Ja Darfst du den nur der Verkauf unter 18 ist verboten nicht jedoch der Zugang.
DER EU Führerschein ist nicht ungültig solange er die 186 TageWohnsitz einhält .
Die FEB muss diesen Führerschein anerkennen wen er regelkonformerneut gemacht wurde mit Prüfungen.
Auch eine Nutzungsuntersagung ist nicht möglich da er durch dieneuen Prüfungen seine Fahreignung wieder hergestellt hat.
Aktuelle Urteile belegen das .
Wichtig sind die 186 Tage Wohnsitz nachweislich und eben FührerscheinAusstellung nach der Sperre.
Eine Nutzungsuntersagung ist nur dann möglich sollte er wieder auffälligwerden und erneut es zur Frage der Fahreignung kommt.
Aus Erfahrung kann ich sagen das ich einige Personen kenne diegenau aus Polen ihren EU Führerschein haben und keine 15 Jahre verstrichen sindund keinerlei Probleme haben sei es in Kontrollen oder bei Verlust, eine Ersatzausstellung( EUCARIS ) im Schnitt zwischen 2 - 4 Wochen ist der neue Führerschein bei Verlustda.
Es ist richtig , dass er einen EU Führerschein machen, er musssich jedoch an einige Auflagen halten.
Die aussagen manch Personen hier das der Führerschein in der BRDnichts wert sind, ist Schlichtweg falsch.
Zum einen darf er kein Fahrverbot / Führerscheinsperre mehr habenbei Ausstellung des EU Führerschein.
Des Weiteren muss er sich nachweislich 186 Tage in dem Land inwelchem er einen Führerschein neu macht aufhalten, die Ausstellung kann vorhererfolgen jedoch ist er nur dann gültig wen er die 186 Tage einhält.
Sollte er vor diesen 186 Tagen das Land wieder verlassen ist derFührerschein Ungültig.
anhand der erneuten Prüfung hat er seine Eignungszweifelausgeräumt und es bedarf keiner MPU .
Es gibt darüber schon genügend Urteile , nicht nur irgendwelchehalbfertigen Gesetzestexte einschreiben sondern wen das Ganze und auch dieUrteile dazu.
Sollte er jedoch wieder auffallen wird er in der BRD eineNutzungsuntersagung erhalten .
wer das nicht glaubt sollte einfach zu einem Fachanwalt gehen .
Das dir die Ämter etwas anderes erzählen wie auch aufmanchen MPU Seiten ist klar den es gibt in der EU nur 3 Länder bei denen eseine MPU gibt und diese Geldmacherei betreiben.
Es ist richtig , dass er einen EU Führerschein machen, er musssich jedoch an einige Auflagen halten.
Die aussagen manch Personen hier das der Führerschein in der BRDnichts wert sind, ist Schlichtweg falsch.
Zum einen darf er kein Fahrverbot / Führerscheinsperre mehr habenbei Ausstellung des EU Führerschein.
Des Weiteren muss er sich nachweislich 186 Tage in dem Land inwelchem er einen Führerschein neu macht aufhalten, die Ausstellung kann vorhererfolgen jedoch ist er nur dann gültig wen er die 186 Tage einhält.
Sollte er vor diesen 186 Tagen das Land wieder verlassen ist derFührerschein Ungültig.
anhand der erneuten Prüfung hat er seine Eignungszweifelausgeräumt und es bedarf keiner MPU .
Es gibt darüber schon genügend Urteile , nicht nur irgendwelchehalbfertigen Gesetzestexte einschreiben sondern wen das Ganze und auch dieUrteile dazu.
Sollte er jedoch wieder auffallen wird er in der BRD eineNutzungsuntersagung erhalten .
wer das nicht glaubt sollte einfach zu einem Fachanwalt gehen .
Das dir die Ämter etwas anderes erzählen wie auch aufmanchen MPU Seiten ist klar den es gibt in der EU nur 3 Länder bei denen eseine MPU gibt und diese Geldmacherei betreiben.