Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Drogen, Marihuana und Heroin sind beides Rauschmittel. Die Strafe richtet sich hauptsächlich nach der Menge und ob man vorbestraft ist. Ich vermute mal, dass die Strafe höher ausfallen wird wenn man dealt als wenn man Drogen "nur" besitzt. 

LG :-)

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Das JuSchG verbietet lediglich die Abgabe und das Gestatten des Verzehrs von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit. Das heißt, zu Hause dürfte man theoretisch mit jedem Alter jedes alkoholische Getränk konsumieren. Aber welche verantwortungsbewussten Eltern würden das erlauben? ;)

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Das kommt auf den Lehrer an. Der eine schon, der andere nicht.

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