Wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist überschritten hat, und das scheint so vorzuliegen, kann er dir gegenüber keinerlei Ansprüche wegen möglicher erhöhter Nebenkosten mehr verlangen, Wenn die Wohnung fristgerecht gekündigt wurde und die Rückgabe ohne Beanstandungen abgewickelt wurde im Einvernehmen des Vermieters ist er zur Zahlung der Kaution plus der üblichen Bankzinsen verpflichtet.

-- hanseat -

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Hallo, vielleicht ist das nur übers Menü möglich. Auf die zweite Frage, es gibt nach meiner Erfahrung nur kostenpflichtige Anbieter.

Gruß - hanseat -

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Vielleicht schreibst du mal 100 Seiten über dein verpfuschtes Leben.

Viel Spaß !

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Ein ganz aktuelles Thema wäre z.B. dem 14 Jährigen die Aufgabe zu stellen, wie er das Miteinander in unserer Gesellschaft sieht.Und wo er die Möglichkeiten sehen könnte Mißstände in unserer Gesellschaft zu bekämpfen und den Verursachern auf dieses hinzuweisen.

  • hanseat -
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Wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist es wichtig wie auch vorher schon, eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung zu haben. Allerdings gibt es die Möglichkeit mit dem Versicherungsgeber über einen verbesserten und preiswertesten Vertrag zu sprechen. Geht man in den Ruhestand gibt es Sonderverträge.

Gruß - hanseat

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