Der Käufer ist in der Nachweispflicht, er muss beweisen, dass du davon gewusst hast und es bewusst nicht gesagt bzw. verschleiert hast. Wenn du es also wirklich nicht wusstest, kannst du das ganz entspannt sehen. Das ist das Risiko bei einem privaten Autoverkauf, das muss der Käufer halt wissen. Dieses Risiko geht man bewusst ein!

Sollte er irgendwie nachweisen können, dass du davon wusstest / der Fehler schon länger existiert und du ihn verschleiert hast, würde ich dem Käufer vorschlagen, dass du den Wagen wieder zu dem alten Kaufpreis zurücknimmst.

Viele drohen mit Anwalt und Gericht, lass dich nicht einschüchtern wenn du nichts zu verbergen hast. Dann soll der Käufer halt einen Gutachter einschalten. Aber der wird ihm auch wieder Geld kosten... :)

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Ich starte im nächsten Oktober mit dem berufsbegleitenden Studium Betriebswirt (incl. BWL Bachelor Abschluss). Wie wäre sowas? Du hast eine kaufmännische Grundausbildung, ein bisschen Erfahrung im Arbeitsmarkt und könntest so dich gezielt weiterbilden um auch später Führungsaufgaben zu übernehmen (nicht "nur" Stellvertreter). Mithilfe eines sozial eingestellten Arbeitgebers werden dir sogar die Studiumskosten bezahlt (dafür musst du dich verpflichten, danach dort eine gewisse Zeit weiterzuarbeiten).

Für mehr Infos, frag gerne privat. Ich habe das Glück, dass sowohl Arbeitgeber Kosten übernimmt als auch das ich die Zusage für ein Stipendium von der SBB erhalten habe.

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