Wenn bei der ET-Versammlung keiner etwas dagegen hat und dies so protokolliert wird ist dies also nicht ausreichend. Es gab ja keine Dagegen-Stimmen und keine Enthaltungen, die sowieso nicht zählen.

Aber...

Wo genau im WE-Gesetz oder in welcher Verordnung oder in welchem Urteil ist die Regelung der Beschlussfassung mit "Ja - Nein - Enthaltung" als ausdrückliches MUSS für die Rechtsgültigkeit des Beschlusses zu entnehmen?

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Korrektur: 2 ET im EG und 1 ET im 1. OG haben Grünflächen

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Danke für alle Informationen bisher:

Die Fragestellung mal so:

...IST ES MÖGLICH...

dass ein NICHT-Beirat aber Eigentümer die offizielle Belegprüfung übernimmt, wenn der Beirat wiederholt wegen Langzeiturlaub verhindert ist. Und danach eine ET-Versammlung statt findet sowie die Jahresabrechnung erfolgt.

...ODER IST DIES ANGREIFBAR...

Voraussetzungen:

Bei einer 4-er-WEG ist ein Beirat nicht zwingend notwendig.

Ein 1-Mann-Beirat ist fragwürdig.

Dieser 1-Mann-Beirat fragt nicht alle Eigentümer vorher, ob die Belegprüfung erst Mitte Juli für diese i.O. geht, woraus folgert:

ET-Versammlung und Jahresabrechnung können wiederholt erst im August d.J. erfolgen.

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