Das ist im Allgemeinen schwierig. Wenn du unter 25 bist, gibt es dafür kaum eine Chance, da ihr beide dann als Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet. Wenn du über 25 bist, könntest du argumentieren, dass du mit deiner Mutter zwar in derselben Wohnung lebst, ihr aber getrennte Leben führt und vor allem euch gegenseitig nicht finanziell unterstützt oder gemeinsam über euer Geld entscheidet. Dann dürfte das Jobcenter euch nicht zusammen veranschlagen. Sicherlich wird das Jobcenter das erstmal nicht glauben, aber im Zweifel müssen die halt nachweisen, dass ihr tatsächlich gemeinsam wirtschaftet.
Ich würde dazu einfach einmal eine Hartz IV oder soziale Beratungsstelle kontaktieren, wo am besten auch ein Anwalt dabei ist, der euch da gut beraten kann.