SGB 2 § 33 Unterhaltspflicht
Hallo zusammen,
habe mal ne Frage bezüglich Unterhalt. Habe mit meiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind, und soll für dieses jetzt Unterhalt bezahlen. Alles gut, mache ich gerne. Heute bekam ich dann nochmals Post. Es geht um §33 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB2) So wie ich das verstehe soll ich jetzt auch noch für meine Exf-Freundin zahlen. Wir waren/sind nicht verheiratet. Kann mir das jemand erklären? Und evtl. sagen was dort noch auf mich zukommt?
Vielen Dank