Hallo! Ich habe bei einem Online-Händler 6 Kartons Weine gekauft. Nachdem ich ein paar geöffnet hatte, musste ich bei zwei Weinen "Korkschmecker" feststellen. Ich habe daraufhin bei diesem Händler reklamiert und bekam kostenlosen Ersatz. Der Rücktransport wurde auch anstandslos übernommen.
Jetzt habe ich nach 3 Monaten wieder einige Weine geöffnet, mit dem gleichen Resultat. Wieder waren einige Weine mit Korkgeschmack dabei. Der Händler will zwar umtauschen, aber weigert sich die Rücksendekosten (die er beim ersten Mal noch getragen hat) auch für diese Rücksendung zu übernehmen.
Wie ist denn nun die Rechtslage? Ich meine er muss die Rücksendung auch wieder tragen, da ich ein Recht nach BGB §433 auf Ware "frei von Sachmängeln" habe.
Kann ich mein Recht auf kostenlosen Umtausch wieder geltend machen. Oder muss ich die Hinsendekosten für den Umtausch selbst tragen?