Antwort
Also, Freunde, fest steht: Wandert ein deutscher Rentner in ein EU-Land aus, wird ihm nach wie vor von seiner Rente der Versicherungsbeitrag abgezogen, er also in Deutschland pflicht- bzw. zwangsversichert bleibt. Ich habe viele Jahre in Russland gelebt, war dort kostenfrei krankenversichert, Rente Brutto gleich Netto. In den nächsten Tagen verlege ich meinen "gewöhnlichen" (Amtsdeutsch für ständig) Wohnsitz nach Lettland (EU-Land). Obwohl es dort u.a. keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt, muss ich in Deutschland pflichtversichert bleiben, zahle also einen hohen Beitrag an die Krankenkasse, deren Leistungen jährlich geringer werden.