Hallo rojo88,

Eine Zentralheizungsanlage "knackt" wenn zb. nach einer Boileraufladung (fast jede Heizung mit Boiler hat eine sogenannte Boilervorrangschaltung) die Heizkreispumpe wieder anläuft und warmes Kesselwasser durch die Heizungsleitungen in die angeschlossenen und geöffneten Heizkörper pumpt.Solltest du ein sogen. 2Rohr System haben, so kannst du leicht selbst überprüfen ob das "knacken" weg ist wenn du (ALLE) Heizkörper komplett zudrehst und eine Nacht abwartest. Das "Knacken" sollte es ein solches sein, ergibt sich nämlich dadurch, dass sich die Metallrohrleitungen die zuvor kühler sind und nun von warmem Wasser durchströmt werden, ausdehnen. Jeder Stoff ob Metall,Beton oder Mauerwerk, etc. hat einen sogen. Wärmeausdehnungskoeffizienten d.h. der Stoff dehnt sich bei Erwärmung pro Kelvin um "soundsoviel " aus. Wenn die Rohre nicht sachgerecht durch Wanddurchführungen oder in der Wand verlegt wurden und an verschiedenen Stellen direkt mit dem Mauerwerk in Kontakt sind und sich nun ausdehnen, so "reiben" sie daran. So entstehen die "Knackgeräusche" . Charakteristisch dafür ob die "Knackgeräusche" daher kommen ist: es "Knackt" zuerst in rascherer Folge und wird dann wenn das Rohr nicht mehr wärmer wird, langsamer (das Knacken). Dein Vermieter wird wenn er klug ist folgendes machen, wenn du Ihm das gemeldet hast. Er wird eine Firma damit beauftragen den Mangel Stück für Stück zu beseitigen, bis es nicht mehr knackt. Und du bist verpflichtet ihm die Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen - du hast dann Staub und Dreck und Handwerkerlärm in deiner Bude-und du kannst ihn nicht daran hindern. Wie viel Minderung der Miete du für das "Knacken" abziehen könntest oder ob du dann doch lieber ausziehen würdest, das musst du mit Dir selber abklären. Sorry, bin "nur" Heizungsfachmann, kein Mietrechtsexperte aber viel Kohle (Mietminderung) lässt sich damit nicht rausholen. Mein Rat: Versuche mit Ihm (falls möglich) ein Gentlemen's Agreement zu treffen.

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Hallo sven19864,

mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Membrane deines Ausdehnungsgefässes defekt - austauschen lassen. Alles klar?

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Lieber Henrylousen,

ich würde sagen, entweder ist das Lüftergehäuse verzogen und der Propeller blockiert,müsste dann aber beim loslaufen als reibegeräusch hörbar gewesen sein, oder dein schalter hat einen Wackelkontakt oder ein Draht ist gebrochen.Alles klar?

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Du musst ausführlicher beschreiben was du für eine Warmwasserbereitung hast. Wenn du einen, von einer Heizung beheizten Warmwasserspeicher hast, dann hatt dieser Speicher einen Kaltwasserzufluss und einen Warmwasserabgang. Im Zufluss ist entweder ein Rückflussverhinderer oder ein sogenanntes KFR Ventil eingebaut. Das Ding ist durch einen "grünen" Ring aus Kunstoff markiert. Beide verhindern dass Wasser aus dem Speicher zurück in´s Leitungsnetz fliessen kann. Dieses Ding hängt. Gangbar machen. Alles klar?

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Liebe/r Katzewanda,

schon Adenauer hatte erkannt dass man die Menschen so nehmen muss, wie sie sind. Man bekommt keine anderen.

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Hallo Lusiga,

ich bin selbst Heizungskundendienstmonteur und selbstverständlich werde ich auch zu Störungen gerufen. Ich mache das seit 1989. Ein Kundendienstmonteur sollte in der Lage sein, bei der Fehlersuche und anschliesender Störungsbehebung, analytisch zu denken und daraufhin systematisch vorzugehen. Als erstes sollte er sich vom Kunden den Fehlerauftritt schildern lassen, dann wichtige Punkte nochmals nachfragen und dann erst loslegen. Mit einem Handwerker schliesst man rechtlich immer einen sogenannten Werkvertrag ab, wenn man ihn mit einer Störungsbeseitigung beauftragt. Mit einem Rechtsanwalt oder einem Arzt schliesst man einen Dienstvertrag.Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit als solche, beim Werkvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet.D.h. der Anwalt schuldet seinem Klienten nicht den Erfolg vor Gericht, und der Arzt schuldet seinem Patienten nicht wieder gesund zu werden, aber ein Handwerker schuldet den Erfolg dafür wofür er beauftragt wurde.Ich habe mir sogar angewöhnt, da wo es gewünscht ist den Kunden mit in die Fehlersuche und -behebung mit einzubeziehen,schon deshalb weil für Ihn dann notwendige Schritte und Arbeiten nachvollziehbarer werden und die Akzeptanz steigt. Anscheinend liegt bei dir keine "Heizungsstörung" sondern eine "Brennerstörung" vor.Hat die rote Störlampe am Steuergerät des Brenners gebrannt? Der Ablauf ist bei jedem Ölbrenner, egal welches Fabrikat, immer gleich. Der Kessel fordert wärme an und schaltet auf das Steuergerät des Brenners.jetzt heizt sich erst das Düsenstockheizelement auf und erwärmt das Öl das im Düsenstock direkt vor der Düse ist.Wenn die Temperatur erreicht ist,beginnt der Gebläsemotor des Brenners an zu laufen,die Zündung an den Elektroden beginnt gleichzeitig zu bruzzeln und eine Fotozelle die in den Brenner hineinragt,"sagt dem Steuergerät" es ist dunkel "Flamme brennt nicht!" Während des Motorlaufs wird also zuerst gebrzzelt, event, vorhandene Öldämpfe im Kessel werden durch den Gebläseluftstrom ausgetrieben, so das es zu keinen unkontrlierten Verpuffungen kommen kann,und die Fotozelle meldet einen "Dunkelstrom". Nach dieser "Vorbelüftungszeit" ersichtlich als Aufdruck am Steuergerät 10s = 10 Sekunden bei Ölsteuergeräten, öffnet das Magnetventil, Öl sprizt ein und entzüdet sich am "Gebruzzel". Die Fotozelle meldet "Hell", das "Zünden" geht noch einige Sekunden weiter bis die Flamme "Stabil" ist, und wenn dann die Fotozelle ohne Aussetzer immer noch "Hell" meldet geht der Regelkreis in "selbsthaltung" d.H. der Brenner läuft solange bis das Wasser im Kessel warm genug ist-schaltet dann ab und beginnt erst wieder dann von neuem wenn wieder eine Anforderung vom Kessel kommt. Ablaufscheme genau wie zuvor. Bleib das nächste Mal neben dem Monteur stehen und schau ihm zu und stell ihm Fragen, zeig ihm dass du ein bischen Ahnung hast und deinen Kopf einzusetzen weisst, dann haut er dich nicht so leicht übers Ohr. Zahlen würd ich erstmal nicht so ohne nachzuverhandeln. Du kannst dich gerne nochmal hier im Forum melden, solltest du da Probleme haben.Frag mal die Punkte Anlaufkondensator des Motors, Öldruck, Kupplung zwischen Motor und Ölpumpe und Düse ab.Wenn die Störlampe nicht brennt und sich nix tut kommt auch ´ne defekte Düsenstockbeheizung die dann nicht mehr auf´s steuergerät weiterschaltet und der Programmablauf wie oben beschrieben nicht weitergeht, in Frage. Alles klar?

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Hallo Rena2009,

so wie du das PROBLEM beschreibst, vermute ich dass die Rohrinstallation von der Etagenheizung zu den Heizkörpern als 1Rohrsystem ausgeführt ist. Bei einer 2Rohrinstallation hat jeder Heizkörper einen separaten Vor- und Rücklauf und keine speziellen Ventile. Ein 1Rohrsystem sieht für den Laien zwar auch auf den ersten Blick ganz normal aus, "weil da ja schliesslich auch zwei Rohre zum HK führen die man sieht" ist aber völlig anders. Von der Heizung kommt der Vorlauf an den "innenliegenden Anschluss" am HK an. Ein Teil des Wassers geht in den HK, wenn er offen ist - der grössere "Rest" wird aber schon am Ventilblock weitergeleitet und fliesst quassi vom "aussenliegenden Anschluss" am ersten Heizkörper, der hier den "Rücklauf" darstellen würde, als "Vorlauf" zum zweiten Heizkörper an dessen "Vorlauf". Wenn ein HK oben durchgängig heiss wird aber nach unten nicht, alle anderen im System angeschlossenen aber keine Schwierigkeiten machen, dann ist die Menge Heisswasser die von diesem 1Rohrringsystem abgezweigt wird zu klein. Mit eingeschlossener Luft im HK hat das nix zu tun. Denn die Luft steigt auch in einem HK eingeschlossen, ganz nach oben - und da wo eine Luftblase eingeschlossen ist wird er auch nicht heiss, weil da kein heisses Wasser hinkann, logo? Es liegt, falls es ein 1Rohrsystem ist an der Überströmvorrichtung am Ventilanschluss. Wenn du Steigrohre am HK hast die von unten hoch zum Thermostatventil gehen, liegt es möglicherweise auch an der Voreinstellung unter dem Thermostatkopf am Ventil. Vorgehensvorschlag: Schauen ist das Thermostatventil mit Kopf unten am HK oder über ein Steigrohr oben am HK angebracht. Wenn oben, dann Thermostatkopf runter machen, am Ventil befindet sich oft eine Rändelschraube für die Ventilvoreinstellung und den hydraulischen Abgleich von Heizkörpern in Einrohrsystemen. Der Ventilgrundkörper und das Rändel haben beide eine "Kerbe" diese beiden Kerben in Übereinstimmung bringen, damit ist das Ventil ganz "Offen" kopf unten lassen und die anderen HKs schliessen, nun abwarten obs heisswird.

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Lieber poffmoff, du solltest etwas mehr infos zu deiner Heizung liefern damit man aus der Ferne die möglichen Ursachen für das "Klackern" eingrenzen kann. Zb. was das für eine Heizung ist, eine Etagenheizungsanlage oder steht sie im Keller und versorgt die Heizkörper über mehrere Etagen?Es gibt auch Heizungen die sind im DG installiert und versorgen dann alle darunter liegenden Stockwerke mit. Ob es nur "Radiatoren = Heizkörper" gibt oder ob es auch Verteiler gibt von denen dann zusätzl. Fussbodenkreise mit versorgt werden. Grundsätzlich sollte sich aus der Ferne auch sagen lassen ob event. die Heizkreispumpe einen Lagerschaden hatt und das "Klackern" daher rühren kann, oder ob, wie als erstes vermutet werden kann, an den Heizkörpern die Vor- und Rücklaufanschlüsse vertauscht sind und daher die Ventile an den Heizkörpern "klackern"? Ausserdem ist es für den Beantworter wichtig zu wissen, ob die Installation deiner Heizkörper als Einrohr-oder Zweirohrsystem ausgeführt ist, um keine völlig falsche Richtung beim Fehleranalysieren einzuschlagen. Du siehst also, du solltest soviel wie mögliche, wenn dir auch auf den ersten Blick "unrelevante" Daten zu deiner Frage liefern, auch seit wann Du die Heizung hast usw. sonst landet der Fragebeantworter unweigerlich in einer Denkrinne und kann höchstens allgemeine Möglichkeiten für die Fehlerursache, aber keine speziellen Punkte die genau dein Problem sicher lösen kann, bringen. Vorgehen bei der Fehlersuche: Alle Daten und "gesicherte Fakten" sammeln, Fehlerauftritt beschreiben, dann eigene Vermutungen dazu äussern. Probiers nochmal, ich schau gern wieder vorbei - ein gutes Neues Jahr.

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Nehmen wir an ein Haus hat 20 Wohnungen. In jeder Wohnung hängen Heizkörper. Diese werden jedoch nur dann von heissem Wasser aus dem Kessel (oder dem Wärmetauscher des Fernwärmenetzes) durchflossen wenn der Thermostat des (der) Heizkörper geöffnet sind. Es spielt keine Rolle ob es sich um eine Fernwärmeheizung oder um einen Öl-(Gasbefeuerten Kessel) im Keller stehend handelt. Es geht immer darum die komplette Anzahl Heizkörper mit einer Gesamtdurchflussmenge zu durchströmen. Wenn nun die Heizkreispumpe im Heizraum läuft, dann sollte sie so bemessen sein, dass sie in der Lage ist ALLE Heizkörper zu versorgen, auch wenn diese Alle voll geöffnet sind. Wenn nun aber,angenommen nur die Hälfte aller HK´s offen sind, die Pumpe aber mit der gleichen Drehzahl (Förderleistung) weiterläuft, so steigt in den noch durchflossenen offenen Heizkörperleitungen die Durchflussgeschwindigkeit. Daher kann dort ein Rauschen (starke Geräuschbildung allgemein) entstehen. Abhilfe kann man schaffen indem man eine "dumme ungeregelte Pumpe" gegen eine sogenannte differenzdruckgeregelte Pumpe ersetzt. Diese wird nach dem Einbau "geeicht". Das heisst, alle Heizkörperventile müssen ganz geöffnet werden. Dann erfasst ein Sensor in der Pumpe wie gross der Strömungswiderstand der gesamten Heizungsverrohrung ist. Dieser Wert wird in der Pumpemlogik gespeichert. Werden nun im normalen Heizbetrieb einige Heizkörper geschlossen, so steigt der Strömungswiderstand an, die Pumpe merkt das und regelt ihre Leistung herunter. So vermeidet man nicht nur lästige Geräusche sondern spart übers Jahr auch noch sehr viel Strom.

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Ich habe gehört, dass nur solche Versicherungen vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können, für deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht,zb. eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Für den Abschluss einer sogenannten Leitungswasserversicherung besteht meinen Informationen zufolge keine gesetzl.Verpflichtung.Sollte im Mietvertrag aber der Abschluss einer LW-Versicherung vereinbart worden sein, so glaube ich dass hier die sogenannte Vertragsfreiheit greift, und diese dann auch umgelegt werden darf. Stellen wir uns einmal aber den anderen Fall vor: Ein Hausbesitzer und gleichzeitig Vermieter besitzt ein Haus mit einer maroden 50 Jahre alten Sanitärinstallation. Seinerzeit hat er alle Mietverträge mit seinen Mietern ohne den Abschluss und die Kostenumlage für eine LW-Versicherung mietvertraglich ausdrücklich auch zu vereinbaren, abgeschlossen.Nun treten aber Schäden an der Installation, nach und nach auf. Sein Haus und Hofinstallateur der ein gutes Geschäft wittert, hat ihm den Abschluss einer sogenannten LWV empfohlen. Die Beiträge dafür will er nun mit der Nebenkostenabrechnung im Umlageverfahren seinen Mietern auflasten. Diese sollen auch dann weiter zur Zahlung gebeten werden wenn, schadensregulierend bedingt die Beiträge der Versicherung angehoben werden. Diese Vorgehensweise deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden. Auch dann nicht wenn eine LWV Bestandteil einer erweiterten Gebäudehaftpflichtversicherung darstellt, solange sie, (die LWV) nicht zwingend vorgeschrieben ist! Jeder Eigentümer, der seine marode Installation nicht von Grund auf (selbstverständlich auf eigene Rechnung) sanieren lassen will, könnte somit das gesamte Risiko und alle entstehenden Kosten auf seine Mieter abwälzen, indem er jeden LW-Schaden abwartet, reparieren lässt, selbstverständlich neue Rohre bekommt, und zum Schluss saniert ist, oder die LW- Versicherung schmeisst ihn vorher raus. Ausser Ihr Mieter,mietet eine Wohnung in einer solch alten Hütte an, weil der Mietpreis so günstig scheint, und bekommt im Mietvertrag solch einen verpflichtenden Passus reingeschrieben - obwohl ich´s sehr unfair fände. Vielleicht möchte ja ein Fachanwalt für Mietrecht zu meinem Beitrag noch was sagen. ;-)

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