Hallo! Also ein Rauchfang mit einem Gas betriebenen Gasfeuerstätte angeschlossen, muss von der z.B. NÖ Kehrvetordnung ein Mal im Jahr gekehrt werden. Wenn eine Festbrennstoff-Feuerstätte betrieben wird, auch nur zwei Mal im Jahr, dann sind zwei Kehrungen im Jahr tatsächlich das absolute Minimum. Es sei denn, Du lebst tatsächlich in NÖ und betreibst die Feuerstätte mit Festbrennstoff nur zwischen 1. Mai und 30. September (Vgl. LGBl Nr.90/2016, § 2 (1)1 c)

Dann hättest Du dafür auch nur eine Kehrung im Jahr. Wegen den Kosten: Da kommt es auf die Wohnlage an. Ob das Haus in einer - sagen wir Mal - normalen Wohngegend steht, oder irgendwo in der Wildnis auf dem Berg. Dann kommt es darauf an, wie viele Geschosse Dein Kamin durchläuft. Aber die Tarife sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch die Gesetze.

...zur Antwort

Nein, es ist eine sehr unhöfliche Frage. Die Frage, was man darauf antworten soll, hängt natürlich davon ab, im welchen Verhältnis man zu der Person steht und im welchen Zusammenhang diese Frage gestellt wurde. Wenn Du jetzt etwas schlagfertig antworten möchtest, dann wäre eine Möglichkeit zu sagen: Wenn Du unter Beschränkt verstehst, dass jemand nicht alles was Du so von Dir gibst, so verstehen kann oder will, ja, dann bin ich beschränkt!

Aber wie gesagt, es kommt immer darauf an, um was es eigentlich geht.

...zur Antwort