das englische ist grauselig.
was für eine hauptversammlung?
englisch muss man lernen. da hilfts nix. vokabeln lernen, zusätzliche aufgaben zu hause machen und wenn nötig in die nachhilfe gehen. selbiges gilt für mathe. wenn ihr die hausaufgaben nicht macht, dann braucht sich keiner wundern das die noten nach unten gehen.
anwalt nehmen und die kosten beim sohn später einklagen.
vieren in den hauptfächern? mit solchen zensuren hast du auf einem gymnasium nichts zu suchen. sag deinen eltern das du überfordert bist und in eine realschule möchtest. vielleicht bekommst du wenigstens noch einen realschulabschluss. verbessern kannst du dich durch tägliches lernen und üben. zur not bitte darum zur schülerhilfe zu dürfen.
kann auch sein, dass du demnächst einen schlaganfall oder herzinfarkt bekommst. statt das netz nach unnötigen selbstdiagnosen zu befragen, geh zum arzt. der ist der einzige der dir sagen kann was du hast.
ja damit kann sich der mietverein aus der verantwortung ziehen. wenn es dich stört, dann nimm die schippe und schipp den weg frei. such dir streusand und verteile den auf die wege. vor einiger zeit war es noch selbstverständlich, dass man auch mal was für die allgemeinheit tat.
man bekommt bafög vom anfang des studiums bis zum ende. nur drei jahre ist also blödsinn. sie soll bafög beantragen und schauen was kommt. anders ist es wenn man im studium nicht vorwärts kommt und die prüfungen nicht zur zeit ablegt, dann ist bafög irgendwann vorbei. nach dem vierten semester müssen alle bis dahin erbrachten prüfungsleistungen vorgelegt werden. andere leistungen wird sie nicht bekommen. sie wird dann wohl arbeiten müssen.
warum lernst du dann nicht vernünftig und spickst? sei froh das es nur ne vier ist und keine drei 6en. der direktor kann dir dabei auch nicht helfen. feige finde ich das du die schüler die betrügen nicht einfach nennst.
schreibe denen das du die hauptforderung an den gläubiger bereits überwiesen hast. hast du doch oder? die kosten des inkassobüros musst du nicht tragen. wende dich aber mal noch sicherheitshalber an www.elo-forum.org dort sind in der schulden"abteilung" manchmal recht gute ratschläge zu lesen.
wer will dir das hier schon sagen können? hier hat keiner seine kristallkugel geschärft. geh zum arzt und lass dich untersuchen.
der unterhalt deines vaters ist nicht dafür da, dass du den als taschengeld verjubelst. davon musst du deinen mietanteil, deinen stromanteil, deinen wasseranteil, lebensmittel und kleidung bezahlen. wenn du nichts gibst, dann schmeißt sie dich halt raus. du verhältst dich wie ein kleinkind. rechne doch selber nach was das leben kostet. sie ist nicht barunterhaltspflichtig. sie muss dir keinen penny geben. und sie muss auch keinen anwalt betrauen dich vor die tür zu setzen, sie schmeißt dich einfach jetzt gleich raus, nimmt dir den schlüssel ab und lässt dich draußen. dann kannst du zusehen wie du vom kindergeld und den unterhalt deines vaters zurecht kommst. sie muss dich nicht in ihrer wohnung dulden und wenn sie nix hat, dann bekommst du keinen pfennig. zieh doch zu deinem vater. dein vater verhält sich komplett asozial und du genauso.
kindergeld steht ihm nicht zu, fahrtkosten für umgang muss er selbst zahlen, unterhalt:
- 3 jährige: 241 euro
- 8 jährige: 291 euro
- 12 jährige: 356 euro
das summiert ergibt die gesamte summe als unterhalt für alle drei kinder. er kann zu sätzlich alg2 beantragen, wenn sein bedarf unterschritten wird, dann wird der unterhalt in gesamtheit einkommensanrechnendmindernd gerechnet. ob er anspruch auf ergänzendes alg2 hat erfährt er beim jobcenter. dort kann er auch versuchen fahrtkosten und kosten zum lebensunterhalt zu beantragen.
wenn das praktikum bestandteil deines studiums ist, also mitten drin ein fachpraktisches semester, dann bekommst du auch bafög. wenn du es nur zur deiner eigenen belustigung machst, dann bekommst du weder bafög, noch alg2. umzugshilfe bekommst du schon mal garnicht vom bafögamt, und auch nicht vom jobcenter. warum suchst du nicht einfach einen job?
in jedem fach eine zwei und du brauchst dir auf deiner hauptschule erstmal keine gedanken mehr machen. die frage ist ob du die intelligenz für die realschule besitzt.
das ist einbildung.
dazu benötigst du das gemeinsame sorgerecht
schön wie man sich auf angeblicher zahlungsunfähigkeit ausruhen kann. stellung nehmen heißt du nimmst zu dem vorwurf deiner ex stellung. zu raten ist dir ein anwalt in anspruch zu nehmen. wenn du dir den nicht leisten kann, hol dir einen beratungsschein. zahl ihr einfach das geld zurück und gut ist.
- er kann das türschloss so oft wechseln wie er möchte. kein mietvertrag der welt wird ihm das verbieten. warum auch? der vermieter hat eh keinen zutritt zur wohnung. da es seine wohnung ist, hat er das recht einfach dazu und kann dich auffordern die schlüssel die du noch zu seiner wohnung hast, bis tag xy in den briefkasten zu werfen.
- ob du wirklich sachen hast die dir im hause deines vaters gehören, ist fraglich und das musst du erstmal beweisen. er sagt einfach er hat dir die sachen vorübergehend zur nutzung überlassen und zieht sie nun wieder ein. über deine anziehsachen wirst du verhandeln können. aber wenn du nicht ganz genau quittungen oder schenkungsurkunden über laptop und kamera hast, dann kannst du diese abschreiben. dann wirst du dir vom arbeitgeber neues material besorgen müssen. wenn die dinge also dein vater finanziert hat, dann ist es nicht deins.
- dein problem ist nun allerdings warhscheinlich erstmal zu gucken wie schnell du im obdachlosenheim unterkommst u. wie schnell man dir von dort aus eine wohnung zuweisen kann.
wie alt bist du denn überhaupt? wenn du also volljährig bist und arbeit hast, dann such dir eine wohnung und richte dich nach und nach dort ein. von deinen eltern brauchst du als erwachsener nichts erwarten.
es gibt kein neues sorgerecht 2013. väter haben auch vorher schon alleiniges sorgerecht erhalten, wenn es dem kindeswohl entsprach und die mutter für nicht fähig erachtet wurde. die rechtslage ist nach wie vor, dass unverheiratete mütter, das alleinige sorgerecht haben. väter können dies seit zwei jahre gerichtlich beantragen, werden aber in der regel mit der begründung abgewiesen, dass gsr nicht dem kindeswohl entspricht.