Ich bin mir eben nicht sicher, ob das alleingie eintragen meiner Mutter ins Grundbuch das Erbe der Stiefkinder schon ausschlägt.

Für ein Testament ist es leider zu spät, das er nicht mehr ansprechbar ist.

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Danke für die zahlreichen Antworten.

Eure Antworten beruhigen zumindest etwas, da alle die Kosten beim Umbauer sehen.

Die Grünfläche gehört der WEG, da sie nicht zum Stellplatz gehört (denke ich mal). Die Grünfläche liegt zwischen dem Stellplatz und dem Treppenaufgang.

Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, dass er evtl sogar die WEG entschädigen muss, wenw der Grünstreifen ihm nicht gehört. :-)

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