eine "Betreute Wohnanlage" sollte im Wohn- und Bereuungsvertrag wohl auch den Passus "Betreten der Wohnung im Notfall" audweisen. Dann darf und "muss" sogar die Wohnung betreten werden.
Beispiel aus meiner beruflichen Tätigkeit: eine alte Dame, sehr selbständig und selbsbewußt, hatte schriftlich jegliches "Einmischen in ihre Privatsphäre" verbeten. An dem bewußten Schicksalstag wurde sie weder beim Frühstück noch beim Mittagessen gesehen.
Abends wurde sie von einem Familienmitglied, das einen Schlüssel der Wohnung hatte, nach einem morgendlichen Schlaganfall hilflos vorgefunden.
Folge: einige Jahre im Koma auf der Intensiv-Pflegestaion der Einrichtung...
Hoffendlichpassiert Euch so wtwas nicht!
hinkukker