Antwort
Fahrgeschäfte ?
Fahrgeschäfte ?
ja das der Urheber die Rechte nicht abtritt ist mir klar. Mir geht es nur darum ab wann man nicht belangt werden darf/kann.
ja das mit den zwei jahren hatte auf "frag den anwalt" mal gelesen
und warum heißt sie "hartz"?
style und das geld .... :D von kay one