Ohne kleinen Waffenschein nicht erlaubt!!
Hallo,
es kommt hierbei immer auf den Charakter eines Menschen!
Nicht immer ist es ein gutes Zeichen, wenn alles erlaubt ist, denn es könnte Bequmlichkeit oder den Mangel einer festen Beziehung wiederspiegeln. Beobachte also genau sein weiteres Verhalten, denn eine Ferndiagnose ist in diesem Fall schwer zu stellen
LG
Hallo,
dieses Verhalten ist schlicht und einfach Urkundenfälschung!!
Alsoein Straftatbestand.
Muss allerdings zur Kenntnis der Polizei oder Staatsanwaltschaft gebracht werden
Geht übrigens auch Anonym!!!
Dein Verhalten ist schon sehr seltsam! Wenn Du keine Schuld hast, warum dann Dein seltsames Verhalten??
ersuche doch mal Deinem Chef den Vorgang aus Deiner Sicht zu schildern. Oder sind hier eventuell Drogen oder Alkohol im Spiel??
Frage: Ist das Inkasso Unternehmen immer noch am Ball?? Wenn ja, hat die Verjährungsfrist noch nicht begonnen und Du kannst immer noch das gerichtliche Mahnverfahren beginnen.
Wenn nicht, ist die Verjährung eingetreten!
Die E-Mail Bestätigung ist ausreichend, da Du diese ja ausdrucken kannst und es somit -schwarz auf weis hast-.
Gerichtliche Vorladung müßen befolgt werden! Ansonsten holt Sie die Polizei ab.
Pflichtverdeitiger werden nur im Strafrecht gestellt.
Was noch helfen könnte, wäre ein ärztliches Attest.
Wenn ein Detektiv im Markt ist, muss er die Dame festhalten, bis die Polizei eintrifft!
Sie selbst dürfen die Dame nur aufhalten und dem Detektiv übergeben!
Die Sendung muss an Dich zurück gehen, da der Absender ja bekannt ist!
Deine Anfrage allein ist noch keine Straftat!!
Allerdings könnte man Deine weiteren Aktionen als Belästigung einstufen. Ob sich allerdings die Polizei um diesen Fall kümmert, kommt auf den jeweiligen Beamten an. Probleme könnte es aber im bei der Internen geben, da Du scheinbar in einem Beamtenverhältnis bist.
Leider hast Du hier mit "Zitonen" gehandelt ! Leider gibt ein Versicherungs- Vertrag
keine Verpflichtung der Versicherung her, wie schnell sie einen Schadensfall abwickeln muss. Wenn Du es nicht auf einen Zahlungs Befehl ankommen lassen willst, mußt Du wohl oder übel die 150€ bezahlen.
Alles klar, aber warte damit nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist!
Gruß
Karl-Heinz
Liebe Tanja,
es gibt viele Gründe warum Du Dich -SO- reagierst! U.a. kommt hier eine Verlustangst zum Tragen, sowie mangelndes Selbstbewußtsein. Allerdings sitzt das Problem viel tiefer und leider muss ich Dir sagen : Ohne Hilfe schaffst Du es nicht !
Acht Jahre sind eine sehr lange Zeit und Dein Verkaltensmuster hat sich manifestiert. Suche dringend einen Psychologen auf!!!
Alleine kommst Du aus diesem Teufelskreis nicht heraus! Lass Dir helfen z.B. mit einer Therapie beim Psychologen!
Da der Beschuldigte -A- angegeben hat, dass Person B der Täter ist, wird voraussichtlich die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung von B anordnen!
Es scheint das hier Bilder von einer Überwachungs - Kamera gemacht wurden.
Wenn Du sicher bist, dass Du nicht geklaut hast, lasse es auf eine Gegenüberstellung ankommen. Ein Anwalt kostet eine Menge Geld und das lohnt erst, wenn im Vorfeld abgeklärt wurde, wer die Person auf den Bildern ist.
Da es sich hier, von kleineren Delikten abgesehen (Recht am persönlichen Bild usw)
handelt es sich hier um Erpressung sowie einer Morddrohung! Beides Verbrechen!!
Anzeige bei der Polizei ist hier, ohne wenn und aber, dringend erforderlich!!!!!!!!!!!!!!!
Interpol hat in den Ländern keine Polizeilichen Befugnisse!! Interpol ist eine reine Ermittlungsbehörde!
Festnahmen müssen dann von den Länder Polizei-Dienststellen durchgeführt werden.
Nein, Du musst der Polizei Dein Handy nicht aushändigen! Ein Richter muss das anordnen.
Allerdings machst Du Dich in den Augen der Polizei verdächtig.
Wenn Du kein schlechtes Gewissen hast, sollte es aber doch kein Problem sein, Oder?
Wie wäre es denn wenn Du Deine Bild Eingänge Kontrollierst und gegebenenfalls löscht.
Es gibt in solchen Fällen keine Rechtsvorschrift!
Sie sollte hier unbedingt eine gemeinschaftliche Zahlungsvereinbarung treffen,da ansonsten ein Zahlungsbefehl folgen könnte.
Wichtig: bezahlen Sie die bisherige Rate auf jeden Fall weiter, damit man Ihnen nicht Zahlungs Unwilligkeit vorwerfen könnte.
Verhandeln Sie Klug aber auch Bestimmt!!