..Allein die Forderung, von der Mutter belegt zu bekommen, wie deren Ausgaben aussehen, halte ich für unverschämt!
Es wurde nicht mitgeteilt, ob ALG I oder sogar Harzt 4 bezogen wird. 
Bei 375 € pro Monat, die ausschließlich zum AUSGEBEN gedacht sein können, ist das schon reichlich!!!
Hartz 4 beläuft sich auf knapp 400 pro Monat abzgl. Strom, Wasser etc.  
 Ich würd mal sehr schnell wieder auf den Teppich kommen!!! 

Wenn es alles so rosig aussehen würde, wie beschrieben, dann würd ich doch gar nicht so lange überlegen.....  Vorrangig sind dann aber auch die Anschaffungen die noch getätigt werden müssen!!!!  
Bett, Stuhl, Tisch, Schrank, Fernseher, Kaffeemaschine, Waschmaschine etc.  Viel Erfolg dabei.....  

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...Bitte die Lastschrift zurück buchen lassen, wenn es tatsächlich nicht zum Vertrag gekommen ist 
A B E R.... auch Simplitec gleichzeitig anschreiben, auf die Rücklastschrift hinweisen und gleichzeitig dazu auffordern, Dir ""den Vertrag"" der zur Lastschrift geführt hat, ""nach zu weisen!!! Heißt, eine rechtlich gültige Erklärung vorlegen lassen!!! 

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Aufgrund der Dauer meiner Zahlungen konnte es sich lediglich noch um eine geringe Restforderung handeln. Deshalb wurde Heyl seinerzeit angeschrieben..... Es gibt auch jetzt zum Schreiben KEINE Forderungsaufstellung, der man entnehmen könnte, WIE er die Forderung berechnet hat.....
Es kann und darf doch nicht richtig sein, das jemand zunächst mal den Schuldner ""kaputt hält"" in dem er fortdauernd Meldungen vornimmt und dann bei der Restforderung, die auch gezahlt werden sollte, einfach nicht reagiert um dann Jahre später so ein Fass aufmachen zu können..... 

Der Gläubiger muss doch, auch schon vorher, sagen können, wieviel er denn noch zu bekommen hat..... 

 

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...aus rein "taktischen Gründen" sollten Sie folgendes machen: Sie klappern "am Wohnort" zunächst die Volks- und Raiffeisenbanken ab, dann die freien -DB, Cobank, etc.- dann evtl. noch übers Netz das ein oder andere Angebot erstellen lassen. Mit all den Angeboten gehen Sie dann zur Hausbank.
Viel Erfolg...

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...wenn die KFW mit im Boot sitzt, dann wird die DSL-Bank auch nur durchleitende Bank sein. Wichtige Frage ist allerdings, ob denn die- oder das Darlehen grundbuchlich gesichert, also eingetragen wurde. Ohne dem läuft nix, rein gar nix...

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...zunächst sollt eman mal hinterfragen, WARUM der Herr "zur Zeit" ein Wohnrecht hat. Nicht jedes wohnrehct "muss" zwangsläufig grundbuchlich gesichert sein. Es dürfte schon ein Rechtskräftiges Wohnrecht sein, ansonsten würde der Inso-Verwalter auch keine Zahlung vornehmen. Wozu auch!!! Selbstverständlich kann- und wird ein Wohnrecht auch "Verkapitalisiert"! Man richtet sich bei der Berechnung nach der Lebenstabelle. Das wird der Inso-Verwalter wissen. A B E R bei Zahlung wird der Betreffende auch den "Verzicht des Wohnrechtes" vornehmen müssen. konkret dauf sollten Sie achten. Ansonsten ahben Sie einen "lebenslangen Mieter" den Sie ansich nicht wollen!!! Im Übrigen, lassen Sie sich mal erklären, was eine Räumung , unter Berücksichtigung eines Wohnrechtes, kostet!!!

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...wieviel von "I H R E M" Geld wurde denn beim Hauskauf verwendet? Kann man das nachvollziehen?

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...ohne Eckdaten der Immobilie und der Finanzierung kann man dazu überhaupt nichts aussagen, lediglich grob anraten. Das Wichtigste wäre, weiterhin mit der finanzierenden Bank in Kontakt zu bleiben und abklären, unter welchen Voraussetzungen die die Kündigung zurück nehmen würden. Gleichfalls aber auch, was nun von denen geplant ist. Eine Darlehenskündigung heißt ja nicht automatisch auch, die Zwangsversteigerung vorran zu treiben. Es ist die "Vorstufe dazu". Wird denn zur Zeit das Darlehen "bedient"? Ist es ein Bankdarlehen oder ein Bauspardarlehen, evtl. sogar mit Ansparklausel? Wie alt ist das Darlehen?

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Grundstück unmittelbar wieder weiterverkaufen

Wir planen den Kauf eines Grundstückes (800 qm), dass wir unmittelbar nach Kauf gleich anteilig wieder weiterverkaufen wollen. Spielt die Bank da mit (Finanzierung)? Und mit welchen Kosten/Auflagen ist für die Vermessung zu rechnen?

Die Details: Wir planen mit unseren Freunden jeweils eine DHH - wir wollen rund 500 qm behalten und unsere Freunde bekommen rund 300 qm. Das Grundstück ist aber noch nicht geteilt.

Die Verkäuferin möchte leider nur an einen Verkäufer veräußern und auch keine Vermessung/Teilung im Vorfeld durchführen (auch wen wir sie bezahlen). Daher kommen wir wohl nicht umher, dass wir zuerst die volle Grunderwerbssteuer und Notarkosten bezahlen und unsere Freunde dann anteilig wieder. In diesem Zusammenhang haben wir ein paar Fragezeichen auf der Stirn:

(1) Die Bank - wir würden unseren Kredit bei der Bank um den Erlös des Grundstückes entsprechend reduzieren - sprich: wir nehmen so viel weniger Kredit auf, wie wir aus dem Erlös des Grundstückes bekommen. Dieses Geld brauchen wir dann für unser Haus. Spielt die Bank da eigentlich ohne Probleme mit? Immerhin steht sie zum Zeitpunkt des Kaufes ja im nicht geteilten Grundbuch des gesamten Grundes.

(2) Die Vermessung - gibt es Auflagen, wann ein Grundstück nicht geteilt werden darf?

(3) Die Vermessungskosten - wir werden das Grundstück vermutlich mit drei neuen Grenzsteinen teilen. Der Bodenrichtwert ist recht hoch mit 300 € / qm. Bislang kalkulieren wir rund mit 3000 € für die Vermessung. Ist das realistisch. Gibt es hier Kostenfallen?

(4) Weitere Gebühren - sind ansonsten weitere Hürden (neben der doppelten Grunderwerbssteuer/Notarkosten) zu erwarten? Spekulationssteuern oder dergleichen?

Vielen Dank bereits für ein paar Tipps!

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...als erstes sollte man bei der Baubehörde "sauber und schriftlich bestätigt" klären, ob eine Teilung überhaupt möglich ist. Gleifalls aber auch, ob das "geplante" Bauvorhaben dort möglich ist. Alles Weitere sollte dann von einem Notar geleitet werden.

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...es könnte aber auch sein, das der Käufer schon zuviel eingekauft hat und die Bonität zu wünschen übrig läßt. Da das keiner von uns weiß, kann man dazu auch nichts aussagen...

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...bei Vater, Mutter + Kind sind 3.200 € aber schon recht gut. Warum darf die Finanzierung denn nicht mehr kosten?

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...wenn "Verkäufer" allzuschnell verkaufen udn dann noch unter Wert, macht es mich immer sehr Nahdenklich. Ich rrate dazu, den Grundstückswert beim Gutachterausschuß abzufragen. Kostet eine geringe Gebühr. ACHTUNG!!! Ein zu bebauendes Grundstück benötigt I M M E R eine Erschließung!!! Das bitte auf keinen Fall vergessen!!! Bei der Stadtverwaltung klären, ob Anliegerkosten noch zu zahlen sind!!! Was kostet der Wasser und der Kanalanschluß?
Banken haben einen Spielraum, was die Bewertung von Grundstücken anbelangt. Heißt, Abfragen beim Gutachterausschuss werden von Banken "fast immer" vorgenommen, zumindest abgeglichen. Wenn die Eckdaten "passen", sollte man auch kaufen, ansonsten weiter suchen.

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...also... wenn es die "Hausbank" ist, dann sollte man einfach mit dem Sachbearbeiter klären, bis in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden "KÖNNTE". Das wird NICHT bei der Schufa gespeichert. Wenn es eine "fremde" Bank ist und man um einen Kredit anfragt, wird zunächst das Einkommen abgefragt, dann die Schufa abgefragt. Diese Abfrage "zur Kreditanfrage" wird max 6 Wochen bei der Schufa gespeichert U N D bei weiteren Anfragen auch dann mitgeteilt. Heißt, je mehr bzw. je öfters man um einen Kredit anfragt, je schneller bekommt man eine Absage. ACHTUNG!!! Konkret aus dem Grund ist die Auskunft der Verbraucherzentrale "sehr Fragwürdig", sich möglichst verschiedene Angebote erstellen zu lassen.

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...D U solltest "zunächst" mal überhaupt ein Gespräch mit dem Mädchen führen. Wenn es dann immer noch "Liebe" ist- oder wird, dann wird alles Weitere von allein gehen, o d e r man geht einfach wieder getrennte Wege...

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Hohe Kosten nach Zwangsversteigerung?

Hallo, wir haben im Jahr 2011 ein Haus gekauft, Kaufpreis 340.000 Euro, Finanzierung 327.000 Euro. Einzug war im Januar 2012. Die enthaltene Mietwohnung konnten wir erst im Juni 2012 vermieten, vorher waren einige Umbauten und Renovierungen, auch noch nach Beanstandungen des Mieters, nötig. Kosten dafür ca. 20.000 Euro. Die knapp 700 Euro Kaltmiete sollten nach Plan zwar bereits ab März beginnen, nach Abschluss des Mietvertrages zog der Mieter nun aber erst im Juli 2012 ein, die erste MIete wurde erst nach mehrmaligen Ermahnungen gezahlt, die folgenden ebenfalls mit Verspätung und ab dem dritten Monat kam keine Mietzahlung mehr.

Die Folge dessen war, dass wir in enorme finanzielle Schwierigkeiten gerieten, da die MIeteinnahmen in das Finanzierungskonstrukt eingeplant waren. Im Sep. 2013 kam es zur Zwangsversteigerung. Der erzielte Kaufpreis lag deutlich über der bekanntgewordenen "Schmerzgrenze" der Bank, für 254.000 Euro wurde beim ersten Versteigerungstermin verkauft. Unsere Zahlungen an die Bank beliefen sich auf ca. 17.000 Euro, unseres Wissens nach sollen auch während der Zwangsverwaltungsphase einige zumindest teilweise Mietzahlungen über den Zwangsverwalter an die Bank gelangt sein. Seit der Versteigerung haben wir des Öfteren bei der Bank angerufen, um eine Abrechnung mit der konkreten Restsschuld zu bekommen, gerechnet haben wir mit einer offenen Summe von 60.000 bis 80.000 Euro, inkl. vorsichtig gerechneter Kosten. Heute kam ein Brief von einer Inkasso Firma mit einer Summe von rund 145.000 Euro. Als ich da anrief und wissen wollte wie sich das zusammen setzt und warum mein Vertragspartner mich nicht erstmal persönlich anschreibt konnte mir natürlich keiner was sagen. Das Einzige, was wir vermuten könnten, wäre, dass sich die Forderung durch die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank derart hoch darstellt, in verschiedenen Foren ist schon von einer Unrechtmäßigkeit dieser Entschädigung zu lesen. Ansonsten kann doch aber nicht während einer Zeitspanne von 5 Monaten seit der Versteigerung ein zusätzlicher Betrag von ca. 60.000 Euro zusammenkommen.

Was können wir tun, wie können wir uns gegenüber einer derart hohen Beaufschlagung der Restsumme des Kredites wehren?

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...Sie sollten zunächst einmal S O F O R T gegen die Forderung des Inkassounternehmens Widerspruch einlegen. Gebühren von Inkassountermnehmen machen sich fest an der Schuldsumme. Hinzu kommt, das der Gläubiger SELBST zunächst versuchen M U S S die Forderung geltend zu machen, bevor er ein Inkassounternehmen beauftragt. Der Gang zu einem Anwalt sollte wohl erforderlich werden.

Vorfälligkeitsentschädigung wird N I C H T fällig bei einer Versteigerung!!! Wird immer wieder versucht, diese zu erlangen, ist allerdings nicht Zahlungspflichtig. Auch hierzu wäre ein Anwalt wohl nützlich. Bitte berücksichtigen, das man Prozeßkostenhilfe beantragen kann!!! Das sollten Sie "schnellstmöglichst" tun!!! Bei der Anwaltswahl bitte folgendes berücksichtigen!!! Anwälte arbeiten in vielfältiger Form mit Banken zusammen. Es ist demnach "ratsam" einen Anwalt zu nehmen, der zumindest NICHT im zuständigen Amtsgercihtsbezirk wohnt bzw. tätig ist!!! Anwälte die evtl. zru gleichen bank eine Geschäftsbeziehung haben, werden N I CH T so agressiv vorgehen, wie das der Fall sein sollte... Also, Prozesskostenhilfe beim Amtagericht beantragen und dann einen Anwalt aufsuchen.

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...hallo und guten Tag,

Ihr Beitrag ist ja nun wirklich schon recht alt, trotzdem meine Frage: Können Sie mir mitteilen, um welchen Anwalt es sich seinerzeit handelte? Auch wir wurden von unserem Awnalt hintergangen. Sie können das auch "direkt" schreiben, an folgende Anschrift: hoewa14@web.de

Danke und Gruß

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...aufgrund diverser Berichte ist es "mehr wie Fragwürdig" ob es sich tatsächlich um eine "Ausbildung" handelt. Man sucht da eher junge Leute, die sich "sehr schnell" in die finazielle abhängigkeit der Postbank wiederfinden. Konkret dann wird es Fürchterlich und Wiederlich bei dem Laden... Ohne geschriebenes Geschäft, also "angedrehte" Verträge, kein Einkommen!!!

Ich würd mir das reiflich überlegen...

Selbst der Stern und der Fokus sind dem mittlerweile auf der Spur...

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Auf die Idee mit den paar Jungs könnte ich auch gekommen sein.

Gibt es denn ein paar Jungs, die einfach mal Zeit hätten, zu einer Zeit, wenn die Leute zuhause sind, einfach mal da klingeln könnten?

Bitte den Besuch VORAB "ankündigen" per eingeschriebenem Brief. Das kann man auch mal "deftig" formulieren. Allerdings sollten die Jungs sich zu keinem Blödsinn hinreisen lassen. Dafür gibt es Gerichte. Also, einfach per Einschreiben "deftig" anschreiben und auf die Jungs hinweisen, die "zur Abholung" verpflichtet werden.

Es soll Mitmenschen geben, die verstehen KEINE normale Sprache.

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haus kaufen oder lieber lassen?

Hallöle, vergangenes We waren wir zu Besuch bei meinen Eltern, Großeltern usw. Diese wohnen im alten Osten...da wo ich ursprünglich herkomme. Auf dem Lande kamen wir dann ins Gespräch, dass in unserer Verwandtschaft ein Haus "zu verkaufen" wäre. Zu uns, wir machen uns gerade selbstständig, wohnen zur Miete und suchen schon länger ein Haus (zum Kauf oder Miete) mit Nebengebäuden, wo mein Mann seine Werkstatt verwirklichen kann und wir auch unsere zu restaurierenden Möbel unterstellen könnten. Außerdem haben wir 2 Kinder und hätten gern einen großen Garten. Das besagt Haus steht mitten im tiefsten Osten - nichts gegen den Osten ;-) - aber es ist wirklich tot dort auf dem Dorf. Nichts desto trotz steht genau da alles was man sich erträum. Auf ca. 1000 qm Grundstück steht ein Wohnfertiges Haus, in der derzeit noch ein älteres Ehepaar lebt, aber das ist "absehbar". Er hat einen Herzschrittmacher und sie ist auch nicht mehr ganz so fit, beide über 80. auf dem Grundstück steht außer Riesen Garten noch ganz viel Nebengebäude und ein weiteres 3 stöckiges Haus, dessen Bausubstanz gut ist. Fenster wurden gerade alle (!) erneuert. Nichts desto trotz ist genau das wahrscheinlich der Grund, warum keiner in unserer Familie dieses Angebot bislang haben wollte. Das große leere Haus..... Es gibt keine Heizung darin, nur Öfen und auch keine Bäder. Strom liegt mittlerweile auch von über auf unterputz und Nässe gibt's auch nirgends. Es müsste also komplett mit Heizung versorgt werden, auf allen 3 Etagen und auch jede Etage bekäme ein Bad. Unsere Idee war unseren Wohntraum im derzeit schon bewohnten Haus mit angrenzenden Nebengebäude zu verwirklichen und das große leerstehende Haus gewerblich zb. Als Pension zu nutzen. Der Kaufpreis ist ein Witz, es ist quasi geschenkt innerhalb der Familie,......die Frage ist "nur" ja oder nein? Das ältere Ehepaar hat lebenslanges Wohnrecht, aber wie gesagt, es ist absehbar....klingt doof ist aber so. Was kostet so ein Haus eigentlich im Jahr, auch wenn wir dort erst einmal nicht wohnen würden? Danke MfG

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Der Beschreibung nach "schreit" die Immobilie förmlich nach einem KFW-Darlehen. Heißt: Für die notwendige Sanierung gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, sogar einen "verlorenen" Zuschuss. Also, im Netz unter KFW nachsehen udn sich informieren. 20 Km von Leipzig ist noch FAST in der Stadt. Wenn die Immobilie gefallen sollte, dann ran an den Speck und kaufen!!!

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