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meine Ausbildung hat im Mai 2011 angefangen (früher als das normale Ausbildungsjahr), d.h. die Berufsschule hat erst ab September 2011 begonnen. Jedoch steht als Ausbildungsbeginn Mai 2011 und Ende August 2014 im Vertrag. Also müsste ich rechtlich gesehen den höheren Lohn fürs 2. Lehrjahr ab Mai 2012 bekommen? Sehe ich das richtig? Mein Ausbildungsberieb meint nämlich, dass sie mir die höhere Vergütung erst ab September 2012 zugestehen wollen... Hilfe?!