Mir ging es selber auch so, hab im August 2008 telefonisch einen Vertrag mit primacall geschlossen in der Annahme, ich würde nur meinen Telekom-Vertrag dergestalt "verbessern", dass ich zusätzlich zu der Telefon- und Internet-Flatrate noch 15 Freiminuten ins Mobilfunknetz bekomme. Erst nach einigen Monaten merkte ich, dass ich seitdem bei primacall wegen der preselection für alle Gespräche ins Festnetz bezahlen musste, obwohl ich sie ja bei der Telekom umsonst hatte. Daraufhin widerrief ich sofort die erteilte Einzugsermächtigung bei primacall, was sofort akzeptiert wurde und kündigte den Vertrag fristlos, was nicht akzeptiert wurde. Nachdem ich über die Telekom die preselection aufheben lassen hatte, bekam ich nur noch Rechnungen über die Grundgebühr von primacall, die ich aber nicht mehr bezahle. Dies habe ich primacall auch mitgeteilt samt Begründung (betrügerische Aquise), was die aber überhaupt nicht interessiert. Inzwischen hat primacall einen Anwalt für die Eintreibung der bis zum Ende der Laufzeit noch fälligen Gebühren beauftragt. Dem habe ich dasselbe mitgeteilt, bis jetzt noch keine Reaktion. Streitwert ist momentan ca 330 Euro. Zu den Fragen also nochmal konkret: Kündigen kann und sollte man in dem geschilderten Fall auf jeden Fall Mit der Aufhebung der Preselection durch die Telekom entfallen die Gesprächsgebühren. Ob man mit der Weigerung, die Grundgebühren bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen, durchkommt weiss ich noch nicht. Für die von primcall beauftragte Anwaltskanzlei sind die Aufträge bei dem geringen Streitwert wenig attraktiv, daher warte ich jetzt erst mal ab, vermute , es kommt ein Vergleichsangebot. In den Einträgen des blogs "Spreeblick.com" (alle von 2007) wurde immer wieder empfohlen, sich an die Berliner Verbraucherzentrale zu wenden. Dies werde ich jetzt auch als nächstes machen.

...zur Antwort