Antwort
Es kommen immer Verzugszinsen und evtl. Kto.Führungsgeb. hinzu sowie evtl. Auslagen für ein Anschreiben und evtl. eine Geb. für diese Vereinbarung. Du kannst nicht von einem Betrag ausgehen der am 01.10. fällig war! Man muss immer die laufenden Kosten beachten, müsste auch in den Schreiben stehen, dass tägl.Zinsen anfallen etc. Also das ist somit rechtens musst den Rest bez. sonst wird es meistens noch teurer.