Hallo,

ich habe selber einige Kaninchen und auch gezüchtet, mir fallen bei dieser Beschreibung nur drei Möglichkeiten ein:

  1. Dein Kaninchen versucht dein Meerschweinchen zu decken. Fällt es quietschend von ihm ab nachdem es ihn rammelt und fällt auf die Seite?

  2. Es ist von deinem Meerschein heftig gebissen worden und hat Schmerzen bzw große Angst.

  3. Es ist schwer krank und leidet heftige Schmerzen.

Vielleicht kannst du das Geräusch und ggfs die Situation in der dein Kaninchen diese Geräusche macht ein wenig besser beschreiben. Normal ist dies jedenfalls nicht, denn ausser beim Deckakt oder bei extremen Schmerzen geben Kaninchen normalerweise keine Geräusche von sich. Mahlt es mit den Zähnen, hörst du es leicht kauen?

Ach, ja noch eine Anmerkung! Entgegen weit verbreitertem Irrglauben sind Kaninchen und Meerschweinchen kein gutes Team. Wenn möglich solltest du dir ein zweites Kaninchen anschaffen und von dem Meerschwein trennen!

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Ich würde versuchen die Unwirksamkeit der AGB-Klausel mit § 307 II 1 BGB begründen. Danach müsste eine unangemessenen Benachteiligung gegeben sein und diese ist laut II gegeben, wenn eine Bestimmung mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (in diesem Falle der aus § 312 d)unvereinbar ist. Die Regelungen des Fernabsatzvertrages und des Widerrufs eines solchen sollen ja gerade eine spezielle Form des Absatzes gesondert schützen. Dem widersprechen die AGB wenn sie diese auszuhebeln versuchen. Unter die Ausnahmevorschriften des § 312 d IV BGB (die Ware ist zB nicht speziell für den Kunden angefertigt worden oder schnell verderblich) lässt sich reduzierte Ware meiner Meinung nach auch nicht subsumieren, insofern würde ich sagen deine Frau darf von ihrem Widerrufsrecht ganz normalen Gebrauch machen.

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Ich glaube da muss ich Dich enttäuschen, ich habe letzten Winter ein Muttermal am Oberschenkel und eins an der Hand entfernt bekommen. Die "OP" an sich war kaum schmerzhaft, lediglich den ersten und zweiten Tag danach stach es um die Naht herum ein wenig, aber als die Fäden nach 10 Tagen gezogen wurden tat definitiv nichts mehr weh und länger als 2 Tage wird einen ein vernünftiger Arzt für solch einen Eingriff auch nicht krank schreiben.

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Nein, darf man nicht. Es ist verboten, kostet ca 50 Euro und 3 Punkte nur leider drücken viele Polizisten oft ein Auge zu. Warum sollte das auch erlaubt sein? Motorradfahrer sind keine Menschen 1. Klasse und sollten sich schon im eigenen Interesse an die Verkehrsregeln halten. Ein Autofahrer ist nicht verpflichtet im Stau rechts und links auf seiner Spur nach überholenden Motorrädern Ausschau zu halten, wenn es dann zu einem Unfall kommt ist der Führerschein weg und zwar des Motorradfahrers. Das es im Sommer schnell warm unterm Helm wird und unter der Lederkombi kann jawohl kein ernstgemeintes Argument sein, im Cabrio wird es mindestens genauso warm oder in Autos ohne Klimaanlage.

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Ich kenne das auch sehr gut, habe hier im Forum auch schon gelesen, dass das mehreren Leuten so geht. Bei mir ist es genauso, ich schlafe meist exakt 60 Minuten, werde wach, mir ist furchtbar schlecht, ich fange an zu schwitzen, zittere am ganzen Körper und mein Kreislauf fängt an zu spinnen. Ich habe das aber seit Jahren schon, war deswegen etliche Male beim Arzt, habe alles untersuchen lassen und Fakt ist laut mehreren Ärzten, es ist nichts körperliches. Ich selbst leide an Emetophobie und bei den Leuten, die in den Foren über ähnliche Beschwerden sprechen ist es genauso. Es scheint also ein Zusammenhang zur Emetophobie zu bestehen. Ich würde erstmal zum Arzt gehen, wenn der nichts findet ist es möglicherweise psychisch bedingt und da ist guter Rat teuer, da heute niemand genau weiss warum man eine Emetophobie entwickelt. Typisch ist, dass man gerade, wenn man zur Ruhe kommt verstärkte Beschwerden bekommt.

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Wie fast immer bei juristischen Fragen lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Die hier vielfach zitierten Urteile beziehen sich nur auf die sogenannten starren Fristenregelungen, die z. B. besagen, dass ein Badezimmer immer nach 3 Jahren zu renovieren ist. Gleiches gilt auch beim Auszug, hier kann nicht generell gefordert werden, dass renoviert wird, unabhängig von der letzten Renovierung und dem tatsächlichen Zustand der Wohnung. Wurde allerdings die letzten 10 Jahre gar keine Renovierung vorgenommen, kann man durchaus verpflichtet sein alte Tapeten vor dem Auszug abzureißen ohne jedoch neue anbringen zu müssen. ( BGH v. 5.4.06 - VIII 152/05) Es kommt somit gerade eben nicht auf die mietvertraglichen Absprachen an, sondern auf deren Wirksamkeit im Rahmen der AGB-Klauseln. Vermieter schreiben auch gerne mal Dinge in die Verträge, die unzulässig sind.

Was die Dübellöcher angeht: Man darf grundsätzlich Löcher Bohren und zwar sogar fast soviel wie man möchte (auch in Fliesen), dies führt nicht dazu, dass man diese bei Auszug verpachteln muss.

Hat man jedoch bereits renoviert und hält die Mietvertragsklausel nicht der AGB-Prüfung stand ist der Mieter ggfs berechtigt Schadensersatz vom Vermieter geltend zu machen!

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