Wenn ein Mensch körperlich eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehört, sich jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, sich auch körperlich diesem Geschlecht so gut wie möglich anzunähern. Es ist also eigentlich ein Mann, der lieber eine Frau sein möchte und sich umwandelt.

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In manchen Läden steht auf dem Kassentisch sowas wie "hier keine Magnetkarten ablegen". Dort werden die Sicherungen der Produkte entfernt. Ist es möglich, dass du deine Karten regelmäßig darauf ablegst? Oder tausche mal für einige Zeit dein ganzes Portemonnaie mit einem komplett anderen ohne Druckkopf aus (zB mit Reißverschluß) und schaue, wie es nun aussieht... :-)

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Aufgrund des allseits bekannten Brauches, den männlichen Jecken an Karneval an die Krawatten zu gehen, kommt weder eine Schadensersatzpflicht noch eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung in Betracht. Trägt ein männlicher Rheinländer an Fastnacht eine Krawatte, so ist hier von einer stillschweigenden (konkludenten) Einwilligung des Krawattenträgers auszugehen.

Man sollte sich jedoch dann davor hüten, wenn z.B. der Vorgesetzte gerade frisch eingestellt wurde und noch dazu kein wirkliches Verständnis für den allseits bekannten Brauch vorliegt. Das Amtsgericht Essen gab hier einem Krawattenträger Recht und verurteilte den Jecken zu einem Schadensersatz in Höhe von 40 DM. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist hierbei jedoch in keinem Fall angemessen. Einzige Ausnahme wäre, wenn zuvor bereits eine einschlägige Abmahnung vorlag.

Anders mag es außerdem aussehen, wenn auswärtigen Krawattenträgern der Schlips abgeschnitten wird. Gerichte außerhalb des Rheinlandes mögen durchaus dazu tendieren, dem Opfer Ersatzansprüche zuzusprechen, was teilweise auch recht teuer werden kann. So hat das Amtsgericht Essen entschieden, dass ein Schlipsträger das Abschneiden der Krawatte nicht hinnehmen muss und verurteilte die Frau zu Schadensersatz. Den Schlipsträger treffe auch kein Mitverschulden, nur weil er an Weiberfastnacht eine Krawatte trug (AG Essen, 03.02.1988, Az.: 20 C 691/87). (js)

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Hier kannst du gucken ;-)

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Die Tasche gibt es in der jeweiligen Stadt. Möchtest du zB eine Tasche mit Berlin drauf, dann bekommst so eine Tasche bestimmt bei der Touristenzentrale in Berlin oder in Souvenirläden.

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Im MIetvertrag (auch in deinem) steht eigentlich, wie die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden muss. Da kann zB besenrein oder Tapetenfrei und weiß gestrichen stehen.

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Kann ich selbst Mietminderung machen oder muss ich das über einen Anwalt machen?

Mietminderung folgender Mängel:

Abflusstau in laufe der Jahre (20-38%) Fenster undicht ( Badfenster Lässt sich garnicht mehr richtig schließen ) (5-50%) feuchtigkeit in der wohnung ( trotz regemässigen lüften sind die fenster, vorallem in der küche klatsch nass) (5-50%) Geruchsbelässigung ( vorallem im Sommer wegen den neben uns Wohnenden Nachbar der ein Messi ist ) (7-12%) Heizung Klopfgeräusch ( vorallem in den kinderzimmern muss alle 2-4 Tage entlüftet werden ) (5-20%) Rattenbefall in der Warmen Jahreszeit wegen den Nachbar der ein Messi ist (100%) Schimmelbefall in den Fensterecken (10-80%) Schwalben verunreinigen Fensterbretter und Haus (5-20%) Wärmeverlust wegen schlechter Isolierung wegen schlecht oder garnicht dichte Fenster (10%) Wohnungstüre nicht verschließbar (5%) Zugluft wegen schlechter Isolierung (10-20%)

Wohnungsmängel die mit Mietverwaltung aufgenommen worden sind. Folgende Mängel wurden am 03.06.2009 aufgenommen:

Türschließbleche der Wohnungstüren erneuer ( wurde immer noch nicht gemacht ) Fenster im Schlafzimmer ( Schließvorrichtung ) ( wurde auch noch nicht gemacht ) Kinderzimmer Kurbelhalterung erneuern ( wurde auch noch nicht gemacht ) , Lichtschlater-Blende erneuern ( wurde bereits erletigt ) Dachfenster verschlissen aufgrund Feuchtigkeit ( wurde auch noch nichts unternommen ) Thermostat im Kinderzimmer ( wurde erneuert )

Dann zum Schluss hin unternimmt der Vermieter auch nichts gegen den Messi der im Mehrfamilienparteinhaus lebet, ob wohl sich mehrere Mieter schon des öftern persönlich beschwerd hatten. Wir werden immer wieder von Ihn belässtigt, beleidigt und auch provoziert wobei auch unsere und im Haus lebende Kinder mit einbezogen werden!!!

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Die MIethöhe ist im MIetvertrag festgelegt und kann auch bei größten Mängeln nicht eigenständig gemindert werden. Das kann dir am Ende noch großen Ärger bringen und deshalb nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt und dann ran an den Vermieter ;-)

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Rente wird bei der deutschen Rentenversicherung beantragt und die prüfen dann auch ob ein Anspruch besteht. Ggf. kannst du dich auch mal beim Sozialamt beraten lassen.

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Die beste Antwort wirst du im Jobcenter bekommen. Du hast ja einen Bedarf- Regelleistung und Kosten für die Unterkunft- und dem wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen gegenüber gestellt. Also Telefon wird schonmal nicht übernommen und die Renovierungskosten sind auch fraglich. Die Kosten für Miete, Neben- und Heizkosten werden auch nur im angemessenen Rahmen übernommen. Hast du dich schonmal nach Wohngeld erkundigt?

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Einen schriftlichen Antrag bei der Dame von der Leistungsabteilung stellen. Aber mach dir keine großen Hoffnungen.

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