo,

nach Erhalt der Police (Versicherungsschein) hast du ein Widerrufsrecht von 14 oder 30 Tagen. Du kannst also ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen.

Sollte der Vertrag schon länger laufen, muss man bestimmte Fristen einhalten. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen gibt es einen Punkt der meistens "Versicherungsdauer, Laufzeit...etc.pp" heißt.

http://versicherungsblogger.com/2011/03/wie-kundige-ich-meine-versicherung/

...zur Antwort