Ich weiß, meine Antwort war nicht wirklich hilfreich für dich. Folgendes habe ich ermittelt:

Frage: "Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen"?

Antwort: "Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist Die enstprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34). Eine erste Erklärung kann der Offenbarungsgrund für diesen Vers sein: Eine Frau kam zum Propheten Muhammad (s) und bat ihn um Erlaubnis ihren Ehemann zurückschlagen zu dürfen,weil dieser sie geschlagen hatte. Der Prophet erlaubte es ihr als Vergeltungsmaßnahme. Nach diesem Ereignis wurde der obige Koranvers herabgesandt, worauf der Prophet (s) gesagt hat: "Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere - was Gott will, muß das Beste sein". Hinter dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, daß im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muß: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt, nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter. Der Prophet Muhammad (s) drückte in Bezug auf das Schlagen der Frau sehr deutlich sein Mißfallen aus: "Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?" Er selbst hat auch nie eine Frau geschlagen.
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten".

Diese Stelle muss im Koran entfernt oder geändert sein, ich habe sie jedenfalls nicht gelesen. Dennoch wird hier beschrieben, dass Muhammad das Schlagen der Frau missbilligte, da er es zum Einen selbst nicht tat und zum Anderen sich nicht vorstellen konnte, dass es seine Anhänger taten...

Letztendlich bestimmt doch die eigene Empfindung über die Gewalt, die man zulässt. Ich weiß aus unzähligen Zeitungs- und TV- Berichten dass es auch in der westlichen Welt zigTausend Frauen und Männer gibt, die sich häuslicher Gewalt hingeben und weder in der Lage sind sich zu wehren, noch sich zu trennen.

Mein Apell an dich: Jeder Mensch sollte ein Leben voller Glück und Zufriedenheit führen können. Wenn deine Zukunftsprognosen ein Leben voller Gewalt zu werden scheinen, dann ist es, egal ob Muslime, Christen, Buddhisten, Hinduisten oder Athäisten kein Weg, den man beschreiten sollte!

Egal, wie sehr dir all diese Postings geholfen haben: Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!

...zur Antwort
  1. Lies den Koran doch selber! Dann wirst du feststellen, dass dort mit keinem Wort zu Gewalt aufgerufen wird! Der Islam ist laut Koran eine der friedlichsten Religionen die es gibt! Ich (Athäist), habe ihn zwei mal gelesen.

  2. Sex, den man mit Gewalt erzwingt, nennt man schlicht und einfach VERGEWALTIGUNG.

  3. Schon die Androhung, er würde dich schlagen, wenn er keinen Sex bekommt ist eine sexuelle Nötigung und somit ein Fall für die Staatsanwaltschaft!

  4. Wenn dein Freund so gewaltbereit ist, habe ich ein paar Tipps für ihn: GAZA, UKRAINE, SYRIEN...Soll sich der Penner doch dort austoben!!!

Nun habe ich eine Frage. Wie kann es sein, dass man mit 23 Jahren nicht in der Lage ist, Hirn und Geist einzuschalten um sich solche Fragen selbst zu beantworten? Ich meine es nicht böse, aber den Koran selber lesen...auf die Idee hättest du vor "Gute-Frage" kommen können. Und noch weniger begreifen kann ich, dass eine Frau bei ihrem Freund bleibt, der ihr schon für die Zeit nach der Eheschliessung Gewalt androht! Ich möchte mir gar nicht vorstellen, dass ihr eines Tages Kinder habt.

  1. Hier wäre meine nächste Frage: Wenn der Koran Pädophillie befürworten würde...würdest du ihm DEINE Kinder überlassen???

DENK MAL SELBER NACH!!!

...zur Antwort

Soweit ich weiß, ist das Ländersache. Bei uns in HH gibt es keine Regelung, die Kinder haben "narrenfreiheit".

Nun muss ich allerdings dazu sagen, ich habe Verständnis sowohl für die Kinder als auch für die Leute, die sich gestört fühlen. Ich habe meine Kinder zu unseren gesetzlichen Ruhezeiten erzogen. Soll heissen, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr war bei uns Ruhezeit. Dies habe ich im Sinne der Nachbarn praktiziert.

Heute wenn meine Tochter (20) mich besucht, ich meine Rockmusik auf "Regler nach rechts" höre, guckt sie auf die Uhr und ermahnt mich zur Rücksicht auf die Nachbarn.

Ich denke, wenn Eltern ihre Kinder zur Rücksichtnahme erziehen, Nachbarn allerdings auch weniger verbohrt sind, sollte eine Lösung zu finden sein.

Im Übrigen: Ich hatte bis vor kurzem eine Familie mit drei Kindern über mir wohnen. Die waren, selbst um mitternacht, so laut, ich dachte, die haben sich 'ne Bowlingbahn gebaut. Gehörschutz gekauft, rein in die Ohr'n und ich war das Problem los...

Nichts desto Trotz verstehe ich ihr Problem nur zu gut.

...zur Antwort

Ich bin seit 1984 ein glühender Onkelz- Fan und habe mir natürlich weder den Lausitzring, noch den Hockenheimring entgehen lassen. Gerade dir als sehr jungen Menschen möchte ich Eines sagen: Egal, was hier wer schreibt: Wenn du die Musik magst ist es schon einmal zwei Drittel des Wichtigen. Wenn du dazu noch die Texte verstehst und auch noch gut findest, hast du das letzte Drittel.

Lass dich einfach nicht auf dieses schwachsinnige "links-rechts-ja-nein-politisch" Gefasel ein, dann bist du auf dem richtigen Weg.

Und alle anderen Fragen beantwortet die Band in einem Buch:

http://www.amazon.de/Böhse-Onkelz-Danke-für-nichts/dp/3000017437/ref=sr_1_1/275-7457865-0842607?s=books&ie=UTF8&qid=1403966416&sr=1-1&keywords=Böhse+Onkelz

Gruß

...zur Antwort
Unterhalt trotz abgebrochener Ausbildung des Kindes?

Hallo an Alle,

Meine Tochter (18) hat im vergangenem Jahr eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin begonnen, die sie nach 2 Monaten wie der abgebrochen hatte, da der Chef sich 2mal ihr gegenüber im Ton vergriffen hatte. Seitdem ist ein dreiviertel Jahr vergangen, in dem sie nichts gemacht hatte. Mittlerweile wohnt sie mit ihrem Freund bei seiner Mutter. Gestern stand sie mit einem Hartz IV- Antrag vor mir. Dieser beinhaltete Hilfe zum Lebensunterhalt sowie ein Antrag auf das Unterhalt einer Wohnung. Ich bat sie, mir die Formulare für einen Tag hier zu lassen, um mich einlesen zu können. Auf meine Frage, warum sie statt arbeiten zu gehen, Hartz IV beantragt entgegnete sie mir, dass es ihr zustehe. Genau hier bin ich geplatzt und hab sie freundlich der Tür verwiesen. Nun meine Frage: Bin ich für sie unterhaltspflichtig? Muss ich von meinem Gehalt für einen Teil ihres Lebensunterhaltes aufkommen, obwohl sie zu faul zum arbeiten ist? Ich habe heute mit ihrem zuständigen Jobcenter 2 mal telefoniert um mich schlau zu machen. Allerdings habe ich auch 2 verschiedene Antworten bekommen. Der erste Bearbeiter riet mir, dem Amt mitzuteilen, dass sie bei mir wohnen könne (ich hätte den Platz) und somit kein Anspruch auf eine Wohnung zusteht. Die 2 Bearbeiterin riet mir widerum, einfach den Antrag nicht auszufüllen, somit bekommt sie auch keine Wohnung bezahlt.

Folgendes noch zu meiner Situation: Ich lebe seit 5 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung, meine Lebensgefährtin hat 2 Kinder (7 und 10) mitgebracht. Des Weiteren lebt noch mein 16jähriger Sohn bei mir. Und für ein weiteres Kind zahle ich mtl. 200 EUR Unterhalt. Mein Verdienst ist überdurchschnittlich, der meiner Lebensgefährtin ca. ein drittel von meinem.

...zum Beitrag

Hier mal der Stand der Dinge: Meine Tochter lebt nun glücklich in einer Beziehung und ist mittlerweile Bürokauffrau. Der Job macht ihr viel Spass. Achso und übrigens: Ich musste nicht einen Cent bezahlen;-)

Danke euch Allen...

...zur Antwort

Ich habe das gleiche Problem. Ein über 7,5t LkW blockiert mindestens 2, wenn nicht 3 Parkplätze. Auch ich gucke jedesmal aus meinem Küchenfenster auf das Auto. Auch ich habe überlegt, etwas zu unternehmen. Aber wenn man mal überlegt, was für einen Job sie haben, dass viele von denen dafür sorgen, dass unsere Ware rechtzeitig zum Kaufen im Supermarkt steht, dass unsere bestellte Ware pünktlich geliefert wird, um nur zwei Beispiele zu nennen...Ich denke, in ihren unterbezahlten Jobs haben sie es sich wenigstens verdient, dass wir vielleicht mal 'ne Straße weiter parken. Auch so kann man Dankbarkeit zeigen. Ich jedenfalls freue mich, dass wir unsere Brummifahrer haben. Und im Übrigen: Ich denke, wir haben schlimmere Sorgen als LkW's, die Parkplätze klauen;-)

...zur Antwort

Extras- Internetoptionen- Karteikarte "Verbindungen"- Punkt bei "immer die Standardverbindung wählen" setzen- übernehmen- ok...so sollte es funktionieren

...zur Antwort

Die "Bios- Geschichte" ist evt. unnötig, da neuere Systeme schon bei Systemstart die Auswahl für das Startlaufwerk geben...

...zur Antwort

Hm, du willst schwarz mit der Farbpatrone drucken???

...zur Antwort

Falls es ein Flachbildschirm ist: Nimm eine Taschenlampe und leuchte gegen den Monitor (am Besten im Dunkeln). Wenn du das Bild so eben gerade sehen kannst, ist der Monitor im A....!

Gruß

...zur Antwort

Adhoc den Festplattentod zu diagnostizieren ist einfach, wenn man keine Ahnung hat!

Falls nicht wichtige Daten drauf sind, wäre der Versuch einer Neuinstallation eine Option. Hier würde ich zuerst Vista empfehlen, da hier einige Daten im "windows.old" übertragen, bzw. übernommen werden.

...zur Antwort

Dein Laptop hat eine "falsche" Bootreihenfolge: Erstzugriff sollte das Laufwerk sein, der zweite die HDD. Bei dir ist's die HDD, die zuerst gebootet wird. Zuerst im Bios die Bootreihenfolge ändern. Moderne Bios' haben bei Systemstart eine Option, in der du dden Erstzugriff auswählen kannst...

...zur Antwort

Wenn du dich mit 19 Jahren dazu entschliesst, mit deinem Freund zusammen zu ziehen, dann ist wohl ein gravierendes Motiv, dass du auf eigenen Beinen stehen willst. Somit hast du, jedenfalls moralisch, nicht mal das Recht auf das Geld deines Vaters. Des Weiteren darf man auch nicht vergessen: Man darf ab 18 rauchen, Alkohol konsumieren, Auto fahren oder gar wählen gehen. Aber wenn es um die Gestaltung seiner eigenen Zukunft geht, wird nach Mama und Papa geschrieen...Frage mal anders herum: Sollte dein Vater berufsunfähig werden, wärst du bereit, ihn 19 Jahre lang mit 150 EUR monatlich zu unterstützen?

...zur Antwort