ja es ist strafbar,ist ist jedoch 16 und darf laut gesetz schon sex haben,wenn eure beziehung denn noch noch ein ende findet und sie immer noch 16 oder 17 sein sollte könnte sie dich anzeigen wegen verführung minderjährige,dedoch ist so etwas schwer nachzuweisen auf lange zeit ich jedoch würd trotzdem abwarten damit bis sie 18 ist

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vielleicht hilft dir ja der link weiter zu frage 2 http://www.gutefrage.net/frage/verboten-mit-dem-fahrrad-einen-zebrastreifen-zu-ueberqueren

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hallo wenn deine oma im mietrückstand ist dann darf er natürlich die 3 monatsmieten von deiner oma verlangen wenn sie 3 monate im rückstand ist sollte sie diese auch bezahlen ansonsten kann ihr der vermieter auch kündigen,wenn sie jedoch nicht in einem mietrückstand ist hat er nicht das recht 3 monatsmiete in folge zu verlangen

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Ja das kannste machen bin selber erst 14 und hab schon öfters für meine eltern pakete bei der post abgegeben und auch die paketmarke selbst gezahlt

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ja wenn du keine simlock beim vertrag für die sim hattest dann kanste sogar die telekom karte komplett draußen lassen und mit einer anderen beliebigem sim telefonieren oder surfen und auch simsen

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Wenn du deine "Firma" nicht bei der Gemeinde bzw. im Gewerbeamt angemeldet hast und du noch keinen Brief vom Finanzamt bekommen hast besietzt du keine Firma und kannst logischerweise nicht bei dir selber Praktikum machen.

AUßERDEM ist der Zweck eines Praktikums das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Außerdem sind Praktikanten keine Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer :)

Hoffe konnte etwas helfen ;)

MfG. icekeuter

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Leider gibts es hier nur eine möglichkeit:

Du solltest das Handy UNBEDINGT SCHNELLSTENS unter fließendem Wasser reinigen, andernfalls frisst sich der Nagellackentferner bis zur Platine durch und du kannst dein Handy NIE wieder benutzen.

Allerdings besteht da die gefahr dass, das Handy vom Wasser kaputtgeht. Trocknen musst du es so oder so lassen.

Hoffe ich konnte helfen

MfG. icekeuter

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Kautionen werde (ohne Zinsen) zurückgezahlt, wenn der Kautionsgrund entfällt. Wenn du also auf Kaution aus dem Gefängnis entlassen wirst und zwischenzeitlich wird der Haftbefehl aufgehoben, dann entfällt der Grund für die Kaution und das Geld ist zurückzuzahlen. Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die nur verfällt, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden.

MfG. icekeuter

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http://content.edgar-online.com/edgar_conv_img/2008/05/21/0001311435-08-000008_SJ20F07NIGERIA.GIF

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Also worüber man bestimmt gut schreiben könnte wäre das Thema Bismarck (nicht das Schiff sondern die Person) also Otto von Bismarck.

Ist ein sehr Interessantes Thema und darüber kann man sehr gut Präsentieren!

Eine Fragestellung bzw. Leitthema will ich dir an dieser stelle nicht geben weil ich nicht weiß ob du es dann noch verwenden kannst ;)

Aber fast sein gesamtes Leben ist ja sehr interessant! Genügend Informationen wirst du ebenfalls finden. Egal ob Internet oder Bücher!

MfG. icekeuter

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Als ich früher noch klein war habe ich, auch wenn es jetzt megea verrückt klingt, die Zukunft im Traum gesehen o.o

Das war dann immer der nächste Tag und ich war selber überrascht das es 1 zu 1 gestimmt hat :O

Umheimlich...

War aber leider sehr selten.

MfG. icekeuter

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Probleme mitm Mieter

Problembeschreibung:

Hallo ihr Lieben, und zwar hab ich folgendes Problem, ich hab mir eine Wohnung im Oktober 2012 gekauft... wollte direkt von (Mama) in meine Eigentumswohnung ziehen... In dieser Wohnung wohnt ein Mieter drinnen der aber beim Kauf sagte

"Falls sie hier einziehen möchten bin ich der letzte der Probleme macht und ziehe aus...! "

Dachte mir Klasse! Billig und nen entgegenkommender Mieter...


Problem 1: Habe ihm eine Kündigung geschrieben (3 Monate Kündigungsfrist per Einschreiben) obwohl er ne 12 Monate Kündigungsfrist hat.... ich hab gehofft er weiß das nicht und zieht schnell aus :-) aber leider wusste er das...

  1. Frage: ist die Kündigung rechtskräftig wenn da 3 Monate anstelle von 12 Monate in der Kündigung steht?

Problem 2:

Er ist schwer erkrankt und meinte er kann erst ausziehen wenn er weiß ob er wieder arbeiten kann oder FrühRenter wird. Also Gewissheit über seinen Gesundheitsstand...

Da er nicht weiß ob er zu seiner Arbeit oder zu seiner Familie ziehen soll

  1. Frage: Kann das mit Pech länger als 1 Jahr dauern? (1 Jahr Kündigungsfrist... Verlängert wegen seiner Krankheit?)

Problem 3

Die alte Vermieterin ist seit 5 Jahren tot und hat sich nicht sonderlich um Mieterhöhungen gekümmert... eine Kaltmiete von 280 Euro ist dort wo ich rede recht wenig... (Warm 460) für 55 Quadratmeter (mit großem Balkon)

Frage 3: Umwieviel kann ich die Miete erhöhen? Und wieviel Monate ab bekanntgabe der Mieterhöhung muss er den erhöhten Preis bezahlen?

Frage 4: Falls er dann auf Stur macht... Könnte er obwohl ich ihn gekündigt hab verlangen das ich das Bad Saniere? Da dies wie ausm "1" Weltkrieg ausschaut und ich es sowieso bei eigen Bezug "komplett" neu aufbaue


Vielen dank^^

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  1. Ja deine Kündigung ist rechtskräftig da vom Gesetzgeber eine entscheidung getroffen wurde und es immer 3 Monate Kündigunsfrist sind. Alles was im Vertrag länger bzw. kürzer als 3 Monate ist gilt nicht.

  2. Seine Krankheit (solange nicht schwerbehindert) müsste in diesen Fall egal sein. Da er wie es aussieht alleine Lebt und damit zurechtkommt kann er auch aussziehen. Wenn er sagt er kann es nicht aus gesündheitlichen gründen dann sollte er besser bei seiner Familie wohnen.

3.Seit dem 1.2.2013 ist die Mietrechtsänderung nun beschlossene Sache: Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung zugestimmt. Große Verwirrung herrscht allerdings nach wie vor darüber, wann und um wie viel der Vermieter die Miete erhöhen darf. Tatsächlich hat sich mit dem Mietrechtsänderungsgesetz beim Mieterhöhungsrecht etwas geändert – und das zum Nachteil des Vermieters: Die Kappungsgrenze wurde bei der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gesenkt.

Mit der Kappungsgrenze ist Folgendes gemeint: Die schränkt Ihr Mieterhöhungsrecht ein, wenn Sie Ihre Miete auf das Ortsübliche anheben wollen. 20 % innerhalb von 3 Jahren sind derzeit erlaubt (= Kappungsgrenze).

Allerdings: Nicht alle Vermieter trifft die Senkung der Kappungsgrenze, wie es fälschlicherweise teilweise durch die Presse ging.

Niedrigere Kappungsgrenze gilt nur dort, wo Wohnraum knapp ist

Richtig ist: Auch nach der Mietrechtsänderung gilt die "normale" Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von 3 Jahren. Künftig sollen lediglich Vermieter in Gebieten, in denen Wohnraum knapp ist, die Miete innerhalb von 3 Jahren nur um 15 % erhöhen dürfen.

Im neuen § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, der ab dem 1.5.2013 gilt, liest sich das so:

Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 % wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind.

Da das hier allerdings ausschweifen würde leite ich dich mal zu der Seite weiter:

http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/miete-einnehmen/mietrechtsaenderung-2013-wann-die-neue-kappungsgrenze-gilt

4.Da bin ich mir leider nicht sicher. Ich denke aber solange es nicht unter der Menschlichen würde und einwandfrei funktioniert kann es so bleiben und er kann es nicht verlangen.

Wenn du Ihm das sagst mach am besten ein paar Fotos vom Bad! Wenn es dann voreinmal schäden gibt könntest du von Ihm verlagen das er das Bad saniert bzw. reperiert.

Hoffe ich konnte etwas helfen :)

MfG. icekeuter

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die hd 7350 ist die langsamste dedizierte karte aufm markt. selbst in netbooks werden teils bessere verwendet, sei froh wenn du gta san andreas spielen kannst ^^

Und das Netzteil ist absuluter schrott. Das kannst du gleich wegschmeißen und ein neues einbauen!

Außerdem ist kein Betriebssystem dabei. Aber das ist ja nicht schlimm.

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Na ja am besten redest du net davon das er einen kleinen Eenis hat und es sollte nicht über ex-freunde gelabbert werden bzw. über deinen o.Ä..

Ansonsten wenn du merkst das er keine lust drauf hast dann einfach schnell Thema wechseln und ihn etwas ablenken damit er es vergisst. Vielleicht noch was lustiges bringen und dann geht das schon ;)

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Kann dir eigentlich nichts passieren :)

Solange es keine beleidigungen sind, sondern nur Profikativ geschrieben ist es ansich (glaube) keine fehlverhalten.

Außerdem bekomme die solche Mails bestimmt in massen und reagieren darauf mit nem standart schreiben^^ Brauchst dir da keine sorgen machen.

Aber wenn du hass mail schickst dann mach es nächstes mal etwas sicherer, am besten über ein VPN und einen 60 Minuten Email anbieter ;)

MfG. icekeuter

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