In der ABE steht aber:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Bezieht sich das nur auf die Felgen an sich oder auch auf die Reifengröße?

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habe noch vergessen: dazu kommt noch das rumgestreite, wer was putzt und aufräumt :-(

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