das kam heute vom bafögamt
bezüglich
der elternunabhängigen Förderung hatte ich das ja letztes Jahr schon
geprüft. Ebenfalls hatte ich die Voraussetzungen schon dargelegt.
Demnach
liegt keine 3 jährige Ausbildung vor. Ebenfalls war Ihre Tochter nicht 5
Jahre voll erwerbstätig ab 18 Jahre. Maßgebend ist bei der Einrechnung
der Kindererziehungszeitten das Datum der ersten Ausbildung und da waren
es nur 2 Jahre. Danach hat Ihre Tochter
Schule gemacht und das Kind betreut.
Schule zählt jedoch nicht zur Erwerbstätigkeit und beides geht nich