Hallo,

ich habe mein Firmenfahrzeug geleast. Nun habe ich nachträglich eine Bluetooth-Telefonanlage (ca. 1.700,- €) einbauen lassen, da ich das Fahrzeug hinterher sowieso selbst auslösen und behalten möchte. Wie verbuche ich den Telefonanlagenspass jetzt in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?


Mein Gedankengang war bisher der:

  • Bei einem abzuschreibenden Fahrzeug würde ich die Telefonanlage einfach mit dem Fahrzeug abschreiben.
  • Da es sich aber hier um ein Leasingfahrzeug handelt, habe ich ja aber nichts zum abschreiben.
  • Für sich allein ist die Telefonanlage nicht nutzbar.

Bei welcher Variante prügelt nun das Finanzamt am wenigsten auf mich ein?

  • (A) Ich schreibe die Telefonanlage über z.B. die Nutzungsdauer eines Handys separat ab.
  • (B) Ich verbuche es einfach als sonstige Ausgabe beim Kfz-Block.
  • (C) "C" ist Platzhalter, falls "A" und "B" nicht gehen und es einen dritten Weg gibt.

B tät mir schon am besten gefallen ...