Hallo*
also das ist jetzt etwas komplizierter zu erklären, ich versuche es trotzdem mal so einfach wie möglich.
Vorweg: Keine Aufregung
Ich arbeite mit Beispielen.
Also, wenn "jemand" Anspruch auf Arbeitslosengeld (=ALG) hat, wird geschaut was er in den letzten 12 Monaten an versicherungspflichtigen Gehalt bekommen hat.
Versicherungspflichtig ist in diesem Fall das Gehalt, was** zum letzten Tag** des Arbeitsverhältnisses auch schon abgerechnet war.
Dazu ein Bsp.: Werde ich zum 31.10.20.11 arbeite aber mein Oktobergehalt erst am z.B. 05.11.2011 bekomme, war es zum Ende noch nicht abgerechnet und daher wird es bei der ALG-Berechnung auch nicht berücksichtigt, d.h. es fehlt später.
So, also es wird geschaut was Du die letzten 12 Monate an Gehalt bekommen hast, das auch abgerechnet war, allerdings wenn ich schreibe die letzten 12 Monate dann tatsächliche VOLLE MONATE und keine 16 Tage oder ähnlich sondern der erste Monat (von den 12 wo wir schauen was Du verdient hast) muss ein ganzer Monat sein, wenn er kein ganzer Monat war wird einfach ein der nächte Monat als "erster Monat der Berechnung" genommen (und dann sind es keine letzten 12 Monate sondern letzte 11).
So. Also schauen wir was Du in diesem Zeitraum verdient hast und das wird dann durch die Tage geteilt für die Du gearbeitet hast, keine Wochentage sondern die Anzahl der Tage.
Also wenn Du den ganzen Juli für 2000€ gearbeitet hast, heißt das:
2000 (€) : 31 (Kalendertage)
ok!
Also alles an Brutto zusammen durch die Kalendertage.
Wenn Du mal UNBEZAHLTE TAGE HAST (egal in welchem Monat) werden die am Schluss einfach von den Kalendertagen (bevor geteilt wird) abgezogen, egal ob dies ein Montag oder Samstag war! Weil ein Tag ist ein Tag nach dem Gesetz.
Es geht nur um die ZAHL.
Also wenn Du im Jahr 20.000 € verdient hast und es waren 365 Kalendertage, halt einmal habe ich einen unbezahlten Urlaub genommen, also nur 364 Kalendertage, machst einfach GEHALT : KALENDERTAGE = BruttoALG
Und vom BruttoALG gehen 60% bzw. 67% (bei einem Kinderfreibetrag) auf Dein KONTO.
So. Das hat nichts mit Montag - Freitag zu tun, o.ä., sondern ob Du für jeden TAG Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast (wie oben).
Die Aussage "ALG wird nur für die gearbeiteten Tag eberechnet stimmt auch nicht,sondern es wird für die Tage berechnet für die auch Engtelt geflossen ist.
Ich arbeite von Mo-Fr. 10h/Tag, aber mein Monatslohn umfasst den ganzen Monat, weil ich bin auch am Sa. und So. Krankenversichert, sonst muss Dich der Arbeitgeber immer wieder anmelden am Montag un am Freitag abmelden, da smacht keiner.
Ausser der AG gibt an, dass sind UNBEZAHLTE TAGE, und diese werden ja - wie oben - abgezogen. Es geht also immer um die BEZAHLTEN UND ABGEREHCNETEN TAGE und nicht um "..also am Di. haben Sie aber nicht gearbeitet.."
;-)
So. und Dein 2. Punkt hier 400€ Job etc..
Das ist ein Nebenjob und keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, d.h. wenn er diesen Job macht, ist er weiterhin arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld, jedoch wird alles über 165€ angerechnet was er dort verdient, denn bis zu 165€ darf man NEBENHER verdienen, verdient man mehr bringt es nichts weil es "hinten" am ALG abgezogen wird.
..und geht der Nebenjob 15h/Woche oder mehr hast Du keinen Anspruch auf ALG, denn bei 15h/Woche beginnt die Sozialversicherungspflicht und wir stehen wir oben an den beispielen.
Und wer arbeitslos wird, bei dem wird ja nur geschaut was er Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und nicht was er nebenher gearbeitet hat.
So ich hoffe ich konnte Dir bissle helfen, denn wie gesagt: Es hat nichts damit zu tun AN WELCHEN WOCHENTAGEN man gearbeitet hat, sondern wie oben beschrieben.
Wenn Du dennoch mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, leg bitte Widerspruch ein (innerhalb der ersten 4 Wochennach Bekanntgabe des Bescheides möglich).
Alle anderen Aussagen treffen nicht / kaum zu.
Das Gesetzt ist so ausgelegt, das alles definiert ist bzw. geregelt ist. Wenn Di jemand sagt "ich habe gehört" davon kannst Dir ja nichts kaufen :o)
LG
P.S.: Arbeitsamt gibt es nicht (mehr), dies nenne sich Agentur für Arbeit (wenn dann, dann richtig wa;-)