Hallo Kevin, Gipskarton gehört nicht zu den verputzbaren Untergründen. Unter Verputzen mit Rotband verstehe ich 10mm und mehr. Eine Endbeschichtung aus einem dünnlagigen Edelputz ist denkbar. (2-3mm)

Vorher sollten die Fugen sauber und plan gespachtelt sein ggf. sollte auch ein feines Gewebe in den Fugen eingespachtelt sein, da es hier gerne zu feinen Rissen kommt. Danach sollte mit einem Sperrgrund/Haftsperrgrund die Gipskartonplatte grundiert werden (Herstellerangaben beachten!) und danach kann der Edelputz aufgebracht werden.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

MFG

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Hallo irirei, in Rheinland-Pfalz gibt´s den §62LBO der genehmigungsfreie Vorhaben regelt ( http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+RP+%C2%A7+62&psml=bsrlpprod.psml), dort ist z.b. eine Terrassenüberdachung bis 50m³ umbauten Raum als genehmigungsfrei angegeben.

Sobald aber daraus eine Art Wohngebäude wird (Wände, Heizung etc.), wird´s genehmigungspflichtig, da sich dann die Zuordnung/Bezeichnung des "Bauwerks" ändert.

Wenn man z.b. einen Carport aus Holz komplett mit Holzwänden schließt und als Abstellraum verwenden möchte, wird die Sache genehmigungspflichtig ,da er dann wie ein Gebäude behandelt wird, wenn er offen bleibt gibt´s keine Probleme.

MFG

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Hallo LeuSpee, wie habt Ihr Euch entschieden?

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