Bei uns bestand das Problem auch (mit Android-Handy). Nichts von allem hier Genannten hat geholfen. Durch Zufall aber dies: Ich habe in der DB-Navigator-App den Menüpunkt „BahnCard & BahnBonus“ aufgerufen, dann ganz unten „Kontakt zum BahnCard-Service“. Das übliche Anfrageformular öffnete sich *nicht*, stattdessen kam der Hinweis, dass die BahnCard nicht hinterlegt werden konnte. An dieser Stelle ließen sich noch mal alle BahnCard-Daten inkl. PIN (!) eingeben (ggfs. per Mail anfordern), danach wurde die BahnCard endlich richtig aufgeführt und auch der Komfort-Check-in war wieder möglich.
ein echter Bug in der App, der uns Stunden gekostet hat …

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Ja, das funktioniert, aber direktes Aufrufen einer URL mittels DuckDuckGo über den Homescreen – so wie über Safari – geht leider nicht, obwohl ich den Standard-Browser umgestellt habe. Trotzdem danke für den Hinweis.

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... hat sich erledigt. Mein Kabel war schuld: Für die Funktion als externes Mikro war es zu gebrauchen, als Verbindung zum externen Laufwerk aber seltsamerweise nicht. (Wie das wohl sein kann?) Anderes Kabel brachte mals wieder die Lösung.

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Ich hatte auch das Problem und mir einen Wolf im Netz gesucht. Andere Vorschläge mit Feldfunktionen halfen nicht. Diese Lösung hingegen klingt erst mal kompliziert, funktioniert aber fantastisch, danke!

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Hallo, eine Dummheit war das bestimmt. Ok, was als nächstes geschieht (ich bin kein Jurist und kein Polizist, kenne den Vorgang aber): Du bekommst demnächst per Post einen Anhörungsbogen der Polizei, die darin einige Formalien abfragt und vor allem wissen will, ob Du die Tat zugibst. Den Fragebogen musst Du fristgerecht ausgefüllt zurückschicken. Mein dringender Rat: Gib alles zu! Dann kommt es vielleicht zu einer Gerichtsverhandlung, wegen der nicht allzu hohen Summe aber vielleicht auch nicht. Dann ergeht ein Urteil ohne Hauptverhandlung. Einen Rechtsanwalt o.ä. brauchst Du in beiden Fällen nicht. Da Du nicht vorbestraft und geständig bist, wird das Verfahren evtl. gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Das wäre keine Vorstrafe und hätte keinen entsprechenden Entrag im Zentralregister zur Folge. Evtl. aber wirst Du zur Zahlung einer Geldstrafe (die Höhe bemisst sich nach Deinem Einkommen) verurteilt. Das wäre dann in der tat eine Vorstrafe. Dein jetziger Arbeitgeber aber erfährt davon in beiden Fällen nicht automatisch, und Du musst das auch nicht erzählen. Nur der nächste Arbeitgeber darf nach Vorstrafen fragen bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Wenn da eine (geringe) Vorstrafe drinsteht, hast Du Pech gehabt. Noch ein Tipp: Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, gib nicht nur alles zu, sondern zeige Dich aufrichtig reuig. Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du eine Art "Blackout" hattest, vielleicht in einer persönlichen Krise warst wg. Krankheit, Beziehungsstreit o.ä., steigt Deine Chance, ohne Vorstrafe davonzukommen. Alles Gute - und nicht mehr klauen!

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