Ich hab keine Ahnung, was Geschlechterbashing ist, aber es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Mädchen nur Jungsfreundschaften hat und andersrum genau so.

Ihre Gründe hat sie dir ja gesagt.

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Wenn ihr es auch aufführen wollt, müsst ihr dafür sowieso die Rechte erwerben. Von daher würde ich einfach mal ganz offiziell bei den Produzenten des originalen Musicals anfragen.

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Einfach blockieren.

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Kannst du nicht Namen von einem Bekannten angeben und dann die Adresse der Packstation?

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Sofern du den Hauptschulabschluss bestehst, ist es möglich an anderen Schulen weiterzumachen (Realschule, Berufskolleg, Wirtschaftsschule)

Näheres zu den Voraussetzungen kann dir aber am besten die betreffende Schule selber mitteilen.

Einfach mal anrufen.

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Ich würde es dem musikalischen Expressionismus zuordnen.

Würde zeitlich mit dem Leben des Komponisten passen und auch von der Art der Gestaltung des Stückes.
Vergleiche mal bei Wikipedia "Expressionismus (Musik)".

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So lange dein Einkommen und damit die Miete gesichert ist, brauchst du deinem Vermieter nicht sagen, wie du das Geld verdienst.

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Der Besitz kleiner Mengen Gras ist bei uns nicht strafbar. (Der Erwerb allerdings schon).

Wenn sie dich nicht erwischt haben, wie du das Zeug ge- oder verkauft hast, wird dir nichts passieren.

Wenn es um so kleine Mengen geht, wird in der Regl sowieso kein Verfahren eingeleitet. (Allerdings würde ich mich natürlich auch nicht darauf verlassen.

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Die Schulpflicht untergliedert sich in




eine Voll­zeit­schul­pflicht mit einer Dauer von zehn
Schul­jahren (Schul­pflicht in der Primar­stufe und in der
Sekundar­stufe I - § 37 SchulG) und




eine sich anschließende Schul­pflicht in der Sekundar­stufe II (§ 38 SchulG).




Die Voll­zeit­schul­pflicht wird durch den Besuch der
Grund­schule und einer weiter­führenden allgemein­bildenden Schule
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die
Schul­pflicht in der Sekundar­stufe II wird durch den Besuch der
Teil­zeit­berufs­schule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines
allgemein­bildenden Bildungs­gangs in einer Schule der Sekundar­stufe II
erfüllt werden.


Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis
dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die
Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet. Für
Jugend­liche mit Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die
Schul­pflicht so lange, wie ein Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis besteht,
das vor Voll­endung des 21. Lebens­jahres begonnen worden ist.

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Da Du ja deine Ausbildung wahrscheinlich vor dem 21. Lebensjahr begonnen hast, musst du auch weiter zur Schule gehen, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

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https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Schulpflicht/



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Kurz und knapp: Das stimmt so!

ergänzend noch: Futur I: Ich werde hinaufziehen/ werde loslassen

                            Futur II: Ich werde hinaufgezogen haben, Ich werde losgelassen haben


Hier auch nochmal nachzusehen:

http://de.bab.la/konjugieren/deutsch/hinaufziehen

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Hallo,

bei uns sieht es so aus, dass bei angedrohtem, versuchtem, oder vollzogenem Suizid neben der Feuerwehr auch direkt ein RTW und die Polizei sowie die Notfallseelsorge alarmiert werden.

Aufgabe der Feuerwehr ist dann eigentlich in der Regel nur das Öffnen von verschlossenen Türen, Kohlenmonoxid-Freimessungen, oder die Suche und Bergung (falls es schon zum Vollzug gekommen ist).

Für alles andere ist die Polizei bzw. die Notfallseelsorge zuständig, und die können normalerweise im Gespräch mit der betreffenden Person schon abschätzen, wie es um sie bestellt ist, v.a. wenn über die Leitstelle entsprechende Hinweise und Situationsschilderungen vorliegen. Und dementsprechend werden dann Gegenmaßnahmen eingeleitet. (Von Gesprächen bis Einweisung alles möglich)

Rückschlüsse auf den, der die 112/110 angerufen hat, kann der Betreffende nicht ziehen. Der Name wird zwar bei der Leitstelle vermerkt, aber in der Regel grade bei solchen Fällen nicht weitergegeben.

Es könnte höchstens sein, dass der Betroffene sich erinnert, wem gegnüber er schonmal seine Absichten geäußert hat und darüber Rückschlüsse auf den Meldenden zieht. Aber da ja die Hilfe und die Verhinderung des Äußersten hier im Vordergrund stehen sollte, würde ich mir darüber keine Sorgen machen.

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Zitat:

"Unter dem Pflaster (wie unter jedem Verband) bildet sich ein feucht-warmes Mikroklima, was die Wunde feucht hält, weshalb man hier von feuchter Wundbehandlung spricht, im Gegensatz zur verbandslosen trockenen Wundbehandlung.

 Eine abgedeckte Wunde und damit eine feuchte Wundbehandlung hat einige entscheidende Vorteile vor unbedeckten Wunden:
- Schmutz dringt von außen bedeutend schwerer in die Wunde ein, sie bleibt sauberer
- Neues Gewebe kann schneller und einfacher in die Wunde einsprossen um diese zu verschließen, die Heilung geht schneller und mit weniger Narbenbildung von statten
- Leukozyten und Granulozyten (Immunsystem) können einfacher in die Wunde wandern und für eine bessere Immunabwehr sorgen

 Zwei wichtige Grundsätze:
- regelmäßiger Verband-/Pflasterwechsel und Inspektion der Wunde (täglich) auf Infektionszeichen (Rötung, Schwellung, Wärme, Schmerz, Funktionsverlust)
 - "Eiter muß fließen" - infizierte Wunden nicht luftdicht abdecken, sich bildendes Sekret abfließen lassen"

Quelle: http://www.cosmiq.de/qa/show/1691144/Pflaster-Ja-oder-Nein/

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https://m.youtube.com/watch?v=9oAbP7LHT9Q

Wie wäre es hiermit? Gibt e auf drei unterschiedlichen Niveaus. Ist zwar nicht vergleichbar mit laufe etc. aber um überhaupt was zu machen vllt. nicht schlecht...

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