Ich würde mal zur Seite der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" gehen und dort unter "Alkohol" nachschauen. Dort findet man einiges. Aber nicht abschreiben, auch Lehrer kennen die Seite.Schön umformulieren.
Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie ein weiteres vorzeigbares Abschlußzeugnis haben. (Realschule zum Beispiel). Mit einem Abgangszeugnis sich zu bewerben kann kompliziert werden. Überlegen Sie sich für die Bewerbung aber ne bessere Ausrede " als keine Lust", da macht jeder Ausbilder gleich zu.
Auch als Landesbeamter haben Sie dann gute Chancen. Aber immer die Höchstaltersgrenze beachten, sonst haben Sie bei der Bewerbung gleich verloren.
Für den Bundesbereich empfehle ich die Broschüre " Der öffentliche Dienst des Bundes" beim Innenministerium zu bestellen oder herunterzuladen.
Sie arbeiten dann im gehobenen/höheren technischen Dienst.
Ja logisch gibt es da Möglichkeiten. Mit einem Studium der Informatik sind Sie im gehobenen oder höheren Dienst. Schauen Sie mal auf "www.wir-sind-bund.de, da gibt es auch für Sie entsprechende Stellen. ( Bundesministerium des Inneren zum Beispiel!) Dort finden Sie auch die entsprechenden Besoldungstabellen. Schätze mal, daß Sie dann bei A 10 anfangen werden. Erstmal aber Referendar.
Das ist leider nicht ganz richtig. Das Insolvenzverfahren ist zwar aufgehoben und die Restschuldbefreiung aber nur angekündigt, nun müssen Sie noch 6 Jahre (altes Recht) durchhalten, die sogenannte Wohlverhaltensphase. Bedeutet: Auch weiterhin steht nur das pfändungsfreie Einkommen zur Verfügung. Ihr Vermögen ist aber nicht mehr durch den Verwalter in Beschlag genommen, da die Vermögenswerte gesichert wurden, falls vorhanden, und verwertbares Vermögen, wenn vorhanden, verteilt wurde. Der Beschluß ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung, aber noch nicht die Befreiung selbst.