Kleiner Tipp als Makler: 1. Nimm dir einen guten Kollegen aus deiner Gegend der dir auch eine Mietausfallversicherung anbietet, wenn du ihm den Auftrag gibst. 2. die zu zahlende Provision kannst du steuerlich geltend machen. 3. Vermietungsflatrate mit dem Makler vereinbaren, bedeutet dass wenn der neue Mieter innerhalb von X Jahren auszieht, der Makler die Anschlussvermietung kostenlos für dich übernimmt. Somit reduzieren sich deine Kosten.
Im Gesetz wird ganz klar beschrieben, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der ihn bestellt. In der Reihenfolge bedeutet das, dass du ja zuerst mit dem Makler einen Vermietungsauftrag eingehst und nicht der Mieter. Der kommt erst ins Spiel, wenn die Vermarktung bereits begonnen hat.
Nachteil des BP für Vermieter: vermehrter Wechsel der Mieter, höherer Arbeitsaufwand durch Bonitätsprüfungen, wesentlich mehr Anfragen mit provisionsfreien Immobilien (Emails/Telefon), oft fehlende rechtliche Zusammenhang (Vermieterbescheinigung ab November 15), fehlende Kenntnisse bei der Miete (Mietpreisbremse und Vergleichsmieten).
Persönlich und als Immobilienmakler sehe ich dem BP gelassen gegenüber. Hoffe das nehmen mir meine Kollegen jetzt nicht übel aber nach meinem Rechtsempfinden ist es einigermaßen gerecht. Wobei das aktuelle BP kein echtes BP ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Hier ein kleiner Artikel zum BP: http://www.heinrichsimmobilien.de/informationen/bestellerprinzip-pro-und-contra-tipps-chancen-risiken-6570/
Viele Grüße aus München