eine "Betreute Wohnanlage" sollte im Wohn- und Bereuungsvertrag wohl auch den Passus "Betreten der Wohnung im Notfall" audweisen. Dann darf und "muss" sogar die Wohnung betreten werden.

Beispiel aus meiner beruflichen Tätigkeit: eine alte Dame, sehr selbständig und selbsbewußt, hatte  schriftlich jegliches "Einmischen in ihre Privatsphäre" verbeten. An dem bewußten Schicksalstag wurde sie weder beim Frühstück noch beim Mittagessen gesehen.

Abends wurde sie von einem Familienmitglied, das einen Schlüssel der Wohnung hatte, nach einem morgendlichen Schlaganfall hilflos vorgefunden.

Folge: einige Jahre im Koma auf der Intensiv-Pflegestaion der Einrichtung...

Hoffendlichpassiert Euch so wtwas nicht!

hinkukker

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Wenn Du ernsthafte Beschwerden wegen Pflegemängeln hast, solltest Du nicht die Rechnung kürzen. Du müßtest nachweisbare Vernachlässigen im Rahmen des Pflegegrades benennen können. (siehe Telefonbuch)

Die Beschwerdestelle ist in Deiner Region die "Heimaufsicht" bzw. die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse Deines Vaters angesiedelt ist. (Anruf genügt)

Und nicht vergessen, auch wenn es an die Gefühle geht - sachlich bleiben!

Viel Erfolg dabei

hinkukker

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Erstens: Es ist unerheblich, ob Ihr im Haushalt eurer Eltern lebt oder nicht!

Zweitens: Generell kann eine Unterhaltspflicht von Enkeln bestehen, aber nach §94. Abs. 3 Sozialgesetzbuch XII geht ein solcher Anspruch nicht automatisch auf den Sozialhilfeträger über.

Drittens: Wenn Ihr ganz sicher sein wollt, informiert Euch direkt beim Sozialamt (oder bei der Pflegekasse in Eurer Krankenkasse) Dort wird man Euch korrekt informieren, ohne Euch den Kopf abzureißen oder unter Druck zu setzen.

Nur Mut

hinkukker

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Da wirst Du kaum etwas machen können, da es wohl keine Beweismöglichkeiten gibt. Wenn der "Tresor" eine von diesen kleinen grünen Kassetten ist: den kann ein "Könner" auch mit ner alten Haarnadel öffnen.

Wenn die Heimleitung "liebenswürdig" ist könnten Sie Dir bei der Endabreichnung eine kleine Gutschrift einräumen. (Deren Haftpflichtversicherung kommt für so etwas nicht auf( Das mit den Wertsachen -keine Haftung- ist meistens auch schon im Heimvertrag festgehalten.

Die Polizei-Anzeige wird im Sande verlaufen!

Schade, dass Ihr zur Trauer und den Kosten auch noch so einen, sicherlich auch ideellen Verlust habt.

Mitgefühl für Euch

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Auf jeden Fall erhältst Du automatisch  zum " Vertrags-Ende" eine Endabrechnung zum Todestag. Dann wirst Du für die restlichen Tage des Monats eine nachvollziehbare Gutschrift erhalten.

Falls es Schwierigkeiten (selten) gibt, ruf mal bei der Heimaufsicht oder Pflegekasse an.


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Sie sucht in Dir den Romantiker und so fehlen Ihr zum wertvollen Geschenk eben die einfühlsam ausgesuchten Blumen.

Also beim Nächsten Mal:

Eine langstielige rote Rose, von der Floristin schön mit Grünzeug gebunden, in durchsichtigem Paier eingepackt...und Du hast das glücklichste Mädchen der Welt, das Dich bewundert und nicht "ankackt"...Versuchs mal!

Schönes Weihnachtsfest

hinkukker

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Wenn Deine Krankheit Dich nicht generell an der nicht leichten Arbeit in Deinem Beruf hindert, könntest Du Dich in einem Alten-Pflegeheim bewerben. Du solltest bei einer Bewerbung offen darüber sprechen, denn In der Seniorenbetreuung kann es für die Pflegebedürftigen beruhigend und angenehm sein, eine bestimmte (hoffendlich freundliche) Pflegekraft stets zur selben Tageszeit anzutreffen. (bis auf Deine Freizeit natürlich)

Das ist für Deine Vorgesetzten eine reine Organisations-Frage.

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Schau mal in den Pflegevertrag: Viele Heime haben eine Haftpflichtversicherung, die auch für demenzbedingte Schäden aufkommt.

Hier hilft vielleicht auch ein Anruf bei der zuständigen "Heimaufsicht" (Stadt- oder Kreisverwaltung)

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Für diese amtliche Begutachtung werden keine Gebühren erhoben. Das gilt auch, wenn im Auftrag des Amtgerichts ein "Verfahrenspfleger" zur Begutachtung erscheint. Diese "amtliche Genehmigung" ist vorgeschrieben, damit sich die Heimleitung nicht der Freiheitsentziehung schuldig macht.

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