Auszug aus dem Jugenschutzgesetz bezüglich Urlaubsreisen
(hier wird die Frage einer Mutter für die Tochter beantwortet)
Es gibt prinzipiell keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren eine Urlaubsreise ohne Erziehungsberechtigte verbieten würde. Allerdings sollten Sie als Eltern im Vorfeld mit Ihrem Kind das genaue Reiseziel und den Ablauf der Reise festlegen sowie die Unterkunft buchen; das gilt auch für einen Campingurlaub.
Da Ihre Tochter noch nicht volljährig ist, sollten Sie ihr ein Schreiben mitgeben, in dem das genaue Datum der An- und Rückreise, der genaue Aufenthaltsort während des Urlaubs und die Telefonnummer hervorgeht, unter der Sie jederzeit erreichbar sind.
Zudem sollten Sie eine Kopie Ihres Personalausweises mit Ihrer Unterschrift beifügen, damit Ihr Einverständnis bei eventuellen Kontrollen nachgewiesen werden kann. Empfehlenswert ist die Vereinbarung fester Zeiten, an denen Sie Kontakt zueinander aufnehmen (per Telefon, SMS oder E-Mail).
Ganz grundsätzlich sollten Sie jedoch überlegen, ob Sie sich auf Ihre Tochter verlassen können und Sie ihr eine Reise ins Ausland zutrauen.