Die abstrakte Frage bei Juristen lautet: Wer will was von wem, woraus? (Woraus heißt, auf welcher Rechtsgrundlage).

Will die Mutter der Behörde verbieten lassen, Kontakt zu einer Person aufzunehmen?

Dafür sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage.

Für die Behörde gilt der Grundsatz, dass sie von Amts wegen den Sachverhalt aufzuklären hat. Dafür kann es nötig sein, Informationen vom Vater zu erhalten. Ob sie den Vater um schriftliche Stellungnahme bittet oder zum Gespräch einlädt, ist eher eine Sache der Effektivität, keine Frage der Zulässigkeit.

Gegen häusliche Gewalt hilft die Polizei. Sollte es wieder dazu kommen, dann rufe sie schnellstens an.

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Am Ausgang des Komparators steht ein Signal zur Verfügung, das anzeigt, welche der beiden Eingangsspannungen höher ist. Wenn die Spannung am positiven, nicht-invertierenden Eingang höher ist als die Spannung am negativen, invertierenden Eingang, so nähert sich die Ausgangsspannung der positiven Versorgungsspannung. Bei umgekehrten Verhältnissen geht die Ausgangsspannung gegen die negative Versorgungsspannung. Und so funktioniert er auch wirklich.

so steht es im wiki zu Komparator analog

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Wenn ein Staat zur Geldzahlung verurteilt wird, kommt das Geld von den Steuerzahlern des Staates. Bei welcher Bank der Staat seine Konten führt, ist egal. Die sog. Haushaltskonten in Haushaltsplan des jeweiligen Landes haben damit nichts zu tun. In aller Regel wird die reine Geldwirtschaft von den Landes/ Bundes-Zentralkassen verwaltet. Einen Gerichtsvollzieher wird man nicht gegen den Staat einsetzen. Wenn es erst das Urteil gegen den Staat hat, dann zahlt er auch. Ausnahmen, wie Zypern, bestätigen nur die Regel.

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Hallo, das tut mir leid für dich.

Einen allgemeinen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Schmerzensgeld gibt es nicht. Wenn einer zahlen muss, dann ist das derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat. § 253 BGB regelt das.

Gegen Narben kann die Medizin heute schon sehr viel machen. Mit Narben Cremes fängt es an (Kelo Cote, Kelofibrase, usw.). Später kommen Hauttransplantationen dazu. Ein Bekannter hatte einen schrecklichen Autounfall und war auch im Gesicht völig entstellt. Nach vielen Behandlungen sieht er heute wieder gut aus.

Lass dich von Hautärzten beraten. Das wird schon wieder werden.

Ciao

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Hallo Ratirat hat vollkomen Recht. Ich gebe nur zu bedenken, dass der von dir bemerkte Riss vielleicht auch schon bei der Lieferung vorhanden war - also nicht Folge deiner ordnungsgemäßen Benutzung der Ware ist. Die Beweislast, dass der Fehler nicht schon bei der Auslieferung vorhanden war, trifft den Verkäufer. Ich würde die Ware zurück schicken, vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Geld zurück verlangen. Auf Reparaturangebote oder Nachlieferung eines neuen vom gleichen Typ würde ich mich nicht einlassen.

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Bitte, um was für eine Bewilligung geht es denn? Und wieso das Recht des Landes Österreich? Wenn die Firma in Deutschland eine Bewilligung haben möchte, geht es nach dem Recht der BRD.

Deine Frage verstehe ich nicht. Stelle sie bitte neu und gibt mehr Info´s

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Wende dich an das Ordnungsamt deiner Gemeinde/Stadt. Eigentlich braucht ihr eine Lizenz zum Verkauf von Alkoholika. Die gibts als vorläufige gaststättenrechliche Erlaubnis für ca. 40€. Nicht alle Ordnungsämter bestehen darauf. Also fragt nach.

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Das klingt doch wirklich sehr traurig.

Kontakt zum Jugendamt hast du doch schon. Da sprich mal vor.

Ein Verfahren zur "Lossagung" von den Eltern gibt es in Deutschland nicht. Ganz los wirst du sie also nicht. Aber wenn du Erwachsen bist, kann sie keinen Umgang gegen deinen Willen erzwingen.

Auch die Unterhaltspflicht der Kinder für die Eltern kann entfallen, siehe § 1611 BGB.

Damit du die geeigneten Beweismittel für § 1611 BGB dann auch hast, wenn du sie brauchst, frag beim Jugendamt nach, wie die dir helfen können.

Ich wünsche dir alles Gute

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Ist er im Nachhinein privat haftbar zu machen für seine amtierende Zeit als Geschäftsführer?

Hallo Leute,

ich bin seit 13 Monaten in einem kleinen Unternehmen (GmbH)tätig. Mein Chef ist nicht nur Inhaber, sondern auch Geschäftsführer. Ich habe viele Mitarbeiter kommen und gehen sehen. Gegangen sind alle, weil vertragliche Vereinbarungen (wenn es denn einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab) wie Höhe des Gehalts, Provisionen und Erstattung von verauslagten Spritkosten nicht eingehalten wurde. Viele klagen heute noch. Auch sonst sind seine Methoden nicht gerade gesellschaftsfähig. Nun hat er durch fehlendes Personal und keine Geschäftspartner, die noch was mit ihm machen wollen, das Unternehmen runter gewirtschaftet. Im Dezember wars denn soweit und es gab für die letzten vier Angestellten nur noch 60% Gehalt. Zwei Mitarbeiter sind daraufhin auch gegangen. Ich habe, da ich alleinerziehend bin und ohnehin mit dem Gehalt nicht leben kann und Aufstocker bin, beim Arbeitsamt den Rest auf 100% aufstocken lassen. Ich hatte eine Insolvenz befürchtet, aber so kam es nicht. Er kam auf die glorreiche Idee, das Unternehmen mit all seinen Schulden zu verkaufen und mit dem "neuen Geschäftsführer" den Sitz ins Ausland zu verlegen.(Briefkastenfirma) So macht er nun mit einem anderen Unternehmen neu weiter als wäre nie etwas geschehen. Ich habe immer nur Bruchteile und keine komplexen Aussagen dazu gehört, ausser, dass ich mir keine Sorgen machen soll, denn er stellt mich mit Veräußerung der alten Firma in die neue ein. Da er mir durch die Veräußerung keine Arbeitsmittel mehr zur Verfügung stellte und ich außerdem noch mit Aufgaben der Geschäftsschließung betraut wurde, die nicht zu meinem eigentlichen Aufgabengebiet gehören, konnte ich kein wirtschaftliches Ergebnis mir erarbeiten. Das alles zog sich von Ende Februar bis ca Ende März hin. Da sich für mich nun ein neues Arbeitsverhältnis ergeben hat ab 01.05. teilte ich ihm telefonisch mit, dass er sich bis 15.04. beeilen müsste, wenn er mich am 15.04.-zum 30.04. kündigen möchte. (ich habe zu keinem Tag eine schriftliche Mitteilung erhalten, zu wann das Unternehmen verkauft wurde, noch eine Kündigung) Nun kam eine Mail, dass er mich nur noch bis 15.04. beschäftigen kann und er somit am 13.04., zum 15.04. mich in die neue Firma anstellt und gleichzeitig fristlos kündigt. Vorher soll ich ihm aber noch eine Verzichtserklärung unterschreiben, in der ich bestätige, dass ich auf jegliche Forderungen gegen ihn verzichte. Wohlgemerkt, vor der letzten Gehaltszahlung! (die ich dann eh nicht mehr sehen würde) Ich teilte ihm dann mit, dass eigentlich nicht rechtens ist alles, weil alle Fristen nicht eingehalten werden, ich aber bereit bin dies zu akzeptieren und ich allerdings erst nach Eingang des Gehaltes das Schreiben mit dem Verzicht unterzeichne, da ich keinerlei Interesse habe zu klagen. Er besteht auf vorher und spielt damit, dass ich mich ja an den neuen Geschäftsführer wenden könne, auch mit Klagen und somit leer ausgehe, wenn ich nicht vorher unterzeichne. Nicht mal eine Kündigung werde ich bekommen

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Das klingt nach einem Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn ich dich richtig verstehe, zahlt er dir keinen Lohn mehr, will aber dass du trotzdem arbeitest. Und du hast eine Chance auf eine andere Arbeit.

Wenn der AG im Zahlungsrückstand ist, kann das die Kündigung des AN rechtfertigen - stimm dich mit der Arbeitsagentur ab, damit du dort keine "Sperre" bekommst.

Schalte den Staatsanwalt auf dem Wege der Anzeige ein.

Kündige nach Abstimmung mit dem Jobcenter /Agentur für Arbeit selbst schriftlich und klage den Lohn gegen die (alte) Firma ein. Dazu gehst du zum Arbeitsgericht und schilderst deinen Fall.

Und dann freue dich auf die neue Arbeit und sieh dir das Weitere aus der Ferne an.

Insolvenzstraftaten sind kein Lausbubenstreich - dem Gauner gehört das Handwerk gelegt.

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Hallo Kaetzchen,

heißt du wirklich so? Mein hier angegebener Name ist auch nicht der, der in meinem Personalausweis steht. Das ist auch o.k. so. Du musst deinen Künstlernamen nirgendwo eintragen lassen. Wo sollte er auch eingetragen werden?

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nettes Wort "Wildpinkeln".

Eigentlich ist das eine Erregung öffentichen Ärgernisses und kann mit Bußgeld belegt werden. Doch im speziellen Fall mag es einen rechtfertigenden Notstand geben.

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Stress mit dem Stiefvater?.... Nur Alle ratlos?

Ja, ich muss jetzt um Rat bitten.

Vorgeschichte: Meine Eltern haben sich vor 4 Jahren getrennt (geschieden). Meine Mutter hat nun auch einen Freund (was ich auch eigentlich völlig ok finde) nur wir sind letztes Jahr im August/September alle 4 in eine Wohnung gezogen. Mein Bruder ist in Kiel weil er Probleme hatte (wegen der Trennung). Und seitdem ist er total fies zu mir.

Was er macht und was ich mache: Ich bin nicht die aller dünnste, sondern habe auch so meine paar Kilo Übergewicht. Und mein Stiefvater Beleidigt mich immer(Ich esse zu viel, ich soll weniger essen usw. obwohl ich schon weniger esse).Und er macht einfach NIX in der Wohnung(ok, 1 x in der Woche aber auch nur wenn man ihm es sagt). Er kommt um 14/16 Uhr nachhause, legt sich hin bis 18uhr und setzt sich danach an den Pc.Er raucht sehr viel (meine Mutter auch aber nicht so viel) er trinkt 10 Bier am Tag ungefähr. Achja und das mit dem Rauchen, ich habe es mit der Lunge d.h sie ist sehr empfindlich(aber das interessiert ihn nicht, er interessiert sich allgemein nicht an mich). Ich habe meiner Mutter das alles schon gesagt aber naja, Blind vor Liebe denke ich mal(sie redet naja versucht es aber er antwortet dann nie). Ich darf nicht meine Meinung sagen weil ich sonst ärger bekomme von meiner Mutter. Ich habe das alles schon meinen Großeltern (54/55Jahre) erzählt, und sie sind schockiert(außer das mit den Beleidigungen) aber sie sagen das sie sich das schon gedacht haben, sie finden auch schlimm das er soviel raucht und trinkt. Meine Oma wollte dann mal mit ihm reden doch mein Opa meinte dass, das sowieso nichts bringen würde(und er hat recht).Seit wir alle zusammen wohnen klappt das mit Schule auch nicht mehr so richtig, ich wurde gemobbt und muss in eine Psychartrie (wo man am Wochenende nachhause kann).

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen , und tut mir leid für den langen Text nur ihr musst ja alles wissen um mir helfen zu können.

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Hallo, deine Lebenssituation ist bestimmt nicht leicht. Kopf hoch, das Wetter wird jetzt besser und man kann viel mehr Zeit draußen verbringen. Frische Luft und ein paar gute Freunde können dir jetzt am Meisten helfen.

Mit Rechtsauskünften allein per Mail wird dir wohl niemand wirklich helfen können. Es gibt die Familienberatung, die hier helfen wird. Frag mal nach dem Jugendamt. Dort rufst du an und die werden das vermitteln.

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Kabel haben vor und hinter Türen nicht herum zu liegen. Der Eigentümer / Besitzer hat die Verkehrssicherungspflicht und dafür zu sorgen, dass solche Stolperstellen entsprechend gesichert sind (Kabelkanal). Die Rechnung würde ich sofort zurück schicken. Auf das Alter des "Stolpernden" kommt es überhaupt nicht an. Das hätte auch jedem Erwachsenen passieren können,

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Was hast du um 23.00 Uhr noch im Internet zu suchen, mit deinen 13 Jahren. Ab ins Bettchen und gute Nacht.

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Für eine halbwegs sichere Auskunft möchte ich wissen, ob du "Genossin" bist, also einen Anteil an der Genossenschaft erworben hast. Dann gilt nicht das "normale" Mietrecht, bei dem die ungenehmigte Unervermietung einen Kündigungsgrund darstellt.

Allgemein gilt: gehe zur Verwaltung und erzähle deine Geschichte. Wenn du erst schreibst, kommst du aus deiner Darstellung nicht mehr raus. Das ist manchmal nicht so gut.

Ein reiner Mieter würde darstellen, dass er häufig Besuch von der gleichen Person erhält, die aber nie länger als 4 bis 5 Wochen bleibt - und dann nach kurzer Zeit wieder kommt. Das ist im Mietrecht nicht verboten.

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Ordnungshaft trotz Alkohol?

Hallo. Ich habe folgende Frage:

Gegen Person A gilt ein Beschluss des Amtsgerichts, welcher ein Kontaktverbot beinhaltet. Person A hat gegen diesen Beschluss verstoßen. Person A war alkoholisiert, doch dies bestreitet die Person B welches den Beschluss beim Amtsgericht "bewirkt" hat. Zwei weitere Zeugen können Person B bezeugen, dass PErson A nüchtern war.

Perso A erhält einen Beschluss vom AG in dem 3 Monate Ordungshaft festgestzt wird. Person A legt sofort die zulässige Beschwerde ein und begründet diese auch, u.a. mit dem nicht vollständigen Besitzt der geistigen und körperlichen fähigkeiten, zurück zuführen auf den Alkohol. Person A erklärt alkoholisiert gewesen zu sein und nennt ebenfalls zwei Zeugen, welche bezeugen können, dass Person A zur "Tatzeit" alkoholisiert war.

Das AG stellt Person A nun einen neuen Beschluss zu und erklärt, dass PErson A eine Schutzbehauptung (alkoholsisiert gewesen zu sein) erklärt. Die Entscheidung liegt nun beim OLG.

Hinweis: PErson A besucht eine Suchtberatung seit 2, 3 Monaten (zwecks alkoholmissbrauch - und hat dies auch dem AG mitgeteilt und bewiesen) und zur "Tatzeit" wurde keine Polizei herbeigerufen, welche den alkoholisierten Zustand bzw. nüchternen Zustand hätte beweisen bzw. feststellen können.

Wie wird das OLG entscheiden? Muss Person A die Ordnungshaft antretten und wenn ja wieso (wie will man den Zustand von Person A zur Tatzeit jetzt noch festellen)?

Vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

fannymac

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Alkohol ist kein "Entschuldigungsgrund".

Kennt ihr nicht den Witz: Steht ein Verkehrssünder, der alkoholisiert Auto gefahren ist, vor dem Richter und sagt: "Glauben sie mir bitte, Herr Richter, wenn ich nüchtern gewesen wäre, wäre mir das nicht passiert".

Daher meine Vermutung, dass es beim OLG nichts wird. Wir sind nun mal für unsere Handlungen verantwortlich, auch wenn nicht alle das wahr haben wollen.

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Tut mir leid für dich. Dein Noch Ehemann und du haftet als Gesamtschuldner. Die neuen Eigentümer können es sich aussuchen, von wem sie die Räumungskosten erstattet verlangen. Sprich mit ihnen. Wenn du sie überreden kannst, gegen deinen Ehemann vorzugehen, dann bist du erst mal raus. Wenn er später von dir die Hälfte der Kosten erstattet haben möchte, sollten deine Helfer bezeugen können, dass du deinen Teil geräumt hattest. Mach auch noch Foto´s von dem Rest, der da ist. Kannst du sie nicht überreden, dann beleibt nur der Regreß beim "Ex".

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Entwarnung!

Die Ex Freundin würde ein Eigentor schießen, wenn sie zur Polizei geht. Die Aufzeichnung des Telefonates ohne Ankündigung ist selbst schon strafbar - wie Thegrow geschrieben hat.

Das Mädel hat also nichts in den Händen um deinen Kumpel zu belasten, sondern nur etwas, was sie selbst belastet - und fertig.

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Ständig Belästigung durch Moped

Folgende Situation: A wohnt in einem "Dorf" mit 3 Häusern und einem Bauernhof (ganzer "Ort" besteht aus insgesamt 4 Familienhäusern) Er betreibt in seinem Haus eine Pension und vermietet Gästezimmer. Hinter seinem Garten grenzt der Grund des Landwirts an, wo eine private Feldstraße des Landwirts entlangführt. Der Landwirt sowie die anderen beiden Familien haben Buben im Alter von 10-15 Jahren und die Eltern sind miteinander befreundet, da die Kinder im gleichen Alter sind. Diese haben von ihren Eltern Mopeds zur Verfügung gestellt bekommen, mit denen sie den ganzen nachmittag nachdem sie von der Schule gekommen sind, auf dem privaten Feldweg des Landwirts mit 5 Mopeds studenlang hin und her fahren, und das direkt 10 meter von der Terrasse des A; der fühlt sich enorm gestört und belästigt von der Lautstärke dieser dröhnenden kleinen Mopeds und der Geruchsbelästigung durch andauernde Abgase im Garten.

Dem Landwirt und den anderen Eltern kümmert es wenig, da sie auf der anderen Seite wohnen und deshalb von dieser Lärmbelästigung nichts mitbekommen, sehr wohl aber wissen, dass deren Kinder dort den ganzen Nachmittag entlangbrettern und mit den Mopeds "spielen". Nach einer Aussprache mit dem Landwirt meint dieser, es sei doch gar nicht so schlimm und A solle sich mal nicht so haben und den Kindern auch bisschen spaß gönnen, dass sich der A belästigt fühlt, wollte er gar nicht so zur Kenntnis nehmen... A will andererseits auch nicht sofort den Spielverderber spielen im Dorf, er weiß nicht wie er sich verhalten soll.

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Wie man in einem solchen Mini Dorf als "Zugereister" klar kommt, ist keine Rechtsfrage. Die Leute sind oft aufeinander angewiesen - spätestens wenn es im Winter tüchtig schneit. Ein öffentlichen Räumdienst wird´s wohl kaum geben. Aber ein Landwird hat geeignetes Gerät und hilft den anderen, wenn man sich versteht.

Dieses Grundverständnis kann durch geeignete Sozialkontakte gepflegt werden - Flasch Bier und so.....

Die Unterlassungsklage gegen den Landwirt könnte zwar ein gerichtlicher Erfolg werden, doch eine menschliche Niederlage.

Vielleicht fällt euch was ein, was den Kindern Spaß macht und sie vom Moped fahren ablenkt - z.B. Fußball.

Ciao

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Hallo, das Beste ist es, ins Gespräch zu kommen. B hat "erfahren" = "gehört" (?), dass A eine Kabel verlegt haben soll. Stimmt das überhaupt?

Wenn es ein Kabel des örtlichen Versorgungsunternehmens ist, dass dieses für die Versorgung von B verlegt hat, dann sind wir im Energiewirtschaftsrecht und eventuelle Ansprüche richten sich gegen den Versorger.

Ist B eine Baggerfahrer, so dass er selbst den Kabelgraben ausgebaggert hat? Könnte es eine Baufirma gewesen sein? Hat B die Firma angewiesen, auf dem Grundstück des A zu baggern? Dann, aber wohl nur dann, wäre der B in der Pflicht zu beseitigen oder zu entschädigen (Rechtsgedanke aus § 912 BGB).

Wünsche nette Nachbarschaft

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