hallo..und schöne weihnachten unbekannter weise...man kann einfach dem jenigen eine freundschaftsanfrage senden, welcher dir als symphatisch erscheint, gute antworten gegeben oder sinnvolle fragen gestellt hat und du dich mit jemandem etwas auf gleichem niveau siehst, versuche es doch einfach mal,ein klick und .. viel spass dabei und wenn du glück hast, wird derjenige deine freundschaftsanfrage annehmen...

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zusammen ziehen könntet ihr freilich, jedoch bekommt ein hartz4-empfänger finanzielle leistungen von der ARGE - noch wird er oder sie als alleinige bedarfsgemeinschaft gewertet, doch wenn ihr zusammen zieht, weil ihr ein paar seit, dann zählst du und deine rente als einkommen in der bedarfsgemeinschaft. es könnte dann sein, dass dein partner weniger oder gar nichts mehr von der ARGE bekommt!! bitte beachten und gut überlegen!!

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vielleicht hälst du dich zu viel in geschlossenen räumen auf, so dass dein immunsystem mittlerweile zu schwach geworden ist ? versuche öfter an die frische luft zu gehen oder zu saunieren!

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betrachte dich doch einmal selbst: passt dein haarschnitt, deine haarfarbe zu dir? welchen klamotten-stil trägst du? welches make-up legst du auf? wie verhälst und bewegst du dich? wie bist du in der lage, dich zu artikulieren bzw. welche wortwahl triffst du: naiv, cool, gewitzt, gediegen, extravagant, gebildet, clever, etc.? in welchem freundeskreis verkehrst du? welche ganz persönlichen lebenseinstellungen, ziele verfolgst du? all diese fragen, wenn du diese dir selbst beantwortest, müßten dich zum ziel, deine frage beantworten zu können, führen!!! ich hoffe, dass ich dir jetzt helfen konnte!!

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wie sollte deine frage ohne die bewertung deines aussehens beantwortet werden, das aussehen kann einiges wiederspiegeln, wie z.b. deine lebensweise; frag dich doch einmal, warum dich viele älter einschätzen, als du bist - sicher spielt hinzukommend auch dein persönliches auftreten eine große rolle, aber man schaut ja erst einmal jemanden an, bevor man mit ihm spricht und mit bekommt, wie derjenige ist! wie man reagieren sollte? nun ja, ganz normal und nach außen hin nicht unbedingt zeigen, dass du darüber verärgert bist! wie gesagt, stell dir die frage nach dem WARUM schätzen mich viele älter ein, als du bist!!

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grins...dort, wo du dich bewirbst, wird auch nur mit wasser gekocht!! es sind menschen wie du und ich - hab keine angst!! werde ein wenig selbstbewusster, du weisst doch, was du alles kannst, also zeig es ihnen!! nimm diese worte heute mit!! ich drück dir die daumen!!

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grüß dich! nein, der anbieter darf nicht eigens den tarif wechseln!! das wäre ein betrugsfall und du solltest die geforderten summen nicht zahlen!! wenn du zahlst, nimmst du den vertrag an - beachte dies bitte!! geh in den widerruf oder nutze das sonderkündigungsrecht, welches dir bei solchen sachen IMMER zusteht!!!

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hallo; ich frage mich gerade, ob dein freund irgendwann einmal schwul war - sorry, das klingt fast so. hast du ihm schon mal diese frage gestellt? ich kome darauf, weil sein "schlechtes gewissen" auch noch fruchtet! wenn es so ein sollte, dann sollte er sich dir gegneüber positionieren!!! viel glück!!

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hallo, schau mal unter www.immobilienscout24.de. es gibt noch weitere kostenlose suchdienste.

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hallo, es gibt ein kindernotruf! die telefonnummer kannst du über die auskunft erfragen. auch das jugendamt oder die polizei geben dir diese nummer. überlege dir einmal gut, warum dich dein vater hasst?! es wird sicher gründe geben, und die muss amn lösen, wenn nicht für immer mit ihm auf kriegsfuß sein will, denn es ist dein vater!!

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hallo, das umgangsrecht steht in der regel jedem vater zu, nur kann es stark bis komplett eingegrenzt werden, da er ein drogenkonsument ist, da er ...du weisst es allein, was in der vergangenheit gelaufen ist. du könntest und solltest jedoch mindestens ein eingeschränktes umgangsrecht erwirken, d.h. dies nur im beisein eines mitarbeiters vom jugendamt und auf neutralem ort zuzulassen (räumlichkeit nutzen, welches das jugendamt für den kindesumgang haben und bereitstellen sollte)!! vergiss nicht, dass DU (ich hoffe es in deinem fall) das aufenthaltsbestimmungsrecht hast!! weiterhin ist er verpflichtet, den kindesunterhalt zu zahlen, wenn nicht,solltest du es bei der polizei anzeigen. sollte er dir dann mit gewalt in irgendeiner art drohen, dann musst du ihn sofort wegen bedrohnung (gewalt gegen leib und leben)polizeilich anzeigen und beim amtsgericht eine einstweilige verfügung gegen ihn erwirken - das geht in der regel recht schnell zu deinem / eurem schutz - Annäherungsverbot, verbot des kontaktes in jeglicher form..und damit wäre das mit dem umgangsrecht auch erst einmal auf "eis gelegt". wenn es noch schlimmer werden sollte, kann dir meistens nur noch ein umzug, weg aus deinem umfeld, helfen, ohne dass du irgend jemandem davon erzählst. wenn du doch jemandem davon berichten solltest, dass du weg gehst, dann sind die jenigen, welche davon wissen, erpressbar! tatsächlich hat dein sohn auch umgangsrecht mit seinem vater, aber er ist 2 jahre alt und somit noch nicht allein bestimmungsfähig! dies könntest du eventuell zulassen, wenn er keine gefahr für euch darstellt!!! bezüglich der zahlung des kindesunterhaltes ist noch zu erwähnen, dass du beim jugendamt einen unterhaltsvorschuss (so heisst das glaube ich, wird bis zum 12 lebensjahr des kindes gezahlt) beantragen kannst, was beim vater als schuld aufläift und wenn er irgnendwann und irgendwie zu geld kommt, muss er seine schulden beim jugendamt abzahlen. weiterhin muss der kindesvater 20 schriftlich e bewerbungen für eine arbeitsaufnahme nachweisen, ansonsten wird er amtlich unter druck gesetzt - frag dahingehend nochmals deinen anwältin, das müßte sie wissen, wenn nicht, hast du die verkehrte anwältin! viel glück!

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hallo ihr zwei geplagten; also: dein mann hat definitv das recht und die pflicht auf umgang mit seinen kindern! da ihr schon das gerichtliche schreiben mit dem zuspruch für den sonntäglichen umgang habt, dann würde ich euch den schritt zum jugendamt vorschlagen, die euch bei der durchsetzung der väterliche rechte unterstützen könnten, indem sie die mutter permanent zu gesprächen einladen - merh haben die nicht in ihrer "macht" - leider!!! weiterhin könntet ihr die polizei hinzuziehen, welche der mutter jedoch nicht das kind gegen dessen willen von der mutter "entreißen", aber die kleine ist ja erst 4 und somit hat sie kaum einen "willen", jedenfalls nicht, was das angeht - im gegenteil, sie hat das recht auf ihren vaterund das solltet ihr der ex immer wieder schriftlich begreiflich machen!!! wenn sie deinen mann stark beleidigt, dann empfehle ich ene anzeige bei der polizei zu erstatten - "lohnt" sich aber erst bei wirklich starken beleidgungen! des weiteren wäre "stalking" in eurem fall zu prüfen, denn wenn sie eure lebensgestaltung stark beeinträchtigt oder euch daran hindert, ist der tatbestand ebenfalls erfüllt!! es wird jedoch IMMER ein nervenkampf bleiben!!! es wird niemand rücksicht auf deine hochschangerschaft nehmen, das muss dir klar sein!! ich wünsche euch viel kraft, die ihr brauchen werdet!!!!...und vor allem einen tollen start für eure kleine neue familie! schöne weihnachten!

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