..Allein die Forderung, von der Mutter belegt zu bekommen, wie deren Ausgaben aussehen, halte ich für unverschämt!
Es wurde nicht mitgeteilt, ob ALG I oder sogar Harzt 4 bezogen wird.
Bei 375 € pro Monat, die ausschließlich zum AUSGEBEN gedacht sein können, ist das schon reichlich!!!
Hartz 4 beläuft sich auf knapp 400 pro Monat abzgl. Strom, Wasser etc.
Ich würd mal sehr schnell wieder auf den Teppich kommen!!!
Wenn es alles so rosig aussehen würde, wie beschrieben, dann würd ich doch gar nicht so lange überlegen..... Vorrangig sind dann aber auch die Anschaffungen die noch getätigt werden müssen!!!!
Bett, Stuhl, Tisch, Schrank, Fernseher, Kaffeemaschine, Waschmaschine etc. Viel Erfolg dabei.....
...Bitte die Lastschrift zurück buchen lassen, wenn es tatsächlich nicht zum Vertrag gekommen ist
A B E R.... auch Simplitec gleichzeitig anschreiben, auf die Rücklastschrift hinweisen und gleichzeitig dazu auffordern, Dir ""den Vertrag"" der zur Lastschrift geführt hat, ""nach zu weisen!!! Heißt, eine rechtlich gültige Erklärung vorlegen lassen!!!
Aufgrund der Dauer meiner Zahlungen konnte es sich lediglich noch um eine geringe Restforderung handeln. Deshalb wurde Heyl seinerzeit angeschrieben..... Es gibt auch jetzt zum Schreiben KEINE Forderungsaufstellung, der man entnehmen könnte, WIE er die Forderung berechnet hat.....
Es kann und darf doch nicht richtig sein, das jemand zunächst mal den Schuldner ""kaputt hält"" in dem er fortdauernd Meldungen vornimmt und dann bei der Restforderung, die auch gezahlt werden sollte, einfach nicht reagiert um dann Jahre später so ein Fass aufmachen zu können.....
Der Gläubiger muss doch, auch schon vorher, sagen können, wieviel er denn noch zu bekommen hat.....
...alles was mit den Heeresfliegern was zutun hat, hat "Propeller", also Hubschrauber und schwere Lastflugzeuge.
Alle ""Düsen" gehören zur Luftwaffe.....
...aus rein "taktischen Gründen" sollten Sie folgendes machen: Sie klappern "am Wohnort" zunächst die Volks- und Raiffeisenbanken ab, dann die freien -DB, Cobank, etc.- dann evtl. noch übers Netz das ein oder andere Angebot erstellen lassen. Mit all den Angeboten gehen Sie dann zur Hausbank.
Viel Erfolg...
...wenn die KFW mit im Boot sitzt, dann wird die DSL-Bank auch nur durchleitende Bank sein. Wichtige Frage ist allerdings, ob denn die- oder das Darlehen grundbuchlich gesichert, also eingetragen wurde. Ohne dem läuft nix, rein gar nix...
...zunächst sollt eman mal hinterfragen, WARUM der Herr "zur Zeit" ein Wohnrecht hat. Nicht jedes wohnrehct "muss" zwangsläufig grundbuchlich gesichert sein. Es dürfte schon ein Rechtskräftiges Wohnrecht sein, ansonsten würde der Inso-Verwalter auch keine Zahlung vornehmen. Wozu auch!!! Selbstverständlich kann- und wird ein Wohnrecht auch "Verkapitalisiert"! Man richtet sich bei der Berechnung nach der Lebenstabelle. Das wird der Inso-Verwalter wissen. A B E R bei Zahlung wird der Betreffende auch den "Verzicht des Wohnrechtes" vornehmen müssen. konkret dauf sollten Sie achten. Ansonsten ahben Sie einen "lebenslangen Mieter" den Sie ansich nicht wollen!!! Im Übrigen, lassen Sie sich mal erklären, was eine Räumung , unter Berücksichtigung eines Wohnrechtes, kostet!!!
...wieviel von "I H R E M" Geld wurde denn beim Hauskauf verwendet? Kann man das nachvollziehen?
...ohne Eckdaten der Immobilie und der Finanzierung kann man dazu überhaupt nichts aussagen, lediglich grob anraten. Das Wichtigste wäre, weiterhin mit der finanzierenden Bank in Kontakt zu bleiben und abklären, unter welchen Voraussetzungen die die Kündigung zurück nehmen würden. Gleichfalls aber auch, was nun von denen geplant ist. Eine Darlehenskündigung heißt ja nicht automatisch auch, die Zwangsversteigerung vorran zu treiben. Es ist die "Vorstufe dazu". Wird denn zur Zeit das Darlehen "bedient"? Ist es ein Bankdarlehen oder ein Bauspardarlehen, evtl. sogar mit Ansparklausel? Wie alt ist das Darlehen?
...als erstes sollte man bei der Baubehörde "sauber und schriftlich bestätigt" klären, ob eine Teilung überhaupt möglich ist. Gleifalls aber auch, ob das "geplante" Bauvorhaben dort möglich ist. Alles Weitere sollte dann von einem Notar geleitet werden.
...es könnte aber auch sein, das der Käufer schon zuviel eingekauft hat und die Bonität zu wünschen übrig läßt. Da das keiner von uns weiß, kann man dazu auch nichts aussagen...
...bei Vater, Mutter + Kind sind 3.200 € aber schon recht gut. Warum darf die Finanzierung denn nicht mehr kosten?
...wenn "Verkäufer" allzuschnell verkaufen udn dann noch unter Wert, macht es mich immer sehr Nahdenklich. Ich rrate dazu, den Grundstückswert beim Gutachterausschuß abzufragen. Kostet eine geringe Gebühr. ACHTUNG!!! Ein zu bebauendes Grundstück benötigt I M M E R eine Erschließung!!! Das bitte auf keinen Fall vergessen!!! Bei der Stadtverwaltung klären, ob Anliegerkosten noch zu zahlen sind!!! Was kostet der Wasser und der Kanalanschluß?
Banken haben einen Spielraum, was die Bewertung von Grundstücken anbelangt. Heißt, Abfragen beim Gutachterausschuss werden von Banken "fast immer" vorgenommen, zumindest abgeglichen. Wenn die Eckdaten "passen", sollte man auch kaufen, ansonsten weiter suchen.
...also... wenn es die "Hausbank" ist, dann sollte man einfach mit dem Sachbearbeiter klären, bis in welcher Höhe ein Kredit gewährt werden "KÖNNTE". Das wird NICHT bei der Schufa gespeichert. Wenn es eine "fremde" Bank ist und man um einen Kredit anfragt, wird zunächst das Einkommen abgefragt, dann die Schufa abgefragt. Diese Abfrage "zur Kreditanfrage" wird max 6 Wochen bei der Schufa gespeichert U N D bei weiteren Anfragen auch dann mitgeteilt. Heißt, je mehr bzw. je öfters man um einen Kredit anfragt, je schneller bekommt man eine Absage. ACHTUNG!!! Konkret aus dem Grund ist die Auskunft der Verbraucherzentrale "sehr Fragwürdig", sich möglichst verschiedene Angebote erstellen zu lassen.
...D U solltest "zunächst" mal überhaupt ein Gespräch mit dem Mädchen führen. Wenn es dann immer noch "Liebe" ist- oder wird, dann wird alles Weitere von allein gehen, o d e r man geht einfach wieder getrennte Wege...
...Sie sollten zunächst einmal S O F O R T gegen die Forderung des Inkassounternehmens Widerspruch einlegen. Gebühren von Inkassountermnehmen machen sich fest an der Schuldsumme. Hinzu kommt, das der Gläubiger SELBST zunächst versuchen M U S S die Forderung geltend zu machen, bevor er ein Inkassounternehmen beauftragt. Der Gang zu einem Anwalt sollte wohl erforderlich werden.
Vorfälligkeitsentschädigung wird N I C H T fällig bei einer Versteigerung!!! Wird immer wieder versucht, diese zu erlangen, ist allerdings nicht Zahlungspflichtig. Auch hierzu wäre ein Anwalt wohl nützlich. Bitte berücksichtigen, das man Prozeßkostenhilfe beantragen kann!!! Das sollten Sie "schnellstmöglichst" tun!!! Bei der Anwaltswahl bitte folgendes berücksichtigen!!! Anwälte arbeiten in vielfältiger Form mit Banken zusammen. Es ist demnach "ratsam" einen Anwalt zu nehmen, der zumindest NICHT im zuständigen Amtsgercihtsbezirk wohnt bzw. tätig ist!!! Anwälte die evtl. zru gleichen bank eine Geschäftsbeziehung haben, werden N I CH T so agressiv vorgehen, wie das der Fall sein sollte... Also, Prozesskostenhilfe beim Amtagericht beantragen und dann einen Anwalt aufsuchen.
...hallo und guten Tag,
Ihr Beitrag ist ja nun wirklich schon recht alt, trotzdem meine Frage: Können Sie mir mitteilen, um welchen Anwalt es sich seinerzeit handelte? Auch wir wurden von unserem Awnalt hintergangen. Sie können das auch "direkt" schreiben, an folgende Anschrift: hoewa14@web.de
Danke und Gruß
...aufgrund diverser Berichte ist es "mehr wie Fragwürdig" ob es sich tatsächlich um eine "Ausbildung" handelt. Man sucht da eher junge Leute, die sich "sehr schnell" in die finazielle abhängigkeit der Postbank wiederfinden. Konkret dann wird es Fürchterlich und Wiederlich bei dem Laden... Ohne geschriebenes Geschäft, also "angedrehte" Verträge, kein Einkommen!!!
Ich würd mir das reiflich überlegen...
Selbst der Stern und der Fokus sind dem mittlerweile auf der Spur...
Auf die Idee mit den paar Jungs könnte ich auch gekommen sein.
Gibt es denn ein paar Jungs, die einfach mal Zeit hätten, zu einer Zeit, wenn die Leute zuhause sind, einfach mal da klingeln könnten?
Bitte den Besuch VORAB "ankündigen" per eingeschriebenem Brief. Das kann man auch mal "deftig" formulieren. Allerdings sollten die Jungs sich zu keinem Blödsinn hinreisen lassen. Dafür gibt es Gerichte. Also, einfach per Einschreiben "deftig" anschreiben und auf die Jungs hinweisen, die "zur Abholung" verpflichtet werden.
Es soll Mitmenschen geben, die verstehen KEINE normale Sprache.
Der Beschreibung nach "schreit" die Immobilie förmlich nach einem KFW-Darlehen. Heißt: Für die notwendige Sanierung gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, sogar einen "verlorenen" Zuschuss. Also, im Netz unter KFW nachsehen udn sich informieren. 20 Km von Leipzig ist noch FAST in der Stadt. Wenn die Immobilie gefallen sollte, dann ran an den Speck und kaufen!!!