Wie viele Vor-Antwortenden schon gesagt haben, kann man das mit den vorhandenen Infos nicht sagen.

ggf. War auch das Konto voll und es hat nicht mehr drauf gepasst? Manche Banken sperren aufgrund der negativen EZB-Zinsen Konten mit hohen Beständen.

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Die Ruhensversicherung ist IMMER aktiv, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird. Die kostet dich NICHTS.

Wenn du es verkauft hast, wird der neue Eigentümer ja eine eigene Versicherung bei einem beliebigen Anbieter abschliessen. Dann endet deine Ruhensversicherung in der Praxis automatisch, ohne dass sich noch mal einer melden muss.

Wenn du das Fahrzeug innerhalb der nächsten Monate wieder - warum auch immer - auf dich anmelden würdest, müsstest du das bei deiner jetzigen Versicherung machen. Wird ja aber nicht passieren, da du verkauft hast.

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du kannst zu einem Anwalt gehen und dir dort deine Optionen erläutern lassen.

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Tipp: diese Frage und die vorgeschlagenen Finanzierungsformen zeigen, dass du zwar vielleicht das Café betreiben könntest, jedoch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit an kaufmännischen Problemen scheitern würdest. Lass es also bitte in der Realität sein.

Inhaltlich würde ich persönlich eine GmbH als Rechtsform und die Finanzierung über Gesellschafter-Beteiligungen anstreben.

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Bei Neubauten werden die üblichen vor Ort erzielbaren Verkaufspreise für ein Gebäude gleicher Art und Güte zugrunde gelegt und davon der Sicherheitsabschlag genommen.

Bei „ungewöhnlichen“ Raumaufteilungen oder unüblichen Ausstattungen werden aber auch höhere Abschläge genommen. Zum Beispiel senkt ein Innenpool den Beleihungswert in manchen Wohnlagen sogar ab, weil die Wiederverkaufbarkeit (=Liquidierbarkeit der Sicherheit für die Bank) mit solch einem Dauerstromfresser niedriger ist als ohne.

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Anzeige (im Sinne von Strafrecht) könntest du bei der Polizei machen, allerdings werden die einer fahrlässigen Sachbeschädigung nur sehr niedrig priorisiert nachgehen.

Zivilrechtlich (also Richtung Schadenersatz) hast du dagegen mehrere Optionen.

Der einfachste Weg wäre, sofern vorhanden, über deine eigene Vollkaskoversicherung. Allerdings gibt es dort i. d. R. einen Selbstbehalt.

Der kompliziertere Weg wäre, einen Dritten zu finden, der für den Schaden an der Felge bezahlen muss, Stichwort Haftung. Hier empfehle ich dir, über deine Rechtsschutzversicherung einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zur weiteren Vorgehensweise zu konsultieren.

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In diesem Fall bitte unbedingt einen anonymen Probeantrag über einen fachkundigen Kollegen einreichen ind dort wahrheitsgemäss antworten.

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Theoretisch wird hier die Privathaftpflichtversicherung greifen. Allerdings ist es deren Aufgabe, dafür zu sorgen, dass du nicht bezahlen musst (und nicht, den anderen auszuzahlen).

Dein Kumpel müsste jetzt mir gerichtsfest die Kausalkette nachweisen können ind auch beweisen, dass das Handy vorher intakt war.

Am besten nimmt dein Kumpel seine RechtsschutzV in Anspruch und verklagt dich. Deine Privathaftpflicht wird deine Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, die Rechtsschutz seine Kosten. Der Richter wird dann festlegen, ob und wer wieviel bezahlen muss.

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Man könnte den bestehenden Vertrag auch einfach auf die dortigen neuesten Bedingungen updaten, da sollte dann in der Regel Grobe Fahrlässigkeit & Co. dabei sein. Man muss nur darauf achten, dass der Vertragsablauf nicht verändert wird - also keine Verlängerung, auch wenn es Laufzeitrabatt gäbe - und kann dann zum nächsten Ablauf zu seiner Wunschversichering wechseln.

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Bei Sturm zahlt die Teilkasko. Hier im Speziellen wäre sogar kein Sturm nötig, da es sich ja um einen Glasbruchschaden (Panoramadach) handelt. Das zahlt die Teilkasko auch.

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Lybien, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Syrien und einige weitere. Üblicherweise ist vor allem in Kriegszonen das soziale (Pflicht-) Absicherungsniveau niedrig genug.

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Hafte ich als Ehefrau für die Schulden meines Mannes aus der Selbstständigkeit?

Mein Mann hat seine Selbstständigkeit März 2018 aufgegeben. Es war ein Einzelgewerbe. Es waren mehr Ausgaben als Gewinne unterm Strich. Da wir ein gemeinsames Haus haben, das wir noch abbezahlen, hatte ich angst, daß dies zur Zwangsversteigerung kommt, weil es das einzigste Kapital ist, was noch vorhanden ist. Alte Mitgliedsbeiträge, Benzinrechung, Handyrechnung...Versicherungsbeiträge, ja sogar eine Strafe ( Vignette war nicht lesbar, trotz Kaufbeleg jetzt 1800 € Strafe).

Alles konnte man mit viel Schriftverkehr abwenden. Aber ich breche langsam unter der Last zusammen, bezahle sowohl die Hausrate als auch alle monatlichen Schuldenzahlungen. Zum Leben bleibt nichts mehr.

Mein Mann hat Arbeit, ist aber mit den unterhaltspflichtigen Kindern unter 18 mit 1400,- € netto noch sehr lange unter dem Pfändungsbetrag.

Was passiert, wenn ich nicht mehr zahle. Kommt es dann evtl. doch zur Zwangsvollstreckung?

Es sind halt viele kleine Beträge. Jetzt wurde noch Steuer abgegeben aus der Selbstständigkeit für 2017. Nachzahungen für Gewerbe, - Umsatz-, und Einkommenssteuer knapp 9000,-€. Plus natürlich der Steuerberater.

Ich will einfach nur nicht das Haus verlieren. Weiß jemand einen Rat?

Schuldnerberatung war ich schon, die Dame meinte, meine Rechnung wird auf Dauern nicht funktionieren. Sie hat ja recht, aber hatte auch keinen konkreten Vorschlag. Nur daß nichts zu pfänden ist. Es läuft auch kein Mahnbescheid gegen meinen Mann.

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Wer steht denn als Eigentümer im Grundbuch?

Seid ihr verheiratet? Welcher Güterstand ist vereinbart (gesetzlich, Gemeinschaft, getrennt)?

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Wo hast du denn deine bisherigen Kunden her und gibt‘s dort noch mehr?

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Den Schaden solltest du deinem Vermieter und deiner Haftpflicht melden, und zwar mit wahrheitsgemässer Hergangsbeschreibung. Den Rest klären - aus deiner Sicht - dann die beiden miteinander ab (Mietsachschaden). Der Vermieter miss unabhängig davon den Schaden an der Mietsache beseitigen.

Deine Haftpflichtversicherung wird die Sach- und Rechtslage prüfen und dafür sorgen, dass du den Schaden nicht bezahlen musst.  Dabei wird - je nach konkreter Lage des Falls - notfalls gerichtlich festgestellt, ob du bzw. die Versicherung für dich bezahlen muss oder ob du nicht bezahlen musst.

Ein Urteil in Richtung „muss nicht bezahlen“ bewirkt, dass du nicht bezahlen musst - Aufgabe der Versicherung erfolgreich erledigt.

Bei einem „Zahlen“-Urteil übernimmt die Versicherung für dich das Bezahlen - auch in diesem Fall musst du selbst nichts bezahlen.

Säntliche Gerichtskosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.  

Bei unklaren Erfolgsaussichten und geringer Schadenhöhe wird eventuell eine Kosten-Nutzen-Abwägung gemacht und gleich gezahlt. Kann ich mir bei einem Dritten als Verursacher kaum vorstellen.

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Auch die Tätigkeit „verkaufen“ hat - unabhängig von der zu verkaufenden Sache - eine quasi technische bzw. handwerkliche Komponente, und das ist die Steuerung des Gesprächsaufbaus und die eingesetzten rhetorischen Techniken.

Aufgesetzt und gestelzt wirkt es, wenn man darin nicht geübt oder die Wirkungsweise nicht verstanden hat.

Rhetorische Fähigkeiten müssen aber nicht zwingend mit den fachlichen Fähigkeiten des Gegenübers proportional einhergehen.

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Also dass eine LV von 1999 jetzt noch in der Verlustzone ist ... welcher Anbieter/Versicherer ist das denn?

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