Wenn du/ihr es ok findest, dann ist es ok.
Rechtlich gesehen hast du großen Scheibenkleister gebaut, u.A. Urkundenfälschung - falls ich richtig liege.
PayPal ist äußerst locker, von denen wirst du höchstens ein Ausschluss vom Dienst und Einbehaltung eventueller Kontostände erwarten.
Was die andere Firma macht, kann ich dir nicht sagen. Entweder die wollen dich nur abschrecken oder die nehmen das wirklich ernst.
Wünsche dir Glück!
Rechtsklick auf die .exe-Anwendung und im sich öffnenden Kontextmenü "als Administrator ausführen".
Bei Spotify kannst du zu Hause übers WLAN (sofern Premium vorhanden) ganze Playlists etc. herunterladen. Dadurch verursacht Spotify keinen Datenverbrauch mobil.
Keine Angst, vom Rooten kann materiell nichts kaputt gehen. Es gibt genug, ausführlich erklärende Anleitungen auf YouTube und anderswo.
Geh am besten zum nächsten fähigen (!) Elektrohandel und lass dich beraten. Sag am besten deine Wünsche direkt dazu.
Du kannst die erstellte(n) Videodatei(en) im DVD Maker (ebenfalls von Windows Live) schön zusammenklatschen, mit einem schönen Menü versehen und auf einen DVD Rohling brennen(!), so kann jeder DVD-Player sie lesen.
Mit ihr drüber reden. Wenn sie nicht will, kannst du nichts tun, ist ja ihre Entscheidung.
Ich vermute mal, dass du weiblich bist.
Wenn nicht, auch nicht schlimm.
Mir persönlich gefällt komplett wegrasiert am besten, sieht einfach gut aus und macht manches einfacher.
No-IP mit Subdomain, CNAME Record auf Subdomain.
No-IP wird in anderen Antworten schon beschrieben.
Powerline ist schrecklich. Selbst auf dem eigentlich versprochenen Weg fallen Geschwindigkeit und Stabilität ein. Außerdem glaube ich nicht, dass du auf irgendeinem Gerät mehr als 150Mbit/s über WLAN reinhaust.
Mein Tipp: Kabel legen.
Die angesprochene Geschwindigkeit reicht voll und ganz, wie bei jedem Anbieter ist es aber davon abhängig, wie gut das Netz am entsprechenden Standort ist.
Durch YouTube Videos, vor allem mit hoher Qualität, geht jedoch sehr schnell dein Datenvolumen leer.
Schau doch in den Hardwareangaben nach.
Weil wir Deutschen Spießer sind. Wir sehen alles enger.
Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber spätestens beim Bedienen des Handys durch den Lehrer macht er sich strafbar. Hier in NRW ist es Gesetz, dass der Lehrer eingesammelte Gegenstände, die er übrigens nur einsammeln darf, soweit sie den Unterricht beeinträchtigen, nach dem Ende seiner Unterrichtszeit, dh. nach der Stunde, bei einer Doppelstunde nach dieser, wieder herausgeben muss.
Nein.
Nein.
Der zweite Haken ist, dass die Nachricht beim Anderen angekommen ist ....
Den gleichen verwenden
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