Wenn ich hier so einen Schwachsinn lese kriege ich Hirnschmerzen! Wenn man keine Ahnung hat sollte man besser die Klappe halten bevor man anderen so einen Müll erzählt!
Die Waffensachkunde §7 WaffG berechtigt Dich weder zum Erwerb noch zum führen einer Waffe. Sie ist ein Beleg das Du Waffenrechtliche Kenntnisse besitzt und mit einer Waffe umgehen kannst. Dies ist in der Regel entweder ein Revolver (meist 38er S&W) oder eine halbautomatische Waffe.
Wenn Du eine Schusswaffe erwerben willst brauchst Du eine WBK. Hierzu musst Du mindestens 18 Jahre alt sein (gilt nicht für Sportschützen, da gibt es andere Regelungen), ein Bedürfnis nachweisen, Antragsteller unter 25 Jahren (Ausnahme Jäger) benötigen noch eine MPU (also persönliche Eignung), Zuverlässigkeit und die nötige Sachkunde (für Sicherheitsgewerbe, oder Jäger, oder Sportschützen)
Mit erhalt der WBK hast Du 1 Jahr Zeit eine Schusswaffe zu erwerben. Nach Erwerb 2 Wochen Zeit diesen der zuständigen Behörde zu melden. Die WBK berechtigt Dich nicht zum führen der Waffe im öffentlichen Bereich. Hierzu braucht man einen Waffenschein!
Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen was hierzu benötigt wird da dies nicht die Frage war. Auf jeden Fall würde es sehr sehr schwierig werden diesen privat zu bekommen, da hier z.B. in der Regel auch eine besondere Gefährdung des Antragstellers eine Rolle spielt und diese Nachzuweisen wünsche ich viel Spaß!