Hallo plmbm,

die Frage wann man dort eingeliefert wird, ist nicht ganz trivial
zu beantworten, da es viele verschiedene Gründe gibt, dass eine Einweisung in
die geschlossene Psychiatrie angeordnet wird. Ich versuche aber mal etwas
weiter auszuholen und etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Vor einigen Jahren hatte ich mal einen guten Freund, der leider wegen einer psychischen Erkrankung mit akuter Selbstgefährdung in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden musste. Das aber war für ihn eine ziemlich harte Zeit, da er dort mehr oder weniger Zwangseingewiesen werden musste und er erst entlassen wurde, als er deutliche Zeichen der Besserung aufwies.

Aber nun erst mal dazu, was eine geschlossene Psychiatrie
ist.

Eine solche geschlossene Einrichtung, früher auch
geschlossene Anstalt genannt,  ist  eine Einrichtung, in welcher die Patienten nicht ohne weiteres die Stationen, bzw. das Haus verlassen können und dürfen. Neben verschiedenen Therapien geht es natürlich darum die Patienten weitestgehend von der Außenwelt zu trennen, da ggf. eine akute Gefährdung für die Patienten selbst besteht oder auch konkret von ihnen ausgeht. In den meisten Fällen sind alle Möglichkeiten für den Patienten nach außen zu gelangen versperrt oder zumindest gesichert, sodass immer eine Kontrolle darüber besteht wer wann wo rein- oder rausgeht. Es gibt teilweise Einrichtungen die sehr an
einen Hochsicherheitstrakt erinnern, da die hier eingewiesenen Patienten eine massive Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen und daher besonders gesichert sein müssen. Es gibt eine Einrichtung im westfälischen Lippstadt-Benninghausen.
Wenn man dort am Gelände vorbeifährt, sieht man sehr hohe Plexiglasmauern, die an der oberen Kante nach innen gebogen sind. Solche Hochsicherheitseinrichtungen sind aber mehr oder weniger die Ausnahme, da sie für wirklich schwere Fälle/Patienten gebaut wurden. Im Normalfall sind die jeweiligen Zugangsbereiche sowie Fenster gesichert, sodass die Patienten nicht ohne weiteres das Gebäude verlassen können.

Noch ein paar Worte wie dort behandelt wird..

Die Behandlungen innerhalb einer geschlossenen Psychiatrie
sind sehr unterschiedlich, da sie von Verhaltenstherapien über Kunsttherapien bis hin zur medikamentösen Behandlung reichen und somit für verschiedenste Therapieformen ausgelegt sind. Die Art und Weise der Therapie richtet sich dann natürlich nach der Erkrankung, die behandelt werden muss. Bei schwerwiegenden Fällen, können diese Einrichtungen aber auch zur Sicherungsverwahrung nach einer abgesessenen Haftstrafe dienen. Wie es bei schwiegenden Sexualstraftätern der Fall ist. Dabei leben solche Patienten dann für eine sehr sehr lange Zeit
in geschlossenen Einrichtung, da sie eine ganz massive Bedrohung für die
Allgemeinheit bedeuten und nicht ohne Risiko in freie Welt entlassen werden können. Die Dauer einer Behandlung oder besser einer Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie richtet sich meistens nach dem Zustand des Patienten, bzw. dem Befund nach

Ich habe auch schon im Bekanntenkreis erlebt, dass
geschlossene Psychiatrien ebenfalls für Menschen mit Suchtproblemen verwendet werden, z.B. um einen kalten Entzug bei Heroin o.Ä. durchzuführen. Dabei können Täter dann per  Gerichtsbeschluss in eine
geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. Zumindest dann, wenn dies Bedingung einer Strafmilderung ist. Nicht selten dann, wenn in Verbindung  mit einer Straftat Drogen missbraucht worden sind, oder der Beschuldigte unter schwerwiegenden Suchtproblemen leidet und dadurch kriminell geworden ist oder kriminelle Tätigkeiten ausgeübt hat. Wie z.B. gerade bei Beschaffungskriminalitätsdelikten.

Patienten einweisen können in der Regel nur Ärzte, ggf. mit der Zustimmung einer Erziehungsberechtigten Person. Der gesetzliche Vormund muss dann im Endeffekt darüber entscheiden, ob die Einweisung durch einen Arzt in
eine geschlossene Psychiatrie durchgeführt wird oder nicht. Anders sieht es
allerdings bei gefährdeten oder gefährlichen Personen aus. Hier kann durchaus eine Zwangseinweisung durchgeführt werden. In besonderen Fällen kann auch die Polizei Personen zwangseinweisen, wenn sie von einer akuten Bedrohung ausgeht.
Allerdings wird hierbei von der Polizei meist eine fachliche Meinung
hinzugezogen. In den meisten Fällen aber entscheidet ein Arzt über die
Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Ach ja, bevor ich es vergesse: Wenn du deinen Kumpel gern
besuchen möchtest, kannst du das sicherlich tun, da das in den meisten Fällen erlaubt ist. Auch hier ist bei eher schwerwiegenden Fällen das Besuchsrecht eingeschränkt. Da kannst du dir dann auch direkt vor Ort ein Bild davon machen wie es dort aussieht und zugeht.

Du findest online sicherlich noch weitere Informationen über
die geschlossene Psychiatrie. Bei Wikipedia z.B. gibt es hierzu auch weitere
Informationen, genau wie auf einschlägigen Foren die sich mit diesem Thema
beschäftigen.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

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