Wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist überschritten hat, und das scheint so vorzuliegen, kann er dir gegenüber keinerlei Ansprüche wegen möglicher erhöhter Nebenkosten mehr verlangen, Wenn die Wohnung fristgerecht gekündigt wurde und die Rückgabe ohne Beanstandungen abgewickelt wurde im Einvernehmen des Vermieters ist er zur Zahlung der Kaution plus der üblichen Bankzinsen verpflichtet.
-- hanseat -