Das hängt sehr stark von verschiedenen Faktoren ab:

a) Anzahl der Objekt

b) Höhe des Kaufpreises

c) Höhe der vereinbarten Provision

Je nach Lage in Deutschland erhalten Makler insgesamt zwischen 3 - 6 % Nettoprovision von Käufer und Verkäufer. Wenn du im Monat ein Objekt für 500.000 € vermittelst und 3 % Provision bekommt, sind das 15.000 € zzgl. MwSt. Aber hier muss du Kosten für die Akquise, Marketing und Vertrieb abziehen sowie für die Steuer.

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Ein Verkauf mit eingetragenem Nießbrauch ist definitiv möglich. Jedoch bekommst du nicht den aktuellen Verkehrswert für die Immobilie denn der Käufer kann ja nichts mit der Immobilie anfangen. Je nach Alter und mittlerer Lebenserwartung wird der Nießbrauchwert von der Immobilie abgezogen. Das was übrig bleibt, bekommst du auf dein Konto.

Es gibt Anbieter die Immobilien mit Nießbrauch verkaufen wie HausplusRente. www.hausplusrente.de

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Ganz einfache Antwort: Nein, keine Tücken für die Kinder. Beachtet nur das Thema Erbschaftssteuer. Da hilft euch gerne ein Steuerberater oder Notar.

Habe erst einen Artikel zu diesem Thema gelesen. Vielleicht kann dir diese Firma "HausplusRente" helfen.

http://www.sueddeutsche.de/geld/verrentung-wenn-das-haus-die-rente-zahlt-1.3421281

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Hallo, eine spezielle Lektüre ist mir nicht bekannt. Aber gerne kann ich dir deine Frage beantworten.

Das hängt einzig und allein vom notariellen Vertrag ab. Das Nießbrauch ist gesetzlich geregelt, jedoch kann man weitere Regelungen aufnehmen. Aber normalerweise hat der Nießbrauchgeber nichts mit der Immobilie zu Lebzeiten des Nießbrauchnehmers zu tun.

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Ja, da hast du mit deiner Recherche absolut Recht. Die Maklerin hätte dich auf dein Widerruf hinweisen müssen. Dies ist nicht passiert, trotzdem besteht dein Widerruf. Hier ein Artikel zum Thema:

https://www.heinrichsimmobilien.de/gesetz-auch-fuer-makler-widerrufsrecht-bei-maklervertraegen/

Der Widerruf besteht sowohl beim Auftraggeber (dem Eigentümer) als auch beim potenziellen Käufer.

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Das Mietrechtsnovillierungsgesetz tritt am 01.06.2015 in Kraft. Ob du eine Provision zahlen musst hängt nicht davon, wann der Mietvertrag geschlossen wird sondern ob du vor dem 01.06.2015 den Makler über eine Anzeige (Internetz, Zeitung, Flyer) kontaktiert hast. Solltest du dich bis zum 31.05.2015 auf eine provisionspflichtige Immobilienanzeige eines Maklers melden, musst du auch noch nach dem 01.06.2015 die vereinbarte Provision bezahlen. 

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Das neue Gesetz (Bestsellerprinzip) tritt erst zum 01.06.2015 in Kraft. Das bedeutet für alle Mietinteressenten, dass prinzipiell noch der Mieter zahlt. Das betrifft alle Maklerverträge und Mietwohnungen, die bis zum 31.05.2015 zwischen dem Eigentümer/Vermieter (Auftraggeber) und Makler geschlossen werden. Daher mein Tipp, warte noch eine bisschen. 

Sollte die Maklerin vom Eigentümer eingeschaltet worden sein und du über Sie ggf. die Wohnung anmieten würdest, müsstest du eine Provision bezahlen (wenn das eine provisionspflichtige Immobilie ist). Als Immobilienmakler in München stellen wir seit Januar 2015 bereits alle neuen Immobilienangebote auf "ohne Mieterprovision / provisionsfrei" um. Deshalb solltest du dich mit der Maklerin in Verbindung setzen, ob du die Provision zu zahlen hättest oder der Vermieter die Provision übernimmt (schriftlich). 

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Du meinst bestimmt ein Bieterverfahren. Ein Bieterverfahren ist aber keine Auktion im klassischen Sinn sondern eine alternative Form der Immobilienvermarktung.

http://www.heinrichsimmobilien.de/bieterverfahren-muenchen/
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Hallo metidjani,

nein, das geht leider nicht. Denn der Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten sowie die Schlüsselübergabe erfolgt erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung. Du könnstes ja das Haus (für 16.000 €?) beziehen und dann nicht mehr zahlen. Macht daher wenig Sinn. Wenn du 50 % vom Kaufpreis als Eigenkapital besitzt, geh zu einer Bank und kläre eine Finanzierung des Objektes. Wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist, bekommt du vom Notariat innerhalb von 2 - 6 Woche die Aufforderung den gesamten Kaufpreis zu bezahlen. Wenn du den Kaufpreis dann nicht zahlen kannst, müsste der gesamte Kaufvertag rückabwickelt werden und das kostet wieder Geld.

Viele Grüße aus München

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Hallo Kapp83,

als Immobilienmakler in München kann ich dir vielleicht ein paar Tipps geben:

  1. solltest du einen Makler für deine Suche beauftragen, ist max. eine Provision von 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. fällig
  2. wenn du noch etwas Zeit hast, warte bis 01.06.15. Da wird voraussichtlich das Bestellerprinzip für Mietimmobilien in Kraft treten. Dann sind alle Immobilien Provisionsfrei (die im Internet)
  3. einige Makler in und um München bieten Mietinteressenten eine Suchkundenservice an. Wir arbeiten mit einer Suchkundendatenbank und vermitteln ca. 50% unserer Mietobjekte dadurch, ohne die zu veröffentlichen.
  4. mach Suchflyer und lass die in dem Bereich verteilen, wo du leben möchtest. Kosten ca. 300 bis 600 € über Verteilservice
  5. wenn du bei einer Besichtigung bist, sei vorbereitet. Alle deine Unterlagen in Kopie samt netten Anschreiben an zukünftigen Vermieter.
  6. Reine Suchmakler gibt es meines Wissens nicht in München. Also einen der ausschließlich für dich sucht (noch nicht)

Viele Grüße aus München Andreas

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Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht geklärt. Einige rechnen mit dem 01.04.2015, andere mit dem 01.05.2015.

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Hallo kedikon,

als Immobilienmakler kann ich dir nur ganz dringend raten, mach eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder mehrere Praktika mit Zusatzausbildung über IHK usw. damit du dich rechtlich auskennst.

Wenn du mit den Begriffen wie Auflassungsvormerkung, B/N/L, Indexmiete, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Grundschuldbestellung nicht anfangen kannst ohne bei Google zu suchen, ist eine Ausbildung (egal in welcher Form) wirklich ratsam. Ansonsten bist du einer der schwarzen Schafe über die immer geschimpft werden.

Mit dem Startkapital kannst du gut beginnen. Halte deine laufenden Kosten gering aber ein Büro oder Arbeitsplatz (in Bürogemeinschaft) würde ich dir dringend raten. Es kommt immer wieder mal vor, dass Kunden einen im Büro besuchen kommen ... die will man ja nicht zuhause empfangen.

Wegen deiner "Vorstrafen?" musst du dich mit deinem Landratsamt einfach in Verbindung setzen. Für die Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen die auch dein Führungszeugnis. Dann wird entschieden. Viel Erfolg.

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Nein, die Provision hat sich der Makler erst verdient, wenn der Mietvertrag von dir und den Vermietern unterzeichnet worden ist. Vorher kann er nur darauf hoffen, dass das Bestellerprinzip noch nicht in Kraft ist.

Er kann dir tatsächlich aber vorher die Rechnung schicken (unseriös) aber zahlen musst du die erst wenn der MV unterzeichnet ist.

Gesetzlichen Grundlagen wurden ja bereits erwähnt; § 2 WoVermRG.

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Ein leidiges Thema in der Immobilienvermittlung. Seit Mitte Juni 2014 gilt ein neues Verbraucherschutzgesetz. Daher muss jeder seriöse Makler dich auf deinen Wiederruf hinweisen. Kosten entstehen dir nur, wenn du das Objekt kaufst.

Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.heinrichsimmobilien.de/informationen/gesetz-auch-fuer-makler-widerrufsrecht-bei-maklervertraegen-6897/

Viele Grüße aus München Andreas

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Wenn du für deinen Verkauf einen Makler einschalten willst, dann nimm dir doch einen aus deiner Gegend. Der sollte den Markt kennen und ist Vorort. Oder du nimmst es einfach selber in die Hand.

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Gesetz wird ab 01.04., 01.05. oder 01.06. in Kraft treten. Bis dahin ist alles wie in den letzten 50 Jahren. 😉

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Kleiner Tipp als Makler: 1. Nimm dir einen guten Kollegen aus deiner Gegend der dir auch eine Mietausfallversicherung anbietet, wenn du ihm den Auftrag gibst. 2. die zu zahlende Provision kannst du steuerlich geltend machen. 3. Vermietungsflatrate mit dem Makler vereinbaren, bedeutet dass wenn der neue Mieter innerhalb von X Jahren auszieht, der Makler die Anschlussvermietung kostenlos für dich übernimmt. Somit reduzieren sich deine Kosten.

Im Gesetz wird ganz klar beschrieben, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der ihn bestellt. In der Reihenfolge bedeutet das, dass du ja zuerst mit dem Makler einen Vermietungsauftrag eingehst und nicht der Mieter. Der kommt erst ins Spiel, wenn die Vermarktung bereits begonnen hat.

Nachteil des BP für Vermieter: vermehrter Wechsel der Mieter, höherer Arbeitsaufwand durch Bonitätsprüfungen, wesentlich mehr Anfragen mit provisionsfreien Immobilien (Emails/Telefon), oft fehlende rechtliche Zusammenhang (Vermieterbescheinigung ab November 15), fehlende Kenntnisse bei der Miete (Mietpreisbremse und Vergleichsmieten).

Persönlich und als Immobilienmakler sehe ich dem BP gelassen gegenüber. Hoffe das nehmen mir meine Kollegen jetzt nicht übel aber nach meinem Rechtsempfinden ist es einigermaßen gerecht. Wobei das aktuelle BP kein echtes BP ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Hier ein kleiner Artikel zum BP: http://www.heinrichsimmobilien.de/informationen/bestellerprinzip-pro-und-contra-tipps-chancen-risiken-6570/

Viele Grüße aus München

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Naja, da kommt es tatsächlich auf den Maklervertrag an. Hat dein Makler eine Leistungsgarantie im Vertrag? Eine Leistungsgarantie ist eine Verpflichtung des Maklers zu bestimmten und genau definierten Leistungen für die Vermarktung von Immobilien. Dazu würde auch die Inseration der Immobilie in Portalen zählen.

Sollte keine Leistungsgarantie im Vertrag sein, ist es wahrscheinlich ein Schachzug deines Maklers. Wie meine Vorredner auch geschrieben haben, ist es hin und wieder ratsam, eine Immobilie mal aus dem Netz zu nehmen, ggf. zu überarbeiten und dann neu zu inserieren.

Was eine Leistungsgarantie genau ist, findest du hier: http://www.heinrichsimmobilien.de/leistungen-immobilien/leistungsgarantie-muenchen-makler/

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Hallo imocar!

Die Unterlagen zusammenzustellen ist eigentlich Aufgabe des Eigentümers, wobei ein Immobilienmakler dem Eigentümer in der Regel die Arbeit abnimmt, vorausgesetzt der Makler hat vom Eigentümer die Vollmacht erhalten. Alle Unterlagen bekommt man entweder beim WEG-Verwalter, dem Eigentümer selbst oder über ein Notariat. Bei Grundstücken bekommt man über das Bauamt oder Landratsamt ebenfalls wichtige Informationen für den Verkauf.

Wir haben eine Checkliste für den Wohnungsverkauf erstellt. Da sind alle wichtigen und erforderlichen Unterlagen aufgelistet.

http://www.heinrichsimmobilien.de/informationen/checkliste-fuer-wohnungsverkauf-10-erforderliche-unterlagen-7138/

Hoffe wir konnten weiterhelfen. Viele Grüße aus München

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