Darf der Vermieter die Stromkosten für die Teichpumpe auf die Mieter abwälzen?
Hallo,
ich habe da folgendes Problem:
seit 2 Jahren lebe ich in einer Mietwohnung in einem 3 Parteien-Haus, zu diesem Haus gehört ein Garten mit Teich der von allen 3 Parteien genutzt werden darf.
Im Mietvertrag ist nur geregelt das wer den Garten nutzt, sich auch an der Gartenpflege beteiligen muss, aber das ist hier nicht das Problem.
Die zu dem Teich gehörende Umwälzpumpe war im ersten Jahr nach Einzug defekt und konnte somit nicht genutzt werden, nachdem aber im Sommer durch die Hitze der Teich fast umgekippt wäre hat der Vermieter dann doch irgendwann die Teichpumpe reparieren lassen.
Im letzten Sommer dann (2010) lief die Pumpe fast ununterbrochen, ich habe den Vermieter mehrfach aufgefordert doch bitte eine Zeitschaltuhr anzubringen weil die Pumpe nun wirklich nicht 7 Tage die Woche 24 stunden am Tag laufen muss.
Nachdem er nicht reagiert hat habe ich dann selber auf eigene Kosten eine Zeitschaltuhr gekauft, trotzdem muss nun im Gegensatz zu 2009 jede Mietpartei knapp 150 Euro mehr an Allgemeinstrom zahlen, ist das überhaupt zulässig.
Irgendwie sehe ich das nicht so richtig ein.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Inflagranti