Ich habe mein Pferd in einem Pensionsstall mit einem gültigen Einstellvertrag eingestellt. Diesen möchte ich nun kündigen und den Stall spontan wechseln (wegen persönlichem Umzug).

§ im Vertrag sieht vor, dass die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des gleichen Kalendermonats eingehen muss.

Für mich verständlich, dass ich am 30.03.2025 die Kündigung entspannt abgeben kann mit Vertragsende zum 30.04.2025.

Mir stellt sich nun die Frage, muss ich den vollen Mietpreis zahlen?

Hierzu steht folgendes im Vertrag:

Pensionspreis beträgt X Euro monatlich und ist immer bis zum 3. Werktag zu zahlen.

Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes (Klinik, Turnier,..) befreit den Einsteller nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.

Für die Reservierung einer Box beträgt die Reservierungsgebühr (Leermiete) monatlich X Euro.

Der letzte Satz in dem Paragraph macht mich stutzig, weil einerseits von der Reservierung "gesprochen" wird aber andererseits, dieser Betrag als Leermiete angegeben wird.

Kann mir da jemand helfen? Muss ich die Leermiete oder den vollen Betrag zahlen, wenn ich mein Pferd einen Monat vorher abhole? Danke vorab