Bafög Restrückforderungsbetrag, vorbestraft?
Hallo !
Das letzte Jahr habe ich BWL studiert (2 Semester) und währenddessen Bafög erhalten. Da ich mich jetzt exmatrikuliert habe, weil ich ein neues Studium beginnen möchte, will das Bafög-Amt von mir wissen wie lange ich am Studienbetrieb teilgenommen habe und eine vollständige Leistungsbescheinigung über bestandene und nicht bestandene Leistungen von mir haben.
Das Problem ist das ich zwar die ersten 7 Monate an den Vorlesungen teilgenommen habe aber keine Prüfungen gemacht habe.
Jetzt habe ich natürlich angst das ich 1. das gesamte Bafög zurückzahlen muss weil ich ja nachweißlich an keinen Prüfungen teilgenommen habe und das das ganze als betrug gelten könnte, aber 2. stelle ich mir die Frage ob ich dann nicht vorbestraft währe, da es sich um mehr als 7000 Euro handelt und somit 90 Tagessätze überschreitet. Oder kann ich gar nicht vorbestraft sein, wenn ich das Geld direkt zurückzahle, da es sich dann nur um eine Rückforderung des Bafög-Amtes handelt. Kann es sein dass ich dann nur als vorbestraft gelten würde falls ich Einspruch einlege und dann das ganze vor Gericht geht etc. ?