Leasingfahrzeug und nachträglicher Einbau einer Telefonanlage
Hallo,
ich habe mein Firmenfahrzeug geleast. Nun habe ich nachträglich eine Bluetooth-Telefonanlage (ca. 1.700,- €) einbauen lassen, da ich das Fahrzeug hinterher sowieso selbst auslösen und behalten möchte. Wie verbuche ich den Telefonanlagenspass jetzt in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Mein Gedankengang war bisher der:
- Bei einem abzuschreibenden Fahrzeug würde ich die Telefonanlage einfach mit dem Fahrzeug abschreiben.
- Da es sich aber hier um ein Leasingfahrzeug handelt, habe ich ja aber nichts zum abschreiben.
- Für sich allein ist die Telefonanlage nicht nutzbar.
Bei welcher Variante prügelt nun das Finanzamt am wenigsten auf mich ein?
- (A) Ich schreibe die Telefonanlage über z.B. die Nutzungsdauer eines Handys separat ab.
- (B) Ich verbuche es einfach als sonstige Ausgabe beim Kfz-Block.
- (C) "C" ist Platzhalter, falls "A" und "B" nicht gehen und es einen dritten Weg gibt.
B tät mir schon am besten gefallen ...
Steuern,
Leasing