Es nützt mir nicht viel wenn ich weiß wie es in der Schweiz
gehandhabt wird. Mich interessiert, ob jemand weiß ob ich hier in Deutschland
den Zutritt zu meinem Grundstück verwehren kann. Grundsätzlich würde ich auch
meine Mieter gerne glücklich machen, aber leider weiß ich aus Erfahrung, dass
es bei solchen Gelegenheiten so gut wie nie ohne Schäden abläuft. Deshalb würde
ich, wenn es möglich ist, diese Arbeiten nicht zulassen. Denn mein Haus ist ja
komplett verkabelt, dort müsste nichts geändert werden, nur eben die Strecke
vom Bürgersteig zum Hausanschluss ca. 20 Meter über mein Grundstück. Das ist
eine asphaltierte Hofeinfahrt die dafür aufgerissen werden müsste, und das
würde nie mehr so wie es vorher war.
Aber trotzdem, vielen Dank für deine Antwort.