Heutige Stellungnahme unseres Vermieters.
Guten Tag Familie Hemmerling,
wir haben die Mitteilung der Hausverwaltung bekommen, dass Sie offenbar den Strom für die Außenbeleuchtung abgestellt haben und begründen das mit Sicherheit im Kinderzimmer oder Beschädigung durch Ihre Kinder. Es ist uns unverständlich, warum Sie aus unersichtlichen Gründen den Strom abstellen oder abgestellt lassen, obwohl Ihnen bewußt sein sollte, dass dadurch eine Gefährdung aller Mitbewohner und Besucher herbeigeführt wird.
Wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich die Stromversorgung wieder herzustellen. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass durch Ihr Verhalten die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümergemeinschaft untergraben wird und Sie die Gefährdung anderer Mitbewohner fahrlässig in Kauf nehmen. Eine mögliche Haftung für Personenschäden wird somit auf Sie übertragen, da Sie ganz offensichtlich vorsätzlich die Stromversorgung unterbrochen haben oder sich weigern die Stromversorgung wieder instand zu setzen. Selbst wenn ein Schaden durch Sie oder Ihre Kinder an der Stromversorgung in der Wohnung entstanden sein sollte, ist eine Instandsetzung durch Sie unverzüglich zu veranlassen.
Wir, das heißt wir als Vermieter als auch die Eigentümergemeinschaft des Hengstkamp 13 erwarten, dass innerhalb 2 Tagen die Stromversorgung der Außenbeleuchtung wieder hergestellt wird. Bei Nichtbefolgen sind wir gezwungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück die zuständigen Behörden zu informieren und einzuschalten.
Sie waren bereits beim Einzug darüber informiert, dass diese Außenbeleuchtung auf Ihre Stromversorgung läuft, Sie jedoch eine pauschale Vergütung durch uns erhalten. Wie Sie der Nebenkostenabrechnung entnehmen können, ist Ihnen diese auch gutgeschrieben worden. Es gibt also keinen Grund dafür, hier nach zwei Jahren plötzlich und unangekündigt durch einfaches Abstellen der Stromversorgung dagegen zu protestieren.
Ferner gibt es offenbar seit einiger Zeit Verständnisprobleme zur Parkplatznutzung. Zu Ihrer Wohnung gehört ein Kfz.Stellplatz, jedoch wird der separat ausgewiesene Gästeparkplatz von Ihnen ständig genutzt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dieses bitte zu unterlassen. Der Gästeparkplatz befindet sich als Gemeischaftseigentum im Besitz aller Eigentümer und soll, wie es der Name sagt, für Gäste zur Verfügung stehen. Was würden Sie bitte sagen, wenn andere Ihren Parkplatz ständig nutzen und blockieren ? Wenn Sie zwei Autos besitzen, muss einer davon eben am Straßenrand parken.
Für uns ist es insofern unverständlich, dass Sie die o.g. Tatsachen die letzten beiden Jahre anstandslos akzeptiert haben aber plötzlich Ihre eigenen Regeln aufstellen möchten. Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bzw. als Mieter in einer solchen Gemeinschaft kann aber nicht jeder seine eigenen Regeln aufstellen. Wir möchten Sie nochmals bitten, sich in die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders einzufügen. Wenn Ihnen das zuviel erscheint, müssen Sie eben ein einzelnes, freistehendes Haus mieten oder kaufen... aber auch da gibt es Nachbarn!!
Mit freundlichen Grüßen....
Was soll ich jetzt tun???