Wenn ich hier so einen Schwachsinn lese kriege ich Hirnschmerzen! Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser die Klappe halten bevor man anderen so einen Müll erzählt!

Die Waffensachkunde §7 WaffG berechtigt Dich weder zum Erwerb noch zum führen einer Waffe. Sie ist ein Beleg das Du Waffenrechtliche Kenntnisse besitzt und mit einer Waffe umgehen kannst. Dies ist in der Regel entweder ein Revolver (meist 38er S&W) oder eine halbautomatische Waffe.

Wenn Du eine Schusswaffe erwerben willst brauchst Du eine WBK. Hierzu musst Du mindestens 18 Jahre alt sein (gilt nicht für Sportschützen, da gibt es andere Regelungen), ein Bedürfnis nachweisen, Antragsteller unter 25 Jahren (Ausnahme Jäger) benötigen noch eine MPU (also persönliche Eignung), Zuverlässigkeit und die nötige Sachkunde (für Sicherheitsgewerbe, oder Jäger, oder Sportschützen)

Mit erhalt der WBK hast Du 1 Jahr Zeit eine Schusswaffe zu erwerben. Nach Erwerb 2 Wochen Zeit diesen der zuständigen Behörde zu melden. Die WBK berechtigt Dich nicht zum führen der Waffe im öffentlichen Bereich. Hierzu braucht man einen Waffenschein!

Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen was hierzu benötigt wird da dies nicht die Frage war. Auf jeden Fall würde es sehr sehr schwierig werden diesen privat zu bekommen, da hier z.B. in der Regel auch eine besondere Gefährdung des Antragstellers eine Rolle spielt und diese Nachzuweisen wünsche ich viel Spaß!

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Könnte es eine CD von der alten Musiksendung Formel 1 gewesen sein? Einfach mal Musiksendung Formel 1 CDs googeln. Gab da viele von wie Rock, Pop One Hit Wonder etc.

beispiel http://up.picr.de/10245918ih.jpg

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Garbsen bei Hannover lief er schon am 11.05.13 als Vorpremiere und ist dort offiziell seit dem 16.05.13 zu sehen. Dies ist auch der offizielle Kinostart in Deutschland!

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Einfach mit der SCHUFA direkt in Verbindung setzen (anrufen) und denen den Fall schildern. Die überprüfen das dann und sollten denke ich den Eintrag rausnehmen. Hatte mal einen ähnlichen Fall und da hat man ihn dann gelöscht.

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XBox 360

Das kommt auf Deinen Geschmack an! Die PS3 hat z.B. ein Blu-Ray Laufwerk, die 360 nicht. Aber brauchst Du eins? Was die Festplattengrösse angeht gibt es bei beiden verschiedene Grössen. Und manche Spiele gibt es halt nur exklusiv für die jeweilige Konsole. Beide Geräte unterstützen Full HD. Es haben beide Vor- und Nachteile.

Ich persönlich besitze eine 360. Weil ich die Controller schon mal besser finde als die von Sony. Man bekommt sie Kabellos. Genauso wie die Headsets, auch Kabellos. Die Menüführung ist sehr einfach und übersichtlich gehalten. Was mich auch absolut überzeugt hat war Kinect. Man Braucht absolut keinen Controller dafür, nur Dich :-). Bei der PS3 ist das nicht so. Und laut Tests die ich damals gelesen und gesehen habe hatte Kinect auch wesentlich besser abgeschnitten da die Steuerung auch genauer ist. Du kannst Festplatten als Wechselplatten nutzen (aber nur von Microsoft (ist ja klar wenn sie nicht umgebaut ist)). Also Platte raus andere rein. Nachteil für Onlinezocker ist halt das es kostenpflichtig ist. Aber da ich das nicht tue ist es eh egal.

Ich persönlich bin damit sehr sehr zufrieden und die 720 wird die PS3 auch wieder übertrumpfen. Aber entscheiden musst Du halt für Dich selbst was Du möchtest!

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Ich hatte damals eine Voodoo 2 mit 8mb Grafikspeicher. Wenn ich mich recht erinnere geht das nicht. Beide Karten mussten entweder 8 oder 12 mb haben. Zudem gab es auch Probleme wenn der Speicher von unterschiedlichen Herstellern war.

Hab hier auch noch mal einen Thread zu dem Thema gefunden.

https://www.winhistory-forum.net/showthread.php?tid=7053

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http://www.r-and-b1988.com/goods-photo/twoface-wh.jpg?iact=hc&vpx=563&vpy=180&dur=482&hovh=202&hovw=249&tx=127&ty=121&ei=wdWRUbbmM4PdswaF04HwDQ&page=1&tbnh=143&tbnw=203&start=0&ndsp=17&ved=1t:429,r:3,s:0,i:93

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Ich sehe hier nur Gehweg und Malkreide.

Das Kind ist drei! Also vor dem Gesetz in keinster Weise strafmündig! Wenn der Bürgersteig öffentlich ist gehört er zur Stadt oder Gemeinde. Also hat der tolle Nachbar in keinster Weise auch nur irgend einen Anspruch darauf. Und was will er machen... das Kind verklagen oder die Eltern? lol

Aber zum Wohle des Kindes würde ich versuchen es von dort fern zu halten und woanders malen zu lassen!

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Fred4u's Antwort ist schon richtig! Du kannst so versuchen den Besitzer einzuschüchtern, nur ich denke nicht das er sich darauf noch einlassen wird da er sein Geld von der Inkassofirma bereits bekommen haben wird. Und er würde sich dann ja vor der Inkassofirma Blossstellen.

Laufen die Verträge dort normal 5 Jahre? Hast Du noch Deine Anmeldung? Kann der Besitzer beweisen das Du mit ihm einen Vertrag hattest? Ganz wichtig sind auch die lückenlosen Kontoauszüge!

Du könntest nämlich damit Beweisen Deine Beiträge innerhalb des 5 Jahres Vertrags vollständig gezahlt zu haben. 60 Monate a 57.90€ = 3474€ (Bei monatlichem Beitrag)

Sollte der Besitzer behaupten Du hättest nicht gekündigt und der Vertrag hätte sich automatisch verlängert... Kann gar nicht sein! Weil dann müsste die geforderte Summe wesentlich höher sein nach mittlerweile 3 Jahren + die zusätzlich angefallenen Inkasso Gebühren. Und wie will er dann die 3-4 Monate erklären? Er ist genauso in der Beweispflicht wie Du! Somit könntest Du beweisen dass alles was über die 5 Jahre hinaus geht nicht stimmen kann.

Diese Fakten würde ich nach Möglichkeit der Inkassofirma um die Ohren hauen. Aber nicht erwähnen dass Du die Kündigung nicht mehr hast. Und ob Du Rechtschutz hast oder nicht geht keinen etwas an, oder? Schau erstmal nach was Du noch genau an Unterlagen hast.

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Nassrasierer fallen in Deutschland nicht unter das Waffengesetz!

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Wiederholung meiner Frage zur Vollmacht

Hallo, weil ich heute schon wieder auf die Abgabe meiner Ausweiskopie angesprochen wurde, hätte ich gern noch ein paar Meinungen. Hatte diese folgende Frage bereits am 17.3.13 gestellt, bin mir aber immer noch nicht sicher:

"Damit im Notfall die Betreuer meines Sohnes in der Jugendwohngruppe handlungsfähig sind wurde ich um eine Vollmacht gebeten. Diese Vollmacht ist aber nur mit einer Kopie meines Passes und meiner Originalunterschrift angeblich gültig. Eine Vollmacht habe ich jedoch für eine andere Wohngruppe bereits vor 1,5 Jahren ausgestellt. Damals wurde bis vor einer Woche nicht diese Forderung gestellt. Nun wurde die Gruppe gewechselt. Hätten die "alten" Betreuer im Notfall nicht entscheiden dürfen? Wie weit ist die Tragfähigkeit einer Vollmacht, wenn jetzt auf diese Art eine Legitimation gefordert wird? Bedeutet diese Vollmacht, dass ich nicht sofort informiert werden muß? Was ist ein Notfall, außer Unfall im medizinischem Sinn? Dürfen demnach auch Medikamente verabreicht werden, wie Methylphenidate und andere Psychopharmarka? Wie weit erstreckt sich diese Vollmacht auf amtliche Angelegenheiten z.B. Polizei usw.?"

Ich gehe davon aus, dass im Falle eines Unfalls die beauftragten Betreuungspersonen sowieso zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen verpflichtet sind. So ist es in jeder Schule, jedem Freizeitcamp usw. geregelt. Oder hat schon einmal jemand für eine Klassenfahrt neben der Einverständniserklärung seine Passkopie mit abgeben müssen?

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Meiner Meinung nach würde es ausreichen einfach nur eine kurze Einverständniserklärung aufzusetzen und DIESE zu unterschreiben. Wozu eine Kopie des Personalausweises?

Außerdem wenn es ein Notfall wäre, (wenn man mal z.B. von einer Verletzung ausgeht) wollen die Betreuer dann sagen "wir konnten nicht helfen weil wir keine PA-Kopie hatten"? Da greift dann wohl § 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung.

Ist wahrscheinlich formsache um sich abzusichern falls wirklich mal etwas vorfällt. Aber ich würde keine Kopie hergeben.

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Hast Du die Add-On Leiste bei Firefox aktiviert?

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Wenn Du "wirklich" nichts bestellt hast, einfach ignorieren und GAR NICHT darauf reagieren. Du brauchst dann auch keine Angst haben weil rechtlich können sie Dir gar nichts!! hört sich eher nach Betrugsversuch an.

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