Wenn bei der ET-Versammlung keiner etwas dagegen hat und dies so protokolliert wird ist dies also nicht ausreichend. Es gab ja keine Dagegen-Stimmen und keine Enthaltungen, die sowieso nicht zählen.
Aber...
Wo genau im WE-Gesetz oder in welcher Verordnung oder in welchem Urteil ist die Regelung der Beschlussfassung mit "Ja - Nein - Enthaltung" als ausdrückliches MUSS für die Rechtsgültigkeit des Beschlusses zu entnehmen?