erst einmal mit 900,00 Euro netto bist zu kein Geringverdiener! Kein Top-Verdiener aber Geringverdiener ist weniger als 800 brutto. Wenn Du unterm Jahr mit der LST-Klasse III gearbeitest hast und Deine Frau die IV hat, seid ihr verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Wenn Deine Frau keine Einkünfte hatte ist das vermutlich ein Null-Ergebnis. Jetzt hat Deine Frau Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die müsst ihr auf jeden Fall erklären. Diese werden mit der Steuererklärung zur Steuer herangezogen. Vielleicht hat sie ja einen Anlaufverlust. Auf die Schätzung vom Finanzamt würde ich nicht warten, denn diese musst Du auch bezahlen, wenn du nichts gegenteiligis beweisen kannst. Also rann an die Sache, das erste Jahr würde ich es von jemanden machen lassen, der was davon versteht. Vielleicht traust Du dir es zu das Jahr drauf es zu selber zu machen.

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frag mich auch wofür man die jetzt dringend braucht, wenn meine seine Steuererklärung 2008 abgeben will, dann sollte man sie angeben muss es aber noch nicht. Wenn der Steuerbescheid kommt, steht da die Nr. dann drauf. Falls Du es schon früher brauchst, dann Finanzamt anrufen. Die eTin ist was anderes.

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als Ehepaar ist es in der Regel sinnig gemeinsam eine Steuererklärung abzugeben. Lohnen tut es sich dann, wenn ihr beide auf Lohnsteuerkarte IV/IV arbeitet und Kirchensteuer zahlt, denn die Kirchensteuer kann man als Sonderausgabe absetzen und natürlich wenn Ihr Spenden, Heimwerkerrechnungen, große Krankheitskosten etc. habt oder wenn ihr höhere Werbungskosten als 920,00 Euro habt. Falls ihr beide mit Lohnsteuerkarte III/IV arbeitet, kann es evtl. zu einer Nachzahlung kommen. Gibt doch Eure Daten in ELSTER (kostenloses Programm vom FA zum runterladen) ein und laßt es einfach mal hochrechnen.

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wenn Sie keine Lohnsteuerabzug hatte, kann Sie keine Steuererstattung erhalten haben. Evtl. hatte Sie Kapitaleinkünfte (zinsen)und sie hatte keinen Freistellungsauftrag, dann wurde unterm Jahr Kapitaertragsteuer und Sold einbehalten, diese erhälts Sie am Jahresende wieder zurück, weil Sie übers Jahr gesehen zu wenig bzw. gar nichts verdiendt hat.

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wenn Du aus der Geschäftskasse etwas für den Betrieb kaufts buchst Du Aufwand (Porto, Benzin etc.) an Kasse. Du verwendest sicher den SKR 03. Buchst du für ein Einzelunternehmen oder GmbH, E-Ü-Rechner oder bilanzierer? Ich hatte es nur, wenn ich für eine GmbH buche und der Geschäftsführer oder der Gesellschafter entnimmt/legt ein Privat dann bucht man auf 1371 dann erscheint es in der Bilanz als Sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten (je nach Stand). Es kann aber sein, das ein Einzelunternehmer, der keine Kasse führt nicht über Privat sonder über dieses 1371 seine Privat bezahlten oder eingelegten Betriebseinnahmen/-ausgaben bucht. Wann man das 1370 erbebniswirksam verwendet ist mir auch ein Rätsel.

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Ja, wenn Kind zwischen 3-6 Jahre ist können 2/3 der Kosten bis max. 4.000,00 Euro angesetzt werden. Ab 6 Jahre nur dann, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Belege, Kopie vom Kto.auszug mitschicken. Wenn Beträge gleich sind reicht ja der Jan. und der Dez. Auszug.

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wenn Du als Student arbeiten willst hast Du 2 Möglichkeiten. 1. Lohnsteuerkarte: bei 1.000 fällt keine Steuer an, Du bist rentenverischerungspflichtig d.h. der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die 19,9% Rentenvers. und Du bekommt 900,50 netto raus, dem Arbeitegber kostest Du 1099,50. Hättest dann evtl. auch noch Anspruch bei Krankheit, Unfall, Feiertage oder Urlaub, das will sich der Arbeitgeber sparen und drängt dich in Richtung Selbständigkeit. Ob Du dabei gewerblich/freiberuflich oder sonstwie heißt ist egal. Bei dieser Einkommenslage fällt eh keine Gewerbesteuer an. Du sparst Dir ein haufen Papierkrieg, wenn du bei der Umsatzsteuer nicht mitspielst (bei Umsatz bis 19.500 ist man Kleinunternehmer, darf keine Mehrwertsteuer ausweisen auf der Rechnung) darfst Dir aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen von Rechnungen, die an Dich gestellt werden. Am Jahresende machst Du eine sog. Einnahmen-/Überschußrechnung: Einnahmen minus Betriebsausgebn = Gewinn. Den Gewinn erklärst Du am Jahresende in Deiner Steuererklärung, wenn Du sonst keine Einnahmen hast (Vermietung oder ähnliches) und abzuüglich der geleisteten Krankenversicherungsbeiträge müsste dann Null Einkommensteuer rauskommen.

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Wenn man als Freiberufler selbständig tätig ist muss man auf seine Rechnungen seine St.Nr. draufschreiben (sonst hat der Empfänger Probleme beim Vorsteuer-Abzug). Im Moment haben Sie sicher keine St.Nr.. An Ihrer Stelle würde ich beim Wohnsitz-Finanzamt anrufen und um eine St.Nr. bitten. Sie sollten vielleicht auch klären, ob Sie überhaupt bei der Umsatzsteuer mitspielen wollen oder lieber Kleinunternehmer nach $ 19 UStG sind (Falls Umsätze unter 17.500 Euro)

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Für die GbR erstellt man am Jahresende eine Gewinnermitlung. In Euren Fall vermtl. keine Bilanz sondern eine Einnahmen-Überschußrechnung. Alle Einnahmen und alle Ausgaben der GbR kommen da rein. Dann wird für die GbR eine Steuererklärung ausgefüllt, die nennt sich einheitliche und gesonderte Feststellung. Darin kommen dann auch die Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben rein, die nur der einzelne getragen hat. Natürlich muss auch eine USt-Erklärung und evtl. auch eine GewSt-Erklärung erstellt werden. Diese Steuererklärungen werden an das Finanzamt abgegeben, wo das Gewerbe angemeldet ist. Dieses Finanzamt teilt dann das Ergebnis an das Wohnsitzfinanzamt der einzelnen Mitunternehmer mit. Die einzelnen Beteiligten machen dann Ihre Steuern, mit dem was Sie sonst noch haben evtl. private Vorsorgeaufwendungen, Spenden, agB und Lohnsteuerpfl. Einnahmen, Vermietung etc. und hinzu kommt dann das Ergebnis von der GbR. Kurz zu den laufenden Kosten: alles was betrieblich veranlaßt ist kommt rein (Nettobetrag = Kosten, Vorseuer = abzugsfähige Vorsteuer) Anschaffungen, die langlebig sind und selbständig nutzbar GWG: 151 € bis 1.000,00 € Poolabschreibung auf 5 Jahre. Unter 150 € Sofortabschreibung. Über 1.000,00 € auf die Nutzungsdauer abschreiben. Am besten Ihr besucht mal einen Steuerberater vor Ort.

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Die Zulagen betrugen bis 2007 114,00 für Erwachsene und 138 für Kinder. Ab 2008 beträgt die Zulage 154,00 für Erwachsene und 185,00 für Kinder. Allerdings nur wenn man auch 4 % von seinem rentenvers.pfl. Einkommen eingezahlt hatte.

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als unsere zweite geboren wurde hat die große Schwester (21/4) dem Neugeborenen ein Kuscheltier mit ins Krankenhaus gebracht. Ansonsten sollte man der Großen "Zeit" schenken.

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Swanny hat recht: der § 11 besagt Zufluß-/Abflußprinzip. Die Einnahme kommt in dem Jahr rein, in dem sie zugefloßen ist und die Ausgabe in dem Jahr in dem sie abgefloßen ist.

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Mann darf auf geringfügigkeits-Basis max. 400,00 Euro bezahlen. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherung, damit ist der Fall erledigt. Nebenher kann man als Übungsleiter 2.100,00 Euro im Jahr verdienen ohne das Steuer anfallen.

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Seit 2006 sind Kiga-Beiträge absetzbar. Wenn Kind 3-6 Jahre immer, wenn über 6 Jahre nur dann wenn beide Partner erwerbstätig sind. Die Beiträge (ohne Verpflegung) sind zu 1/3 absetzbar. Anzugeben in der Anlage Kinder, dritte Seite oben.

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Wir haben heute einen Brief an Finanztest aufgesetzt, vielleicht kann man ja in der Menge was ausrichten. Allerdings wollen wir voreillig nichts unternehmen um auch die Zulagen nicht zu gefährden. Evtl. beitragsfrei stellen und auf ein anderes Produkt/Anbieter wechsel. Warten erst mal die Antwort von Finanztest ab. Die Antwort von Niklaus finde ich bodenlos. Es stimmt zwar das Union für die eingezahlen Beiträge geradestehen muss, aber bedeutet nicht auch eine Umschichtung auch, das Union seinem Produkt Uniglobal nicht zutraut, das dieser die Verluste in 10-25 Jahren aufholen kann. Erst wirbt man mit Wertzuwächsen, aber wenn es ein bißchen kriselt bekommt man gleich kalte Füße und raubt einem alle Chanchen mit der Umschichtung. Eigentlich muss man das doch aussitzen und jetzt wo der Kurs unten ist weiter kaufen, außer das Papier ist tatsächlich Schrott.

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wir schließen uns voll den beiden Fragen an. Wir haben schriftlich Einspruch bei der Union Investment eingelegt gegen diese Umschichtung. Wir würden ja das Risiko auch auf uns nehmen. Daraufhin hat uns ein Mitarbeiter angerufen und uns auf Punkt 5 hingewiesen "Anlage der Beiträge"in dem Depoteröffnungsantrag. Das stellt uns aber noch nicht zufrieden, im Hinblick auf die lange Laufzeit, muss man ja nicht zum schlechtesten Zeitpunkt umschichten. Ich frage mich auch, ob Union nur zum 31.12. umschichtet, denn eigentlich war der Kurs im Laufe des Jahres schon mal schlimmer, hätten die nicht da schon umschichten müssen, wenn die so auf Sicherheit bedacht sind. Wir werden uns an einen neutralen Berater wenden und schauen, was die meinen.

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